Syrien - Kurzaufenthalte für Lehrangebote und Beratungseinsätze
- Aufgaben & Voraussetzungen
- Beginn
- Dauer
- Bewerbungsmöglichkeiten
Aufgaben & Voraussetzungen
Programmbeschreibung
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Förderprogramm „Kurzaufenthalte für Lehrangebote und Beratungseinsätze in Syrien“ für den Wiederaufbau Syriens mit Fokus auf den Hochschulsektor an.
Durch die Förderung von Kurzaufenthalten zur Durchführung der Lehrangebote sowie Beratungseinsätze soll es syrischen Hochschulen und Forschungsinstitutionen ermöglicht werden, besonders qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deutscher Hochschulen sowie Fach- und Führungskräfte aus der Privatwirtschaft in Deutschland einzuladen. Das Programm richtet sich ins-besondere an Angehörige der syrischen Diaspora in Deutschland, die einen Beitrag zum akademischen Wiederaufbau Syriens leisten möchten. Ziel ist der Aufbau von Netzwerken und Patenschaften, die mittelfristig auch aus Deutschland betrieben werden können.
Aufgaben
Förderumfang
Gefördert werden Kurzaufenthalte zur Durchführung von Lehrangeboten und Beratungseinsätzen an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen oder Forschungsinstitutionen in Syrien.
Förderungswürdig sind insbesondere Lehrtätigkeiten, die unter anderem der Fortbildung von Studierenden in Form von Kompaktkursen, Blockkursen oder Spezialkursen dienen, sowie Beratungseinsätze, die den Aufbau von Netzwerken und Patenschaften zwischen syrischen und deutschen Institutionen stärken.
Im Allgemeinen ist es von Vorteil, bereits in Kontakt oder Kooperation mit dem DAAD oder anderen wissenschafts- bzw. forschungsfördernden Institutionen zu stehen.
Die Förderdauer beträgt in der Regel mindestens zwei Wochen bis höchstens drei Monate im Zeitraum Mai 2026 bis November 2026. Eine kürzere Förderdauer von mindestens einer Woche kann nur bei besonderen Formaten (etwa Blockveranstaltungen sowie Kongress- und Vortragsreisen) genehmigt werden. Der Kurzaufenthalt soll in der Regel an nicht mehr als drei Hochschulen bzw. Forschungsinstitutionen durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Förderleistungen
- Reisekostenpauschale (395 EUR)
- Leistungen zur Auslandskranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung, die vom DAAD abgeschlossen wird
- Im Bedarfsfall können zusätzlich die Kosten für die Mitnahme von wissenschaftlicher Ausrüstung vom DAAD erstattet werden
- Tägliche Zuschüsse zu Unterkunft (104 EUR für Syrien /101 EUR für Jordanien) und Verpflegung (39 EUR für Syrien / 35 EUR für Jordanien)
Zuschüsse zu Unterkunft werden nur nach Vorlage entsprechender Rechnungen und Zahlungsnachweise gezahlt und können nicht bei Aufenthalten in privaten Unterkünften gewährt werden. Der Zuschuss zur Verpflegung wird bei Aufenthalt an demselben Ort vom 15. Tag an um 10 Prozent gekürzt. Leistungen in Form von Honorarzahlung, kostenloser Unterbringung und Verpflegung oder Erstattungen von Aufenthalts- und Fahrkosten vermindern den vom DAAD bewilligten Zuschuss. Honorarzahlungen bis zur Höhe von 25 EUR pro Tag bleiben anrechnungsfrei.
Wichtig
- Bei einer sich verschlechternden Sicherheitslage in Syrien können die Kurzaufenthalte mit Syrien-Bezug alternativ an staatlich anerkannten Hochschulen oder Forschungsinstitutionen in Jordanien durchgeführt werden.
- Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die dem DAAD von den Geldgebern in Aussicht gestellten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können.
- Die Höhe der Leistungen steht unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen durch den Geldgeber.
Bewerbung
Voraussetzungen
Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deutscher Hochschulen sowie Fach- und Führungskräfte aus der Privatwirtschaft in Deutschland,
- die über die Staatszugehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates verfügen. Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates können sich nur bewerben, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist im Besitz einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach § 9 des Aufenthaltsgesetzes sind. Das Programm richtet sich insbesondere an deutsch-syrische Staatsbürger mit z. B. Doppelstaatsangehörigkeit;
- die mindestens über einen Masterabschluss oder Äquivalent verfügen;
- die als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter Fortzahlung der Bezüge von ihren Heimathochschulen beurlaubt werden oder als Fach- und Führungskräfte in der Privatwirtschaft den Kurzaufenthalt mit ihrem jeweiligen Arbeitgeber abstimmen;
- die eine Einladung seitens einer syrischen Gasthochschule bzw. Forschungsinstitution vorweisen können, mit der auch das Lehrangebot bzw. der Beratungseinsatz abgestimmt sein muss;
- die idealerweise einen Bezug zu entwicklungspolitisch relevanten Fachrichtungen im Bereich Gesundheitswesen, Bauingenieurwesen oder Informationstechnologie aufweisen können.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular (integrativer Bestandteil der Online-Bewerbung über das DAAD-Portal)
- Tabellarische Darstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs (Lebenslauf)
- Reisepass* bzw. alternativ ein anderes Ausweisdokument, falls zum Bewerbungszeitpunkt kein gültiger Reisepass vorliegt (Hinweis: Dieser muss mindestens sechs Wochen vor Förderantritt nachgereicht werden)
- Motivationsschreiben mit Begründung der besonderen kultur-, bildungs-, wissenschafts- oder entwicklungspolitischen Relevanz des Vorhabens im Hinblick auf den (akademischen) Wiederaufbau Syriens (ca. 3 Seiten)
- Letztes Abschlusszeugnis (mindestens Masterabschluss) der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n)
- Einladungsschreiben der einladenden Hochschule oder Forschungsinstitution in Syrien bzw. bei sich verschlechternder Sicherheitslage alternativ in Jordanien. Bei geplanten Aufenthalten an mehreren Gastinstitutionen (maximal drei) muss für jede Institution ein separates Einladungsschreiben vorliegen
- Detaillierter Arbeits- und Zeitplan für den geplanten Aufenthalt
- Bitte reichen Sie je nach geplanten Vorhaben eines der nachfolgenden Dokumente ein:
Ausführliche Darstellung* des geplanten Angebots an Lehrveranstaltungen
B) Durchführung eines Beratungseinsatzes:
Ausführliche Darstellung* der Ziele und Beratungsthemen bzw. -inhalte
- Ein Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers (bei Tätigkeit an einer deutschen Hochschule) oder des Arbeitgebers (bei Tätigkeit in der Privatwirtschaft)
- Ein selbstverfasstes und von der Gastinstitution per E-Mail bestätigtes Sicherheitskonzept* für die geplante Reise (Transport, Unterkunft) (maximal 1 Seite)
- Falls zutreffend: Publikationsliste der letzten fünf Jahre
* Bitte laden Sie diese Dokumente im Portal unter „Sonstiges“ hoch.
Über die Bewerbungen entscheidet eine durch das Programmreferat ST33 – Nahost, Nordafrika des DAAD einberufene Auswahlkommission auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Die Auswahlsitzung findet im April 2026 statt. Förderbeginn frühestens ab Mai 2026.
Bewerbungsschluss: 14. April 2026
Wichtig
- Zeugnisse, Leistungsnachweise, Bescheinigungen und Übersetzungen können in unbeglaubigter Form eingescannt und im DAAD-Portal hochgeladen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, deutsche oder englische Übersetzungen von anderssprachigen eingereichten Dokumenten hochzuladen. Der DAAD behält sich vor, gegebenenfalls beglaubigte Kopien der Dokumente anzufordern.
- Die Bewerbung für dieses Förderprogramm erfolgt online über das DAAD-Portal. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft.
- Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht zum Bewerbungsschluss im DAAD-Portal einreichen.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit einige Tage vor Bewerbungsschluss ein. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt. Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die Portal-Hilfe auf E-Mail-Anfrage an portal@daad.de weiter.
- Eine nachträgliche Bewerbung nach dem angegebenen Bewerbungsschluss ist nicht mehr möglich.
- Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
- Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. der Förderung erforderlich sind.
Weitere Informationen
Wichtig
Da aktuell eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Reisen in das Land Syrien besteht, beachten Sie bitte folgende Sicherheitshinweise im Falle einer Förderung:
- Im Falle von Syrien Sie reisen Sie auf eigenes Risiko in das Gastland. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher keine konsularische Hilfe geleistet werden.
- Sie müssen sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND (sowohl für den Aufenthalt in Syrien als auch in Jordanien) eintragen.
- Das Mitführen einer ausreichenden Bevorratung an Arzneimitteln und z. B. Powerbanks wird dringend angeraten.
- Planen Sie für den Notfall alternative Ausreiserouten über Land oder See.
- Mögliche Kosten einer eventuellen vorgezogenen Ausreise oder sonstige durch eine Eskalation der Situation entstehende Kosten müssen Sie selbst tragen.
Beginn
Mai 2026
Dauer
Mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate
