Deutsches Recht für im Ausland graduierte JuristenVollzeitstudium

Abschluss
Magister Legum
Magister
Regelstudienzeit
3 Semester
Standort
Konstanz
Fristen
Januar 2026 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Zielgruppe

Im Ausland graduierte JuristInnen

Anmerkung zum Studiengang

Im Anschluss an die 2 Semester wird eine Magisterarbeit in einem Zeitraum von 3 Monaten angefertigt.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

ausländischer Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft; Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse durch Testdaf Stufe 4 und DSH Stufe 2

Vorlesungszeit
  • 20.10.2025 - 07.02.2026
  • 07.04.2026 - 18.07.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2026)
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Bis zum 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)

    ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bewerbung bis 15.7. für WS, bis 15.1. für SS. Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten. www.uni.kn/studienangebot/master

Wintersemester (2025/2026)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Bewerbung bis 15.7. für WS, bis 15.1. für SS. Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten. www.uni.kn/studienangebot/master

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben

Studienbeitrag

Wenn Sie im weiterführenden Studiengang Rechtswissenschaft LL.M. eingeschrieben sind, erhebt die Universität Konstanz von Ihnen eine spezielle Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester. Hinzu kommen die üblichen Gebühren und Beiträge. In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch