FAQ USA-Aufenthalt
Das US-Außenministerium (DOS) hat während eines Pressebriefings am 29. Mai bestätigt, dass die Aussetzung der F-, M- und J-Visumtermine nur von kurzer Dauer sein soll, nannten jedoch keinen konkreten Zeitrahmen. Das DOS erklärte, dass diese Pause dazu diene, den Botschaften Zeit zur Implementierung umfassenderer Social-Media-Screeningverfahren zu geben. Sobald die Botschaften diese Anpassungen vorgenommen haben, sollen wieder Termine vergeben werden. Das DOS rät Antragstellern weiterhin dazu, ihre Visums-Anträge einzureichen.
Der DAAD rät, nach Erhalt ihres I-20 oder DS-2019 engmaschig die Webseite der US-Botschaft zu besuchen und nach freien Terminen für Visainterviews zu schauen.
Falls Sie bereits einen Visumtermin haben, sollten Sie ihn wie geplant wahrnehmen können.Seit Montag, 9.6., ist ein Reiseverbot (travel ban) in Kraft, das Reisen in die USA von Staatsbürgern aus zwölf Ländern unterbindet, begründet mit dem Schutz nationaler Sicherheit. Für sieben weitere Länder gelten verschärfte Beschränkungen. Direkt betroffen sind Staatsbürger/innen folgender Länder: Afghanistan, Burma, Tschad, Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Somalia, Sudan und Jemen.
Eine verschärfte Prüfung (Kategorie „orange“) gilt für Staatsbürger/innen (SB) aus: Belarus, Burundi, Kuba, Laos, Myanmar, Pakistan, Russland, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan, Venezuela. Staatsbürger/innen dieser Länder müssen mit einem Ausstellungsstopp von Touristen- und Einwanderungsvisa (einschließlich Green Cards), einer verkürzten Gültigkeitsdauer von Visa, verstärkte Sicherheitsüberprüfungen, obligatorischen persönlichen Befragungen in US-Botschaften oder Konsulaten und strengeren Dokumentationsanforderungen rechnen.
Am 4. Juni 2025 erließ Präsident Donald Trump eine Proklamation (proclamation), mit der er die Einreise ausländischer Staatsangehöriger, die an der Harvard-Universität studieren oder an Austauschprogrammen teilnehmen wollen, für zunächst sechs Monate aussetzt und sich dabei auf nationale Sicherheitsbedenken beruft. Eine US-Gericht hat den Einreisestop am 5. Juni vorerst blockiert. Bis zu einer Anhörung vor Gericht (Mitte Juni) sollen die bislang geltenden Regeln aufrechterhalten werden.
Bitte informieren Sie sich, auch wenn Sie ein Visum erhalten haben, bis zu Ihrer Ausreise regelmäßig über die neuesten Entwicklungen in der Presse und überprüfen Sie täglich die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes auf aktuelle Änderungen hin USA/Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt .
Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, sich auch in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes „ELEFAND“ einzutragen ELEFAND Anmeldung.
Notieren Sie sich für Ihren Aufenthalt in den USA auch die Adresse der deutschen Botschaft sowie des/der jeweils regional zuständigen deutschen Konsulate
- Übersicht Konsulate: Deutsche Vertretungen in den Vereinigten Staaten - Auswärtiges Amt
- Konsulatfinder USA - Auswärtiges Amt
- Karte: hk-karte-pdf-data.pdf
Die endgültige Entscheidung über die Einreise in die USA trifft der US-Grenzbeamte bei der Einreisekontrolle. Ein gültiges Visum garantiert nicht die Einreise, da die Beamten bei der Einreise weitere Fragen stellen und die Einreise verweigern können.
Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Reisepass: Mindestens 6 Monate über das Ende des Aufenthalts hinaus gültig
- J-1 Visum: Noch gültig, keine Anmerkungen oder Stempel über Einschränkungen
- DS-2019 Formular: Unterschrieben, mit aktueller Gültigkeit und genauer Beschreibung des Projekts
- SEVIS-Zahlungsnachweis (I-901 Receipt)
- Einladungsschreiben von der Universität: Ausdruck mit Kontaktperson und Zeitraum
- Versicherungsschutz: Nachweis über Kranken- und Haftpflichtversicherung gemäß J-1-Vorgaben
- Zusage Unterkunft (wenn vorhanden)
- Kontoauszug oder Finanzierungsnachweis (zur Absicherung des Aufenthalts)
- Forschungsbeschreibung/Projektbeschreibung in verständlicher Sprache (falls gefragt)
- Rückflugticket (empfohlen, um Rückkehrbereitschaft zu zeigen)
In Einzelfällen werden mitgeführte Mobilgeräte und Laptops angeschaut, teilweise ausgelesen, falls Anhaltspunkte aus US-Registern bestehen, dass eine verschärfte (zweite) Prüfungslinie ansteht. Anhaltspunkte können sein: Vorherige Verstöße gegen Aufenthaltserlaubnis; auffällige Social Media-Aktivitäten; Hinweis von Homeland Security (bspw. antisemtic or anti-American activity - auch aktuelle Aufenthaltstitelträger können geprüft werden)
Zeigen Sie sich bei Fragen kooperativ, stellen Sie Ihren Aufenthaltszweck dar.
Planen Sie längere Wartezeiten ein.