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Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
Bitte beachten Sie:
Die Nutzung des Bewerbungsportals ist mit mobilen Endgeräten nur eingeschränkt möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung Ihren Desktop-Computer. Technische Voraussetzungen

Programmziel

Ziel des Programms ist es, in Zusammenarbeit mit dem National Science and Technology Council - NSTC in Taiwan einen Einblick in die taiwanesische Kultur- und Wissenschaftslandschaft zu bieten. Der Aufenthalt ist an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Taiwan möglich.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende, Graduierte und Promovierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Geistes- und Sozialwissenschaften (mit Ausnahme der jeweiligen Regionalphilologien und -wissenschaften wie Germanistik, Sinologie, Asienwissenschaften etc.).
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein auf den Zeitraum August/September fixierter Aufenthalt, der sich in folgende Abschnitte gliedert:

  • einwöchiges Einführungsseminar mit landeskundlichen Exkursionen, Schnupper-Sprachkurs und kulinarischen Erlebnissen
  • circa zweimonatiger Forschungsaufenthalt an universitären oder außeruniversitären Forschungsinstituten

Dauer der Förderung

Dieses Stipendium gilt für die Dauer von zwei Monaten im August und September.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • NSTC: eine monatliche Stipendienrate von ca.900 Euro (Änderungen bleiben vorbehalten)
  • DAAD: Reisekostenzuschuss
  • DAAD: Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Bewerbungsvoraussetzungen

Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Semester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im Ausland oder in einem akkreditierten grundständigen Studiengang einer Berufsakademie in Deutschland befinden.

Graduierte, die vor Stipendienantritt eines der folgenden Abschluss-Examen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder eines akkreditierten Studiengangs einer Berufsakademie abgelegt haben, oder über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss verfügen, können sich bewerben:

  • mindestens dreijähriger Bachelor
  • Master
  • Magister
  • Diplom
Der Hochschulabschluss bzw. das Examen sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Masterabschlusses abzustellen. Bei Promovierenden sollte die Aufnahme des Promotionsstudiums zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:
  • Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
    Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben.
  • Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Aufenthaltsland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).

Auswahlverfahren

Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Anträge begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten schriftlich eingeholt. An der Auswahl beteiligt sind außerdem ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben dabei kein Stimmrecht.
Die Auswahl findet ohne persönliche Vorstellung statt.

Sprachkenntnisse

Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.

Einige Hinweise auf die Unterrichtssprache(n) bzw. auf die zum Studium geltenden Sprachanforderungen im Zielland finden Sie auf den Länderseiten.

Auswahlkriterien

Besonders berücksichtigt werden:

  • die Begründung der Bewerbung
  • die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens
  • der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts
  • die Einbettung des Aufenthalts in den akademischen Werdegang
  • der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
  • die bisherige akademische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und Gutachten
  • die sprach- und landeskundlichen Kenntnisse
  • außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement
  • zusätzlich bei Doktoranden: Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)

Bewerbungsschluss

15. Februar

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Detaillierte Beschreibung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens (max. 5 Seiten)
  • Studierende: Eine Aufstellung sämtlicher bisher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS)
  • Graduierte: Abschlusszeugnis, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten).
  • Nachweis über Englischkenntnnisse.

Zusätzlich sind folgende Dokumente in englischer Sprache hochzuladen:
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (bis zu zwei Seiten)
  • Nachweis über bestehende Kontakte zur Gastinstitution, möglichst Betreuerzusage
  • Für Promovierende: Forschungsvorhaben

Per Post einzureichen:
  • Ein aktuelles Gutachten einer bzw. eines Hochschullehrenden, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt
Hinweise zum Sprachnachweis:
Nachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Simon Schumacher, ST34
Tel.: 0228-882-366
E-Mail: s.schumacher@daad.de

  • Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)

Bitte beachten Sie, dass die Stipendienzeit unter Umständen von der Rentenversicherung als Weiterbildungsmaßnahme eingestuft und daher nicht als Anrechnungszeit für die Rentenversicherung vorgemerkt wird.

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Gutachtenformular im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Gutachten eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
    Schicken Sie das Gutachtenformular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Gutachten beizufügen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt von Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.
    Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
    Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.