Anerkennung und Credit Mobility

Hochschulabsolventinnen halten ihre Abschlussurkunde in der Hand und lächeln in die Kamera

Bestehende Anerkennungsverfahren und Maßnahmen zur Anerkennungserleichterung von Auslandsaufenthalten spielen eine wichtige Rolle bei der Erfassung der Credit Mobility. Im Folgenden wird diese Rolle näher untersucht und verschiedene Maßnahmen vorgestellt.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Mit dem Inkrafttreten des novellierten Hochschulgesetzes wird die Erhebung von temporären studienbezogenen Auslandsaufenthalten ab dem Sommersemester 2017 verbindlich vorgegeben. Auslandsaufenthalte gelten dabei als „studienbezogen“, wenn es sich um einen temporären Studien- oder Praxisaufenthalt im Ausland handelt, der:

  • während der Einschreibung in einen Studiengang, der an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen wird, absolviert wurde;
  • die physische Überschreitung von nationalen Grenzen erforderlich machte; und
  • vom zuständigen Prüfungsamt für den Studiengang anerkannt worden ist.

Die Entscheidung über die Anerkennung eines Auslandsaufenthalts durch die Prüfungsverwaltung bestimmt daher maßgeblich den Umfang der berichteten und statistisch ausgewiesenen Credit Mobility; dies unterstreicht die Bedeutung von anerkennungserleichternden Maßnahmen.

In der aktuellen DAAD/DZHW-Mobilitätsstudie 2017 betrug der Anteil von Studierenden, bei denen keine Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland erfolgte, 34%. Dies beinhaltet sowohl Fälle, bei denen kein Antrag gestellt wurde, als auch solche, bei denen der Antrag auf Anerkennung abgelehnt wurde. Nicht beantragte Auslandsaufenthalte werden statistisch nicht erfasst und können daher der Mobilitätsquote nicht zugerechnet werden, selbst wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Die Grafik zeigt, ob und wie im Ausland erworbene Credit Points anerkannt wurden. Dabei wird unterschieden zwischen allen Aufenthalten, zwischen Universität und Fachhochschule sowie Studium und Praktikum. Die erworbenen Leistungen selbst werden unterteilt in noch nicht beantragte Anrechnung, keine Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland, teilweise sowie völlige Anerkennung der erworbenen Leistungen

Bei Auslandsaufenthalten mit Erwerb von ECTS-Punkten verzichteten 2015 insgesamt 7% aller Studierenden auf eine Antragsstellung (DAAD/DZHW-Mobilitätsstudie 2015); ein Drittel dieser Studierenden gab als Grund die mangelnde Übereinstimmung mit Modulen ihrer Hochschule an. Der verstärkte Einsatz von Learning Agreements, d.h. von vor Antritt des Auslandsaufenthalts abgeschlossenen Lernvereinbarungen, und von Anerkennungsdatenbanken (Listen von bereits anerkannten Veranstaltungen, die Studierenden bei der Auswahl von Veranstaltungen an der ausländischen Hochschule helfen können) kann diesem Problem entgegenwirken. Diese Maßnahmen sind besonders zu empfehlen in Hinblick auf Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt selbst organisieren (sog. Freemover), da sich hier die nachträgliche Zuordnung von ausländischen Studienleistungen zum Programm der Heimathochschule oftmals schwieriger gestaltet als bei Aufenthalten im Rahmen von Austauschprogrammen.

Auf die Antragsstellung auf Anerkennung wird häufig auch dann verzichtet, wenn die ausländischen Studienleistungen zur Erfüllung des Studienplans nicht benötigt wurden oder die Benotung zu schlecht war. Während sich die Antragsbereitschaft im letzten Fall kaum beeinflussen lässt, kann sich ein gezieltes Ansprechen der heimgekehrten Studierenden von Seiten der Fakultäten oder des International Office oder eine Schaffung von Anreizen zur Antragsstellung (z.B. Ausstellen eines Diploma Supplements) im ersten Fall positiv auf die Anerkennungsrate auswirken.

Überblick über Maßnahmen zur Anerkennungserleichterung

Die Förderung der Studierendenmobilität ist erklärtes Ziel der Europäischen Union wie auch ihrer Mitgliedsstaaten einschließlich Deutschlands (s. europäische und deutsche Mobilitätsziele). Maßnahmen zur Anerkennungserleichterung von Auslandsaufenthalten spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung dieser Mobilitätsziele.

Die folgenden Maßnahmen können zur Erleichterung der Anerkennung beitragen:

  • Bereitstellung von Informationen zum Anerkennungsverfahren (z. B. Erstellung eines Anerkennungsleitfadens für Studierende);
  • Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, und insbesondere für solche, die ihren Aufenthalt selbst organisieren (Freemover);
  • Möglichst lückenlose und zentralisierte Erfassung von Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen, zum Zweck der Informationsverbreitung und Beratung (z.B. Datenübermittlung durch die Fakultäten oder das Studierendensekretariat an das International Office zur Erfassung von Freemovern);
  • Anreize zur Meldung von Auslandsaufenthalten (z.B. Kombination von Meldung und Antragsstellung auf finanzielle Förderung);
  • Erstellung von einheitlichen, hochschulweiten Richtlinien für die Anerkennung und Verbreitung an alle beteiligten Stellen (Fakultäten, Akademische Auslandsämter / International Offices, Prüfungsämter usw.);
  • Regelmäßige Informations- und Abstimmungstreffen mit Vertretern der beteiligten Stellen;
  • Verpflichtender Abschluss eines Learning Agreements auch für Auslandsaufenthalte, die nicht im Rahmen des Erasmus-Programms durchgeführt werden;
  • Einrichtung einer Anerkennungsdatenbank, die bereits anerkannte Kurse ausländischer Partneruniversitäten auflistet;
  • Einrichtung eines zentralen, online-basierten Portals für die Abwicklung der Anerkennung;
  • Flexibilität und Kulanz bei der Zuordnung von ausländischen Studienleistungen zu Modulen und Veranstaltungen der Heimathochschule und bei den zur Anerkennung notwendigen Mindestbedingungen

(Hinweis: Nach der Lissabon-Konvention von 2008 sollen Studienleistungen und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen generell anerkannt werden, sofern kein „wesentlicher Unterschied“ hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen existiert.).

Praxisbeispiele für die Umsetzung dieser Maßnahmen finden sich auf der Seite Datenerhebung und Praxisbeispiele sowie auf der Webseite des Projekt nexus der HRK.

Weiterführende Links und Informationen