Deutsches Recht für im Ausland graduierte JuristenVollzeitstudium
- Abschluss
- Magister Legum
- Magister
- Regelstudienzeit
- 3 Semester
- Standort
- Konstanz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Rechtswissenschaft, Jura
Zielgruppe
Im Ausland graduierte JuristInnen
Anmerkung zum Studiengang
Im Anschluss an die 2 Semester wird eine Magisterarbeit in einem Zeitraum von 3 Monaten angefertigt.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
ausländischer Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft; Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse durch Testdaf Stufe 4 und DSH Stufe 2
Vorlesungszeit
- 20.10.2025 - 07.02.2026
- 07.04.2026 - 18.07.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2026)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Bis zum 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)
ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Bewerbung bis 15.7. für WS, bis 15.1. für SS. Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten. www.uni.kn/studienangebot/master
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Bewerbung bis 15.7. für WS, bis 15.1. für SS. Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten. www.uni.kn/studienangebot/master
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Wenn Sie im weiterführenden Studiengang Rechtswissenschaft LL.M. eingeschrieben sind, erhebt die Universität Konstanz von Ihnen eine spezielle Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester. Hinzu kommen die üblichen Gebühren und Beiträge. In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch