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Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.
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Programmziel

In Zusammenarbeit mit der National Research Foundation of Korea (NRF) vermittelt der DAAD Stipendien zur Durchführung eines kurzen Forschungsaufenthaltes im Rahmen des "Summer Institute Programme" in Korea. Dieser Aufenthalt ist an Universitäten und Forschungsinstituten des Landes möglich.

Wer kann sich bewerben?

Dieses Programm bietet jungen Graduierten (ab Bachelor) und Promovierenden aller Fachrichtungen einen unmittelbaren Einblick in die koreanische Kultur- und Wissenschaftslandschaft.

Was wird gefördert?

Der auf den Zeitraum Juli/August fixierte Aufenthalt ist in folgende Abschnitte gegliedert:

  • Einführungsseminar mit landeskundlichen Exkursionen, Schnupper-Sprachkurs und kulinarischen Erlebnissen.
  • Circa zweimonatiger Forschungsaufenthalt an Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstituten.

Dauer der Förderung

Die Stipendien werden für einen Zeitraum von zwei Monaten vergeben.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Das von koreanischer Seite gewährte Stipendium in Höhe von ca. 1.000 EUR /Monat deckt die Aufenthaltskosten in Korea (Änderungen bleiben vorbehalten). Der DAAD stellt eine Reisekostenpauschale zur Verfügung und schließt für die Dauer des Stipendiums eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung im Ausland ab.

Bewerbungsvoraussetzungen

Graduierte, die vor Stipendienantritt eines der folgenden Abschluss-Examen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder eines akkreditierten Studiengangs einer Berufsakademie abgelegt haben, oder über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss verfügen, können sich bewerben:
- mindestens dreijähriger Bachelor
- Master
- Magister
- Diplom
- 1. oder 2. juristische Prüfung
- 1. oder 2. Staatsprüfung für das Lehramt
- 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- 3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Der Hochschulabschluss bzw. das Examen sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Masterabschlusses abzustellen. Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen oder die 2. Staatsprüfung für das Lehramt vor, ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der 1. juristischen Staatsprüfung oder der 1. Staatsprüfung für das Lehramt abzustellen.

Bei Promovierenden sollte die Aufnahme des Promotionsstudiums zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Falls Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, gilt:

  • Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für die Förderung eines Masterstudiums oder des zweiten Jahres eines schon begonnenen Masterstudiums in Ihrem aktuellen Aufenthaltsland bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bei Bewerbungsschluss noch nicht länger als ein Jahr in diesem Land leben.
    Für die Förderung eines Masterstudiums in einem anderen Land können Sie sich unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland bewerben.
  • Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich in aller Regel nur für ein Masterstudium in einem anderen Land bewerben. Für die Förderung im aktuellen Aufenthaltsland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben (bitte im Motivationsschreiben erläutern).

Auswahlverfahren

Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Anträge begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten schriftlich eingeholt. An der Auswahl beteiligt sind außerdem ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben dabei kein Stimmrecht.
Die Auswahl findet ohne persönliche Vorstellung statt.

Sprachkenntnisse

Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.

Auswahlkriterien

Besonders berücksichtigt werden
- die Begründung des Antrags
- die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens
- der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- seine Einbettung in den akademischen Werdegang
- der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven
- die bisherige akademische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und Gutachten
- sprach- und landeskundlichen Kenntnisse
- außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement
- zusätzlich bei Promovierenden: Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)

Bewerbungsschluss

15. Februar

Bewerbungsunterlagen

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Detaillierte Beschreibung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens (max. 5 Seiten).
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (Motivationsschreiben).
  • Abschlusszeugnis, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss, sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten)
  • Nachweis Englischkenntnisse.
Zusätzlich sind folgende Dokumente in englischer Sprache hochzuladen:
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Für Promovierende: Forschungsvorhaben
  • Nachweis über bestehende Kontakte zur Gastinstitution

Per Post einzureichen:
  • Ein aktuelles Gutachten einer bzw. eines Hochschullehrenden, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt
Hinweise zum Sprachnachweis:
Nachweis (bei mehreren Zielländern ggf. mehrere Nachweise) über Ihre aktuellen Kenntnisse der Unterrichts- oder Arbeitssprache/n Ihrer Zielinstitution, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind. Falls Ihr Vorhaben Feldforschung oder Interviews beinhaltet, sind zusätzlich Kenntnisse der Landessprache nachzuweisen, wenn diese von der bzw. den Unterrichts- und Arbeitssprache/n abweicht. Zum Bewerbungstermin darf der Nachweis in der Regel nicht älter als 2 Jahre sein. Reichen Sie bitte entweder das DAAD-Sprachnachweisformular oder ein anderes vom DAAD anerkanntes Sprachzeugnis ein.
Wenn Sie das DAAD-Sprachnachweisformular nutzen, können Sie Ihre Sprachkompetenz an Ihrer deutschen Hochschule bewerten lassen. Wenden Sie sich dafür an das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder an eine/n Prüfungsberechtigte/n des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache. Eine Handreichung für Prüfungsberechtigte und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.
Auf den Sprachnachweis kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden. Lesen Sie hierzu bitte unsere wichtigen Stipendienhinweise (A.9 bis A.15). Falls Sie kein Sprachzeugnis einreichen, laden Sie im Portal unter „Sprachnachweis“ bitte ein Dokument mit einer kurzen Begründung hoch.

Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen

  • Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass nach dem angegebenen Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden. Für den fristgerechten Postversand von Gutachten gilt der Poststempel.
  • Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Kontakt und weitere Informationen

Weitere Informationen erteilt:
Simon Schumacher, ST34
Tel.: 0228-882-366
E-Mail: s.schumacher@daad.de

  • Eine Übersicht über potenziell gastgebende außeruniversitäre Forschungsinstitute in Korea ist hier erhältlich. Diese Liste dient dazu, die für den Aufenthalt erforderlichen Kontakte im Vorfeld zu knüpfen. Darüber hinaus können die Forschungsaufenthalte aber auch an anderen, frei gewählten universitären Instituten durchgeführt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Stipendienzeit unter Umständen von der Rentenversicherung als Weiterbildungsmaßnahme eingestuft und daher nicht als Anrechnungszeit für die Rentenversicherung vorgemerkt wird.
  • Hier finden Sie wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
Sie haben die Programmbeschreibung ausführlich gelesen und haben noch Fragen?
  • Dann finden Sie vielleicht Ihre Antwort unter den wichtigen Hinweisen zu DAAD-Stipendien.
  • Wenn Ihre Frage dennoch nicht beantwortet werden konnte, dann nutzen Sie bitte unseren Chatbot unten rechts im Bild, um eine schnelle Beratung zu erhalten.
  • Alternativ können Sie auch das Kontaktformular des DAAD-Info-Centers nutzen und uns eine Anfrage schicken. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten.
    Das Info-Center bietet außerdem unter der Rufnummer +49 (228) 882-180 auch eine telefonische Beratung zu folgenden Zeiten an:
    Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr (MEZ bzw. MESZ)
    Freitag: 9-14 Uhr (MEZ bzw. MESZ)

Die Bewerbung für dieses Stipendium erfolgt online über das DAAD-Portal.
Der Zugang zum Portal wird in der Regel mindestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Bewerbungsschluss keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt

  • Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen)
  • Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen)
  • Unter „Gutachten anfordern“ können Sie das Gutachtenformular im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Ob ein Gutachten eingereicht werden muss, erfahren Sie im Tab „Bewerbungsverfahren“ unter dem Abschnitt „Bewerbungsunterlagen“.
    Schicken Sie das Gutachtenformular bitte Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter per E-Mail mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen und ein frei formuliertes Gutachten beizufügen (wie im Formular erklärt). Das Gutachten ist in einem verschlossenen Umschlag an Sie zurückzusenden, alternativ kann es auch direkt von Ihrer Gutachterin bzw. Ihrem Gutachter an den DAAD, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, gesendet werden. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.
    Das Gutachten ist vertraulich und darf von Ihnen nicht eingesehen werden!
    Bitte beachten Sie, dass das Gutachtenformular im Portal nur bis zum angegebenen Bewerbungsschluss erzeugt werden kann.

Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.

Gefördert durch:

  • Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.