GeschichtswissenschaftVollzeitstudium

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Konstanz
Fristen
Januar 2026 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld
  • Altertumswissenschaft
  • Mittelalterliche Geschichte
  • Neuere Geschichte
  • Neueste Geschichte
Schwerpunkt

Globalgeschichte, Frühe Neuzeit, Neueste Geschichte, Osteuropa, Wirtschaftsgeschichte, Altertumswissenschaft/Archäologie/Materielle Kultur, Museums- und Ausstellungskonzeption, Mediterrane Geschichte, Wissensgeschichte, Mittelalterliche Geschichte

Zielgruppe

Bachelor-AbsolventInnen in Geschichte oder einem äquivalenten Fach

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiengangs im Fach Geschichte (in Ausnahmefällen: anderer Studiengang) mit überdurchschnittlichem Abschluss; Latinum (kann ggf. nachgeholt werden); Nachweis zwei moderner Fremdsprachen

Vorlesungszeit
  • 20.10.2025 - 07.02.2026
  • 07.04.2026 - 18.07.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2026)
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Bis zum 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)

    ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bewerbung bis 15.7. für WS, bis 15.1. für SS. Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten. www.uni.kn/studienangebot/master

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bewerbung bis 15.7. für WS, bis 15.1. für SS. Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten. www.uni.kn/studienangebot/master

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben

Studienbeitrag

In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch