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Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Ziel des Programms ist es, Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Möglichkeit zu geben, bereits vorhandene Kenntnisse asiatischer Sprachen zu verbessern.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle gut qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Grundkenntnissen in einer der ausgeschriebenen asiatischen Sprachen vorzugsweise aus technischen, naturwissenschaftlichen sowie wirtschafts- oder verwaltungsbezogenen Fächern. Nicht bewerben können sich Graduierte asiatischer Philologien und landeskundlicher Studiengänge, für die Förderungsmöglichkeiten im allgemeinen Jahresstipendienprogramm bestehen.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs zur Vertiefung bereits während, neben oder nach dem Studium erworbener Sprachkenntnisse an einer Hochschule oder anerkannten Sprachschule des Gastlandes.

Dauer der Förderung

Dieses Stipendium gilt für die Dauer eines Studienjahres (2 Semester oder drei Trimester).
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie weitere Leistungen beantragen:
  • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 4
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung des betreuenden Hochschullehrers mit der Bewerbung einreichen)

Bewerbungsvoraussetzungen

Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber mit technischer, naturwissenschaftlicher sowie wirtschafts- oder verwaltungsbezogener Hochschulausbildung.
Grundsätzlich steht den Bewerberinnen und Bewerbern die Wahl der Gasthochschule frei, doch behält sich der DAAD vor, das Stipendium für eine Gasthochschule seiner Wahl zu verleihen.

  • Sie haben vor Stipendienantritt:
    • einen Bachelorabschluss (mindestens dreijähriges Studium) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder
    • einen gleichwertigen ausländischen Abschluss erworben.
    • Ein Bachelorabschluss eines akkreditierten Studiengangs einer Berufsakademie erfüllt diese Kriterien ebenfalls.
    • Möglich sind darüber hinaus folgende Abschlüsse: Master, Magister, Diplom, 1. oder 2. juristische Prüfung, 1. oder 2. Staatsprüfung für das Lehramt, 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
  • Ihr Hochschulabschluss bzw. das Examen darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (siehe wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 5). Haben Sie bereits einen Bachelor- und Masterabschluss, zählt die Frist ab dem Zeitpunkt des Masterabschlusses. Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen oder die 2. Staatsprüfung für das Lehramt vor, zählt die Frist ab dem Erwerb der 1. juristischen Staatsprüfung oder der 1. Staatsprüfung für das Lehramt.
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:
  • Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
    Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben.
  • Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Aufenthaltsland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).
Bitte recherchieren Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen selbst (z.B. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten). Einige wichtige Hinweise stellen wir für Sie auf den DAAD-Länderseiten bereit. Die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt bei Ihnen.

Auswahlverfahren

Die Auswahlkommissionen setzen sich nach fachlichen und ggf. regionalen Gesichtspunkten zusammen. Die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand des DAAD berufen und sind in erster Linie Hochschullehrende deutscher Hochschulen. Sie begutachten die Bewerbungen und entscheiden über die Stipendienvergabe. An der Auswahl können auch ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten beteiligt sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DAAD leiten die Auswahlsitzung, haben jedoch kein Stimmrecht.

Sprachkenntnisse

Grundkenntnisse in einer der ausgeschriebenen asiatischen Sprachen sind erforderlich.

Bewerbungsschluss

  • VR China, Taiwan, Hongkong, Macao, Singapur:
    Bewerbungsschluss: 28. September 2023
    Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2024
  • Japan und Korea:
    Bewerbungsschluss: 29. Februar 2024,
    Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab September/Oktober 2024 oder ab März/April 2025 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Süd-/Südostasien und Ozeanien (ohne Australien und Neuseeland):
    Bewerbungsschluss: 28. September 2023,
    Auswahltermin Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
    Bewerbungsschluss: 29. Februar 2024,
    Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab August/September 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr.

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben: Warum haben Sie begonnen diese Sprache zu lernen und in welchem Zusammenhang steht die Vertiefung der Sprachkenntnisse zu Ihrer akademischen und/oder beruflichen Zukunft? (maximal 3 Seiten)
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) mit Einzelnoten
  • Alle akademischen Abschlusszeugnisse mit Einzelnoten. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Zeugnis noch nicht vorliegen, reicht vorerst eine Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss. Das letzte Abschlusszeugnis muss bis spätestens zum Stipendienantritt nachgereicht werden.
  • Nachweis über Englischkenntnisse sowie Nachweis über Vorkenntnisse der gewählten asiatischen Sprache.

Per Post oder per Scan durch den Gutachter einzureichen:
  • Ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers / einer Hochschullehrerin, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt. Bei berufstätigen Bewerberinnen und Bewerbern kann das Gutachten vom Arbeitgeber stammen.
Hinweise zum Sprachnachweis:
Nachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

DAAD
ST34
Janine Goldgrebe
Kennedyallee 91-103
53175 Bonn
Tel.: 0228 882-640
E-Mail: goldgrebe@daad.de

Ansprechpartner für Taiwan und Korea:
Simon Schumacher
Tel.: 0228 882-366
E-Mail: s.schumacher@daad.de

  • Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Japan.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)

Bitte beachten Sie, dass die Stipendienzeit unter Umständen von der Rentenversicherung als Weiterbildungsmaßnahme eingestuft und daher nicht als Anrechnungszeit für die Rentenversicherung vorgemerkt wird.

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Gutachtenformular im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Gutachten eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
    Schicken Sie das Gutachtenformular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Gutachten beizufügen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt von Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.
    Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
    Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

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