Praxisbeispiel Universität Witten/Herdecke

Ansicht eines modernen Gebäudes der Universität Witten/Herdecke bei Abendlicht.

Zentrale Datenverwaltung im International Office und verbindliches Learning Agreement

Basisdaten zur betrachteten Hochschule:

  • Universität Witten/Herdecke (Private Hochschule), 2.425 Studierende (WS 16/17)
  • ca. 70-100 Auslandsmobilitäten pro Jahr in den Fakultäten Wirtschaftswissenschaften und Kultur
  • Anerkennungsquote: > 99% in den Fakultäten Wirtschaftswissenschaften und Kultur

Organisatorische Abwicklung: 

Zum Wintersemester 2013/14 hat die Universität Witten/Herdecke für alle Auslandsvorhaben ihrer Studierenden einen Leitfaden zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen vorgelegt. Der Leitfaden richtet sich an die auslandsmobilen Studierenden von zwei der drei Fakultäten und legt die erforderlichen Verfahrensschritte zur Anerkennung von studienbezogenen Auslandsaufenthalten dar. Vor dem Auslandsaufenthalt wird zwischen Studierender/m und dem Prodekan für Lehre der entsprechenden Fakultät ein sog. Learning Agreement abgeschlossen und durch Unterschrift der zuständigen Person an der Gasthochschule bestätigt. Um möglichst alle im Ausland erworbenen Kreditpunkte entsprechend den Modulen der U Witten/Herdecke anerkennen zu können, sind die Lehrveranstaltungen im Ausland und die zu ersetzenden Module an der U Witten/Herdecke im Learning Agreement genau festzuhalten. Für Lehrveranstaltungen, die inhaltlich deutlich vom Studienprogramm an der U Witten/Herdecke abweichen, können die Kreditpunkte in einem Auslandsmodul (allgemeinem Modul für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland) angerechnet werden. Die Entscheidung für die Anrechnung trifft letztlich der Prüfungsausschuss, vertreten durch den Prodekan für Lehre. Nach dem Auslandsaufenthalt ist von der/dem Studierenden das Learning Agreement sowie das Transcript of Records der Gasthochschule der Referentin Internationales zur Prüfung der Übereinstimmung vorzulegen. Nur Veranstaltungen, die auf dem Learning Agreement aufgeführt wurden, können vom Prüfungssekretariat angerechnet werden. Das Prüfungssekretariat übernimmt die Noten der im Ausland erbrachten Leistungen entsprechend des Nachweises der Gasthochschule in das Zeugnis der/des Studierenden. Der Auslandsaufenthalt an der Gasthochschule wird der/dem auslandsmobilen Studierenden außerdem im Diploma Supplement ausgewiesen. Dieses Verfahren wird für alle Auslandsaufenthalte an internationale Partnerhochschulen (Inkl. Erasmus+) und auch für sog. Freemover angewendet.

Finanzieller & personeller Aufwand:

Zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wird von den auslandsmobilen Studierenden beim Abschluss des Learning Agreements und bei der Einreichung des Anrechnungsformulars ein hoher Eigeneinsatz gefordert. Die Referentin Internationales berät vor dem Auslandsaufenthalt die Studierenden zu den Studierendenprogrammen an den Gasthochschulen, prüft die Übereinstimmung zwischen abgeschlossenem Learning Agreement und dem Transcript of Records der Gasthochschule und fasst die Daten zusammen, so dass sie vom Prüfungssekretariat im Falle einer Anerkennung eingepflegt werden können. Der Prodekan für Lehre zeichnet das Learning Agreement ab und trifft die Entscheidung für die Anrechnung im Namen des Prüfungsausschusses. Das Prüfungssekretariat übernimmt die Noten der im Ausland erbrachten Leistungen entsprechend des Nachweises der Gasthochschule in das Zeugnis der/des Studierenden.

Wirksamkeit & Ausblick:

Abgesehen von der notwendigen Eigeninitiative der Studierenden kommt der Referentin Internationales eine zentrale Rolle in der Überprüfung und Dokumentation von Auslandsaufenthalten zu. Durch die zentrale Bearbeitung und das verpflichtende Learning Agreement wird ein sehr hoher Erfassungs- und Anerkennungsgrad erreicht (100% bei der Fakultät Wirtschaft, knapp 100% bei der Fakultät Kultur). Die Universität Witten/Herdecke bemüht sich, die Auslandsmobilität ihrer Studierenden so vollständig wie möglich und über die Erfordernisse des Hochschulstatistikgesetzes hinaus zu erfassen (z.B. Erfassung sowohl von im Ausland erbrachten als auch an der Universität Witten/Herdecke angerechneten ECTS).

Stand: 07.03.2018