Musik - OrgelliteraturspielVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Music
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
- Fristen
- Mai 2026 (Eignungsprüfung)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Instrumentalmusik
- Kirchenmusik
Schwerpunkt
Orgelliteraturspiel, Orgelimprovisation
Zielgruppe
Der Studiengang hat zum Ziel, Personen mit hinreichender Vorbildung im Fach Orgel die vertieften künstlerischen und instrumentaltechnischen Fähigkeiten sowie berufsrelevanten Kompetenzen zu vermitteln, die für eine künstlerische und auch kirchenmusikalische Berufstätigkeit mit Schwerpunkt Orgel an exponierten Stellen erforderlich sind. Absolvent/innen sind befähigt, ein anspruchsvolles Konzertprogramm auf der Orgel darzubieten. Zusätzlich zur Ausbildung für konzertante Berufsfelder werden sie den erforderlichen Ansprüchen an Organisten einer großen Gemeinde- oder Stadtkirche gerecht.
Anmerkung zum Studiengang
Die Bewerbung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Mainz; die Anmeldung zur Eignungsprüfung über die Hochschule für Musik. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Bachelorabschluss im Fach Kirchenmusik, Orgel oder Orgelliteraturspiel oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht. Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/). Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse oder durch ein Gespräch mit der Prüfungskommission im Rahmen der Eignungsprüfung. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.
Vorlesungszeit
- 13.04.2026 - 11.07.2026
- 19.10.2026 - 13.02.2027
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2026)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
Bis zum 15.11.2026
Wintersemester (2026/2027)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
Bis zum 15.05.2026
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch

