Musik - OrgelimprovisationVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Music
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
- Fristen
- Mai 2026 (Eignungsprüfung)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Instrumentalmusik
- Kirchenmusik
Schwerpunkt
Orgelimprovisation, Orgelliteraturspiel
Zielgruppe
Der Studiengang hat zum Ziel, Personen mit hinreichender Vorbildung im Fach Orgel die vertieften künstlerischen und instrumentaltechnischen Fähigkeiten sowie berufsrelevanten Kompetenzen zu vermitteln, die für eine künstlerische und auch kirchenmusikalische Berufstätigkeit mit Schwerpunkt Orgel an exponierten Stellen erforderlich sind. Absolvent/innen sollen in der Lage sein, ein anspruchsvolles Konzertprogramm mit Schwerpunkt Improvisation auf der Orgel darzubieten, sie sollen darüber hinaus den gottesdienstlichen Erfordernissen als schöpferisch tätiger Improvisator genügen. Sie kennen die wichtigsten Improvisationsformen und Stile und eine repräsentative Auswahl an Werken der Orgelliteratur.
Anmerkung zum Studiengang
Die Bewerbung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Mainz. Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt über die Hochschule für Musik. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Bachelorabschluss im Fach Kirchenmusik, Orgel oder Orgelliteraturspiel oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht. Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/). Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse oder durch ein Gespräch mit der Prüfungskommission im Rahmen der Eignungsprüfung. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung. Ggf. empfiehlt die Prüfungskommission die studienbegleitende Teilnahme an Deutschkursen nach Maßgabe der jeweiligen Sprachkenntnisse.
Vorlesungszeit
- 13.04.2026 - 11.07.2026
- 19.10.2026 - 13.02.2027
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2026)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
Bis zum 15.11.2026
Wintersemester (2026/2027)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
Bis zum 15.05.2026
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch

