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Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Ziel des Programms ist die wissenschaftliche Weiterqualifikation von promovierten deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern am Center for European Studies (CES) der Harvard University in den Fachgebieten Politische Wissenschaft, Zeitgeschichte, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Politische Ökonomie, Anthropologie und Public Policy.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an ihrer Habilitation oder einem vergleichbaren Forschungsprojekt arbeiten, das sich mit europäischen, transatlantischen und/oder US-amerikanischen Themen beschäftigt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung eines Forschungsvorhabens am Center for European Studies (CES) der Harvard University. Von den Fellows wird eine Teilnahme an den Aktivitäten und Programmen des CES erwartet. Dies schließt einen aktiven Austausch mit dem Lehrkörper, anderen Fellows und den Studierenden vor Ort ein.

  • Reine Sprachkursaufenthalte werden in diesem Programm nicht gefördert. Für bestimmte Sprachen bietet der DAAD Sprachkursstipendien an.

Dauer der Förderung

Das Stipendium wird für eine Dauer von 10 Monaten vergeben (01.09.2024 bis 30.06.2025); eine Verlängerung des Aufenthalts um 2 Monate ohne zusätzliche Finanzierung ist möglich.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen

  • ein Stipendium von 65.000 US- Dollar für die Gesamtlaufzeit (10 Monate)
  • einen Kinderzuschlag von 5.000 US- Dollar für jedes begleitende Kind (für bis zu 3 Kinder)
  • Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten in Höhe von 1.500 $ pro Monat für jedes Kind bis zum Alter von 5 Jahren
  • Reisekostenzuschuss, zusätzlich auch für Familienangehörige (DAAD)
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung, auch für Familienangehörige (DAAD)
Weitere Informationen zum Programm finden Sie in der aktuellen englischsprachigen Programmausschreibung.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Abschlussexamen einer deutschen Hochschule oder einem deutschen Abschluss gleichwertiges Examen
  • Abgeschlossene Promotion zum Bewerbungstermin
  • Die Promotion darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 7 Jahre zurückliegen.
  • Bewerberinnen und Bewerber dürfen keine Professur innehaben (W 3)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • AbsolventInnen der Harvard University sowie frühere "residential fellowship"-Inhaberinnen und -Inhaber sind frühestens sieben Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der Harvard University bewerbungsberechtigt
  • Bewerberinnen und Bewerber, die zurzeit in den Vereinigten Staaten leben, sind nicht bewerbungsberechtigt.

Auswahlverfahren

Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Bewerbungen begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten schriftlich eingeholt. An der Auswahl beteiligt sind außerdem in der Regel ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben dabei kein Stimmrecht.

Nach einer Vorauswahl findet - voraussichtlich im Januar - eine Auswahl mit persönlicher Vorstellung (in englischer Sprache) statt.
Die endgültige Entscheidung wird von der Harvard University getroffen.

Sprachkenntnisse

Es werden sehr gute Englischkenntnisse erwartet.

Auswahlkriterien

Wichtige Kriterien sind:

  • fachliche Qualifikation, die Sie mit der Darstellung des Studienverlaufs, den Studienleistungen, Gutachten und Publikationen dokumentieren
  • persönliche Eignung für den Auslandsaufenthalt (Sprachkenntnisse)
  • Qualität und der wissenschaftliche Anspruch des Forschungsvorhabens
  • Konzept der Durchführung
  • Kompetenz des Gastinstituts auf dem Arbeitsgebiet

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 10. November 2023.

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal einzeln hochzuladende Dokumente (bei der Registrierung bitte die Sprache Englisch anklicken, nicht Deutsch):

  • Online-Bewerbungsformular - bitte in Englisch ausfüllen
  • Lebenslauf - in Englisch
  • Eingehende Begründung des Forschungsvorhabens - in Englisch (Umfang 8-10 Seiten)
  • Zeugnisse (Diplom, Magister, Master etc., Promotionsurkunde)
  • Sprachnachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
    Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
    Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.
Per Post einzureichen:
Zwei Gutachten von Hochschullehrenden - möglichst in Englisch -, die ausführlich zur fachlichen Qualifikation und zum Vorhaben der Bewerberin bzw. des Bewerbers Stellung nehmen

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Nähere Details und weitere Informationen zum Programm finden Sie in der aktuellen englischsprachigen Programmausschreibung sowie unter http://www.ces.fas.harvard.edu und unter https://ces.fas.harvard.edu/opportunities/fellows/john-f-kennedy-memorial-fellowships-ces-harvard.

  • Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Vereinigte Staaten/USA.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm: Hinweise zu den USA
    • Gegenstipendien: Einige ausländische Regierungen stellen dem DAAD im Rahmen dieses DAAD-Stipendienprogramms Stipendienmittel zur Vergabe zur Verfügung (sog. „Gegenstipendien“). Die Gegenstipendien werden grundsätzlich vorrangig genutzt. Zunächst durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber den für DAAD-Stipendien vorgesehenen Auswahlprozess. Bei Zielländern mit Gegenstipendienangebot schließt daran ein obligatorisches Nominierungsverfahren an. Für die Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die ausländische Stelle ist Ihr Einverständnis erforderlich, dass Sie auf dem Online-Formular im DAAD-Portal erklären. Liegen die Stipendienleistungen der ausländischen Regierung unter der vom DAAD festgelegten Stipendienhöhe, wird das Gegenstipendium entsprechend aufgestockt – soweit und solange Aufstockungsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus angebotene Gegenstipendien werden ggf. ohne Aufstockung an im Ranking nachfolgende Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Das Nominierungsverfahren für Gegenstipendien ist je nach Zielland sehr unterschiedlich und kann zu längeren Vorlaufzeiten führen. Sie werden spätestens nach der Auswahl über Einzelheiten des Nominierungsverfahrens und ggf. einzureichende Unterlagen informiert.
    • In einigen Jahresstipendienprogrammen können Studiengebührenerlasse gewährt werden, die von den nachfolgend aufgeführten Universitäten dem DAAD angeboten werden und die größtenteils auf die Fachrichtungen an den Graduate Schools of Arts and Sciences beschränkt sind und die Professional Schools – Law, Business, Architecture und Medicine – in der Regel ausschließen. Die folgende Liste gibt jeweils die Spezifizierungen in Klammern an. Fehlt eine solche Angabe, ist das „Gegenstipendium” grundsätzlich für alle Fachrichtungen einschließlich der Professional Schools – soweit vorhanden – verfügbar. An einigen US-Universitäten können auch Studierende unter bestimmten Voraussetzungen als „non-degree graduate students” zugelassen werden, nämlich dann, wenn sie vor Beginn des geplanten US-Studiums sechs Studiensemester abgeschlossen haben. An einigen wenigen US-Universitäten werden auch Studierende, die vor Beginn des US-Studiums nur vier Studiensemester abgeschlossen haben, akzeptiert. Angaben hierzu sind aus der nachfolgenden Liste der Universitäten ersichtlich. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen müssen bei den entsprechenden Hochschulen erfragt werden.
    • Hier finden Sie eine Liste der Universitäten, die Gegenstipendien anbieten.
    • Die Vergabe der sog. Gegenstipendien (i.d.R. (Teil-)Studiengebührenerlasse) erfolgt im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens für Jahresstipendien nach Nordamerika. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird ein Teil der Geförderten in Absprache mit der Außenstelle New York für ein Gegenstipendium nominiert. Alle anderen Geförderten erhalten die Studiengebührenbeihilfe. Die Nominierung ersetzt nicht die Bewerbung um Zulassung an der jeweiligen Hochschule, die Sie vor der Antragstellung selbst vornehmen müssen.
    • Bitte informieren Sie sich anhand der Vorlesungsverzeichnisse amerikanischer Hochschulen, in welchen Fachbereichen an den einzelnen Graduate Schools Studienmöglichkeiten bestehen.
    • Aufgrund des US Tax Reform Act of 1986 können von amerikanischer Seite gewährte Stipendienleistungen (Lebenshaltungskosten, Gebühren(teil)erlasse) der amerikanischen Einkommenssteuer unterworfen werden. Nähere Einzelheiten müssen nach Ankunft mit der Gasthochschule geklärt werden.

    Die Teilnahme an „Extension Programmen“ kann nicht gefördert werden.

    Bewerbungen für Aufenthalte in Puerto Rico erfolgen über die Stipendienprogramme für die USA. Tragen Sie bitte im Bewerbungsformular in eines der Freifelder ein, dass das Reiseziel Puerto Rico ist.

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Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel spätestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem in der Ausschreibung angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal und wählen Sie bei der Registrierung die Sprache Englisch aus (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Fordern Sie Gutachten im DAAD-Portal an (falls erforderlich, siehe Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“ auf der Registerkarte „Bewerbungsverfahren“)
    Das von der Gutachterin bzw. vom Gutachter auszufüllende Formular erzeugen Sie im DAAD-Portal in der Rubrik „Gutachten anfordern“ als beschreibbares PDF. Schicken Sie das Formular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und direkt an den DAAD weiterzuleiten.
    Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal ausschließlich während der Bewerbungsfrist (ab ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss) erzeugt werden kann.
    Erzeugen Sie bitte pro Gutachter jeweils ein Gutachtenformular.

Per Post einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, hilft Ihnen die technische Portal-Hotline wochentags von 9 bis 12 Uhr unter (+49) 228/882-8888 oder per Mail unter portal@daad.de weiter.
Bitte planen Sie die Erreichbarkeit der Hotline bei Ihrer Bewerbung mit ein.

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  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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