Deutsche LiteraturVollzeitstudium
- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Frankfurt am Main
- Fristen
- Januar 2026 (Inland)
- Februar 2026 (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Allgemeine Literaturwissenschaft
- Vergleichende Literaturwissenschaft
Schwerpunkt
germanistische Literaturwissenschaften, Ältere deutsche Literatur, Neuere deutsche Literatur, Geschichte, Theorie und Ästhetik, Geschichtlichkeit der Texte, deutschsprachige Literatur von ihren Anfängen bis zur unmittelbaren Gegenwart, Literatur, Literaturgeschichte, Literatur- und Kulturtheorie, Text- und Medientheorie, Poetologie und Ästhetik
Anmerkung zum Studiengang
Bewerbungsfrist: 01.04. - 31.05. für das Wintersemester 01.12. - 15.01. für das Sommersemester usländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen entsprechend der „Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung“ in der jeweils gültigen Fassung einen Sprachnachweis auf dem Niveau DSH-2 vorlegen, soweit sie nach der DSH-Ordnung nicht von der Deutschen Sprachprüfung freigestellt sind. Für den Masterstudiengang Deutsche Literatur sind außerdem gute Englischkenntnisse (GeR: mindestens B2) sowie Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (mindestens A2 GeR) erforderlich. Die Deutschkenntnisse können nachgewiesen werden durch mindestens DSH-2 oder TestDaF: mindestens 4/4/4/4. Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (GeR) können nachgewiesen werden durch - einen Bachelorabschluss in einem amerikanistischen oder anglistischen oder anderen englischsprachigen Studiengang im In- und Ausland; oder - Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem Englisch Amtssprache ist; oder - ein Abiturzeugnis oder entsprechende Oberstufenzeugnisse, die Englischunterricht im Umfang von mindestens 5 Jahren belegen, wobei die Durchschnittsnote nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder - ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse für Englisch von deutschen und/oder ausländischen Hochschulen, Fachgutachten, Lektor*innenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, an Sprachschulen oder in VHS-Kursen erworben wurden und das geforderte Sprachniveau explizit erwähnt sein muss; oder - einen standardisierten Test, aus dem das Niveau B 2 klar ersichtlich ist; anerkannt werden folgende Sprachnachweise: a. TOEFL (Internet based, mind. 85 Punkte); b. IELTS (mindestens 5,5 in jedem Teil); c. Cambridge First, Advanced oder Proficiency (mindestens 160 Punkte). - Eine andere vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannte Bescheinigung. Die Kenntnisse des Niveaus A2 (GeR) in der zweiten Fremdsprache werden nachgewiesen durch - Schulzeugnisse, mindestens drei Jahre Unterricht in der betreffenden Sprache, wobei die Durchschnittsnote nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf, - ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse in der betreffenden Sprache von deutschen und/oder ausländischen Universitäten - Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate. - eine andere vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannte Bescheinigung
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
-Bachelorabschluss der Goethe-Universität in Germanistik im Haupt- oder Nebenfach oder einen gleichwertigen Abschluss einer deutschen Hochschule in Germanistik, Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft oder einem vergleichbaren neuphilologischen Studiengang oder einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung. Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss
Vorlesungszeit
- 22.04.2025 - 25.07.2025
- 13.10.2025 - 13.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Keine Angabe
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2026 - 31.08.2026 (Hochschulweite Frist)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2026 - 31.05.2026
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.12.2025 - 28.02.2026 (Hochschulweite Frist)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.12.2025 - 15.01.2026
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch

