RechtswissenschaftInternationaler Studiengang, Vollzeitstudium

Abschluss
Magister Iuris/Magistra Iuris
Magister
Regelstudienzeit
8 Semester
Standort
Mainz
Fristen
Januar 2026 (Inland)
Januar 2026 (EU)
Januar 2026 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Internationales Recht
  • Rechtswissenschaft, Jura

Schwerpunkt

Rechtswissenschaft, Rechtsvergleich, Jura

Anmerkung zum Studiengang

Aufnahme ab dem 2. Semester im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen). Eine vorherige Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft ist zwingend notwendig.

Zulassungsmodus

Keine Zulassung von Studienanfängern

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Aufnahme ab dem 2. Semester im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen). Eine vorherige Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft ist zwingend notwendig.

Vorlesungszeit

  • 13.04.2026 - 11.07.2026
  • 19.10.2026 - 13.02.2027

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2026)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    16.11.2025 - 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    16.11.2025 - 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2025 - 15.01.2026 (Hochschulweite Frist)

    Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren

Wintersemester (2026/2027)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.06.2026 - 15.07.2026 (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.06.2026 - 15.07.2026 (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.06.2026 - 15.07.2026 (Hochschulweite Frist)

    Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch