Digitaler QualitätsjournalismusVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Gelsenkirchen
- Fristen
- September 2025 (Inland)
- September 2025 (EU)
- September 2025 (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Journalistik
- Kommunikationswissenschaft
Schwerpunkt
Journalismus, Kommunikation, Digitale Medien
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung ist der Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiums mit dem Abschluss Bachelor of Arts in einem sozial- oder geisteswissenschaftlichen Studiengang. Dabei müssen mindestens 180 Leistungspunkte im ECTS-System (CP) erworben worden sein. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss den Bachelorabschluss mit mindestens der Note 2,6 erworben haben, einschließlich einer Vorbildungsvoraussetzung von mindestens 20 CP in Journalistik/Journalismus und mindestens 5 CP in Empirie/Statistik. In Zweifelsfällen entscheidet der/die Prüfungsausschussvorsitzende. Nachweis von Vorpraktika in journalistischen Redaktionen von Medienhäusern im Umfang von mindestens vier Wochen im Zeitraum von vier Jahren vor Studienbeginn.
Vorlesungszeit
- 07.04.2025 - 18.07.2025
- 22.09.2025 - 06.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
07.05.2025 - 15.09.2025
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
07.05.2025 - 15.09.2025
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
07.05.2025 - 15.09.2025
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.09.2025 (Hochschulweite Frist)
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Es werden keine Studiengebühren, nur der reguläre Semesterbeitrag erhoben.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch