Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen RechtInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

Abschluss
Master of Laws
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Konstanz
Fristen
Januar 2026 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Sommersemester

Studienfeld

  • Klinische Psychologie
  • Neuropsychologie
  • Internationales Recht

Schwerpunkt

International Law, Environmental and Natural Resources Protection Law, Economic Law

Zielgruppe

Der Doppelmasterstudiengang richtet sich vorwiegend an InteressentInnen mit juristischer Vorbildung, insbesondere an Absolventinnen und Absolventen der Ersten juristischen Prüfung. Er ist jedoch auch offen für AbsolventInnen sozialwissenschaftlicher Studiengänge und AbsolventInnen der Sinologie. Näheres regelt die Zulassungsordnung.

Anmerkung zum Studiengang

Beteiligt sind auf chinesischer Seite die renommierte Law School der Tongji Universität Shanghai mit dem dortigen Chinesisch-Deutschen Hochschulkolleg (CDHK) und auf deutscher Seite der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz sowie die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Masterprogramm beinhaltet ein integriertes Auslandsjahr an der Tongji Universität Shanghai.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

Partner-Institution: Tongji Universität Shanghai in Volksrepublik China (Doppel-Abschluss: Master)

Zulassungsbedingungen

Der Doppelmasterstudiengang richtet sich vorwiegend an Interessenten mit juristischer Vorbildung, insbesondere an Absolventinnen und Absolventen der Ersten juristischen Prüfung. Näheres regelt die Zulassungsordnung.

Vorlesungszeit

  • 20.10.2025 - 07.02.2026
  • 07.04.2026 - 18.07.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2026)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Fristen siehe auch www.uni.kn/studienangebot/master

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Bis zum 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)

    ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang

Studienbeitrag

In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch