MusiktherapieVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Heidelberg
- Fristen
- Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Musiktherapie
Schwerpunkt
Psychologie für Musiktherapeuten, Krankheitslehre, Therapeutische Musizierpraxis, Grundlagen und Methoden der Musiktherpie, Manualisierte Musiktherapie, Empirie in der Musiktherapie, Biopsychologie für Musiktherapeuten, Integrative Musiktherapie und musikalische Praxis, Interdisziplinäres Arbeiten in der Musiktherapie
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Für eine Bewerbung zum Master-Studiengang Musiktherapie brauchst du: Nachweis erster akademischer Grad (Bachelor, Diplom oder Magister) in Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Psychologie, Pflege oder Medizin oder ein vergleichbarer Abschluss Lebenslauf mit aktuellem Passfoto Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), bei ausländischen Studierenden Kopie der National Identity Card Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (für ausländische Studienbewerber:innen) Für den Online-Bewerbungsprozess musst du dich einmalig registrieren. So hast du die Möglichkeit, auch später noch Informationen und Dateien zu ergänzen, bevor du uns deine Unterlagen schickst.
Vorlesungszeit
- 01.04.2025 - 30.09.2025
- 01.10.2025 - 31.03.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
An der SRH University können Sie sich jederzeit bewerben.
Studienbeitrag
Studiengebühren 690 € / Monat Immatrikulationsgebühr 750 €. Solltest du aus einem Nicht-EWR-Staat ohne Niederlassungserlaubnis kommen, beträgt die Immatrikulationsgebühr 1.000 € – die Studiengebühren musst du für ein Semester im Voraus zahlen. Ab dem zweiten Semester sind die Zahlungen für die verbleibenden Studiensemester sechs Wochen vor Ende des bereits bezahlten Studienzeitraums fällig.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch