RechtswissenschaftInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium, Doppelabschluss

Abschluss
Staatsexamen
Staatsexamen
Regelstudienzeit
10 Semester
Standort
Mainz
Fristen
Januar 2026 (Inland)
Januar 2026 (EU)
Januar 2026 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Schwerpunkt

Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht, Jura

Anmerkung zum Studiengang

Auch als dt.-franz. Studiengang mit Doppelabschluss (siehe auch https://www.studium.uni-mainz.de/internationale-studienprogramme/). Zudem gibt es die Möglichkeit ab dem 2. Fachsemester des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft den Studiengang Magister iuris (Magister des deutschen und ausländischen Rechts) zu absolvieren (siehe auch https://auslandsbuero.jura.uni-mainz.de/outgoing/magister-iuris/). Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Studienfeld

Partner-Institution: Université Bourgogne Europe (Dijon) in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Licence/Maîtrise)

Vorlesungszeit

  • 27.10.2025 - 14.02.2026
  • 13.04.2026 - 11.07.2026

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2026)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    16.11.2025 - 15.01.2026

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    16.11.2025 - 15.01.2026

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2025 - 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)

    Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren

Wintersemester (2025/2026)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.06.2026 - 15.07.2026

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.06.2026 - 15.07.2026

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2026 - 15.07.2026 (Hochschulweite Frist)

    Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch