Datenerhebung und Praxisbeispiele

Forscher sammelt Daten von einem Baumstamm mittels Gerät

Während für die amtliche Hochschulstatistik nur für den Studiengang anerkannte temporäre Auslandsaufenthalte gemeldet werden sollen, ist für die Steuerung der Hochschule in Bezug auf Internationalisierungsmaßnahmen und hochschulinterne Zielvereinbarungen die Gesamtheit aller absolvierten temporären Auslandsaufenthalte, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, von Interesse.

Bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe der Länder werden in einzelnen Bundesländern Zahlen zu temporären Auslandsaufenthalten der Hochschulstudierenden berücksichtigt und sind damit finanzrelevant. Demnach wird von den Hochschulen eine möglichst weitreichende Erfassung der temporären Auslandsaufenthalte ihrer Studierender angestrebt.

Im Folgenden wird ein Überblick über die Rahmenbedingungen gegeben, die bei der Datenerhebung von temporären Auslandsaufenthalten an den Hochschulen aktuell vorliegen. Außerdem finden Sie nachfolgend Praxisbeispiele einzelner Hochschulen, die bereits Maßnahmen zur optimierten Erfassung der Auslandsmobilität von Studierenden ergreifen. 

Rahmenbedingungen der Datenerhebung von temporärer Auslandsmobilität an den Hochschulen

Grundsätzlich können temporäre Auslandsaufenthalte mit Bezug zum Studium über eine Vielzahl von hochschulinternen und externen Stellen koordiniert werden, sodass dort auch entsprechend Daten über die Auslandsmobilität gesammelt werden. Diese sind nicht zwingend mit dem Erwerb von ECTS-Punkten verbunden bzw. werden von den auslandsmobilen Studierenden nicht zwingend zur Anerkennung eingereicht und sind demnach bisher auch nicht flächendeckend über die Prüfungsverwaltung erfasst. Dabei ist die Verfügbarkeit und der Informationsumfang der Mobilitätsdaten von Programm- und Mobilitätsart des Auslandsaufenthalts sowie nach Hochschultyp und -größe abhängig.

Übersicht zu möglichen Datenerhebungs- und Datenübermittlungsverfahren von studienbezogenen Auslandsaufenthalten an Hochschulen

Schematische Darstellung der Erfassung von Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten. Die Prüfungsverwaltung der inländischen Hochschule steht im Datenaustausch mit den korrelierenden Ämtern im Ausland wie beispielsweise dem International Office, den Fakultäten der ausländischen Hochschulen oder Institutionen für Auslandspraktika. Die Prüfungsverwaltung der inländischen Hochschule leitet diese an das statistische Landesamt weiter.

Mit zunehmend zentralisierter Verwaltung eines Auslandsaufenthalts im Rahmen von Mobilitätsprogrammen, z.B. Erasmus+, sind die Mobilitätsangaben häufig auch zentral und detailliert, überwiegend im International Office (IO)/Akademischen Auslandsamt (AAA), dokumentiert. Das Angebot von zentral verwalteten Mobilitätsprogrammen ist unter anderem abhängig von der Größe der Hochschulen. D.h. größere Hochschulen können ihren Studierenden häufig auch über mehr zentral verwaltete Programme einen Auslandsaufenthalt in vielen verschiedenen Gastländern ermöglichen, als kleine Hochschulen. Mobilitätsdaten zu dezentralen, institutsspezifischen Programmen und Partnerschaften liegen hingegen häufig nur auf Fakultätsebene vor. Für eine Erfassung im IO/AAA müssen die Angaben zu diesen Auslandsaufenthalten von dort aktiv an das IO/AAA übermittelt werden. 

Studiensemester im Ausland werden überwiegend über zentrale Mobilitätsprogramme koordiniert und sind häufig mit dem Erwerb von Leistungspunkten verbunden.  In diesen Fällen ist die Datenerfassung im IO/AAA, und bei Anerkennung von Leistungspunkten aus dem Ausland auch in der Prüfungsverwaltung, sichergestellt. Dagegen gestaltet sich die Erhebung von Auslandsaufenthalten ohne festgelegten Erwerb von Leistungspunkten deutlich komplizierter. Studierende, die nicht im Rahmen eines an der Hochschule angelegten Programmes Auslandsaufenthalte absolvieren (z.B. selbst oder über Agenturen organisierte Auslandspraktika) werden als Free Movers bezeichnet und werden häufig nicht systematisch vom IO/AAA, den Fakultäten oder den Studienbüros erfasst. Zudem wird bei einigen Hochschulen ein Teil der Auslandsaufenthalte, insbesondere geförderte Auslandspraktika, über ein Konsortium bzw. eine Koordinierungsstelle abgewickelt. Dann werden die Angaben zur Auslandsmobilität nicht direkt von der Hochschule erfasst, sondern müssen von den entsprechenden Stellen erst an die Hochschule übermittelt werden. Diese Fälle treten insbesondere an Fachhochschulen und anderen Hochschulen mit starkem Praxisbezug auf.

Maßnahmen und Praxisbeispiele zur umfassenden Datenerhebung von temporärer Auslandsmobilität

Um eine möglichst umfassende Erhebung von temporärer Auslandsmobilität der Hochschulstudierenden zu gewährleisten, haben einzelne Hochschulen bzw. das dort zuständige IO/AAA bereits Maßnahmen ergriffen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei häufig insbesondere der Rückhalt der eigenen Hochschulleitung, die die Auslandsmobilität als strategischen Faktor in der Hochschulplanung verankert und damit ein starkes Eigeninteresse an der Datenerfassung hat. Als Anreiz für eine verbesserte und umfassende Erhebung von Auslandsaufenthalten der Studierenden gilt außerdem eine leistungsbezogene Mittelvergabe an die Hochschulen, welche auch Internationalisierungsindikatoren berücksichtigt. Durch die Berücksichtigung von Outgoing-Zahlen bei der Leistungs- und Erfolgsbudgetierung, wie es in einzelnen Bundesländern der Fall ist, wird der Nutzen von Daten zur temporären Auslandsmobilität, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, zusätzlich hervorgehoben.

Praxisbeispiele zur Datenerhebung von temporärer Auslandsmobilität finden Sie hier. Die Beispielliste wird laufend um weitere beispielhafte Verfahren einzelner Hochschulen erweitert. Haben auch Sie aktuell Maßnahmen ergriffen oder sind Schritte geplant, um die Datenerhebung zu temporären Auslandsaufenthalten von Studierenden an Ihrer Hochschule zu verbessern? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Ansprechpartner.

  1. Universität zu Köln – Hochschulweites Meldesystem von Auslandsaufenthalten
  2. Hochschule Reutlingen – Hochschulweite softwarebasierte Mobilitätserfassung
  3. Universität Mannheim – Datenaustausch Akademisches Auslandsamt und Prüfungsverwaltung
  4. Technische Universität Berlin – Entwicklung einer Anerkennungsdatenbank
  5. Universität Witten/Herdecke - Zentrale Datenverwaltung im International Office und verbindliches Learning Agreement
  6. Europa-Universität Flensburg - Anerkennungsdatenbank / Internationales Semester zur Mobilitätsförderung