Ta´ziz Partnerschaft - Kurzmaßnahmen
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Programmbeschreibung
Antragsfristen:
30.11.2023 für Maßnahmen zwischen dem 01.03. – 31.12.2024
31.05.2024 für Maßnahmen zwischen dem 01.09. – 31.12.2024
Bitte beachten Sie, dass nach Antragsschluss eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten besteht und planen Sie Ihre Maßnahme entsprechend.
KURZPROFIL
Ziel des Programms
Ziel der Ta’ziz Kurzmaßnahmen ist die Initiierung, Intensivierung, Erweiterung und/oder Konsolidierung von Kooperationen und Wissensaustausch zwischen den teilnehmenden Hochschulen und außeruniversitären Akteuren vorrangig aus den Ländern Tunesien, Sudan, Libanon und Irak, darüber hinaus auch Algerien, Ägypten, Jemen, Jordanien, Libyen und Marokko sowie Deutschland in den Bereichen Lehre, Forschung, Hochschulmanagement und/oder Transfer. Weitere Ziele sind der (über-) fachliche und/ oder administrative Kompetenzerwerb von Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und/oder Hochschulmanagementpersonal und die Umsetzung von Konzepten und/oder (Wissens-) Produkten für Lehre, Forschung und/oder Reformprozesse im Bereich Hochschulmanagement, die dem lokalen Kontext und dem Stand der Wissenschaft entsprechen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Anbahnungsreisen oder Fact Finding Missions, der Austausch von Studierenden, Lehrenden, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und/ oder Hochschulmanagementpersonal im Rahmen einer Kurzmaßnahme, (digitale-) Veranstaltungen wie z.B. Fort-/ Weiterbildungen, Workshops, Sommer-/ Winterschulen, Tagungen, Konferenzen und die Entwicklung von Konzepten und/oder (Wissens-) Produkten für Lehre, Forschung und oder Hochschulmanagement.
Wer wird gefördert?
Studierende (Bachelor/Master), Doktorandinnen und Doktoranden, Lehrende, (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, Professorinnen/Professoren und/oder Hochschulmanagementpersonal sowie außeruniversitäre Akteure aus Deutschland und den arabischen Partnerländern. Die Einbindung von Deutschland-Alumnae und -Alumni wird begrüßt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatlich und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen sowie als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
WEITERE INFORMATIONEN
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.).
Bitte beachten Sie auch unsere Videos zum Wirkungsorientierten Monitoring (WoM):
- Zu Grundlagen und den Mehrwert vom WoM
- Zur Antragstellung mit WoM
- Zur Bedeutung des Wirkungsgefüges in der Antragstellung
Informationen zur Antragstellung
Kann der Antrag auf Projektförderung aufgrund von technischen Störungen oder höherer Gewalt nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine Verlängerung der Antragsfrist per E-Mail beim DAAD bis Antragsschluss beantragt werden. Die technische Störung bzw. die höhere Gewalt sind hier konkret zu beschreiben und zu dokumentieren (z.B. Screenshot).
Downloads
- Förderrahmen
- Call for application
- Anlage 1: Zuwendungsfähige Ausgaben
- Annex 1: Eligible grant expenditure
- Anlage 2: Handreichung WoM (inkl. Wirkungsgefüge, Indikatorenkatalog)
- Annex 2: Guide to Results-oriented Monitoring
- Anlage 3: Honorartabelle
- Projektbeschreibung
- Project description
- Projektplanungsübersicht
- Project planning summary
- Befürwortung Projektantrag (dt. Hochschulleitung)
- Befürwortung Projektantrag (ausländische Hochschulleitung)
- Informationen zur Mobilität mit Behinderung und chronischer Erkrankung
- Beispiel Projektplanungsübersicht
- Übersicht Hilfetexte für Pflicht-/Detailangaben Finanzierungsplan
- FAQ Ta´ziz Partnerschaft