FAQs ...
... zur Bewerbungsberechtigung
- Ich besitze nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Bin ich bewerbungsberechtigt?
- Ich studiere in einem Masterstudiengang. Kann ich mich für RISE weltweit bewerben?
- Ich schließe mein Bachelorstudium im Sommersemester 2013 ab. Kann ich mich noch für RISE weltweit bewerben?
... zum Bewerbungsverfahren
- Wie erhalte ich ein DAAD-Sprachzeugnis?
- Kann ich auch ein TOEFL-Ergebnis oder eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs einreichen?
- Muss ich die Notenaufstellung auf dem DAAD-Formular einreichen?
- Muss ich meine Noten selbst übersetzen?
- Wie errechne ich meinen Notendurchschnitt?
- Gibt es einen Mindestnotendurchschnitt, den man für die Bewerbung benötigt?
- Muss ich mein Abiturzeugnis ins Englische übersetzen?
- Wie muss der englische Lebenslauf aussehen?
- Was muss im ‚Letter of Motivation’ stehen?
- Kann ich mehrere Motivationsschreiben hochladen?
- Wie wird das englische Gutachten eingereicht und was muss es enthalten?
- Können bestimmte Unterlagen auf nachgereicht werden?
- Muss die Bewerbung zusätzlich auch per Post eingereicht werden?
... zu Auswahlverfahren und Platzierung
- Wann erfahre ich, ob ich platziert werden konnte?
- Werde ich auch benachrichtigt, wenn ich nicht platziert werden konnte?
- Wer bestimmt den genauen Beginn und das genaue Ende des Praktikums und für wie lange erhalte ich ein Stipendium?
- Ist es möglich zu erfahren, welche Angebote nicht vergeben wurden, um sich für diese ungenutzten Angebote ein Sommerpraktikum selbstständig zu organisieren?
Bewerbungsberechtigung
1. Ich besitze nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Bin ich bewerbungsberechtigt?
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2 und Abs. 3 BAföG in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Lesen Sie hier nach, ob Sie zu diesem Personenkreis gehören.
2. Ich studiere in einem Masterstudiengang. Kann ich mich für RISE weltweit bewerben?
Nein. Das Programm ist für Graduierte nicht geöffnet. Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie in unserer Stipendiendatenbank.
3. Ich schließe mein Bachelorstudium im Sommersemester 2013 ab. Kann ich mich noch für RISE weltweit bewerben?
Ja, solange Sie während des gesamten Praktikumsaufenthalts weiterhin in Ihrem Bachelorstudiengang an ihrer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
Bewerbungsverfahren
1. Wie erhalte ich ein DAAD-Sprachzeugnis?
Mit dem Vordruck für das Sprachzeugnis (erhältlich über unsere Website oder innerhalb der Datenbank) können Sie ins Fremdsprachenzentrum Ihrer Hochschule gehen, um es dort ausfüllen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus, was Sie mitbringen müssen. Manche Hochschulen bieten auch feste Testtermine an.
2. Kann ich auch ein TOEFL-Ergebnis oder eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs einreichen?
Ja, Sie können auch ein TOEFL-Ergebnis einreichen (nicht älter als zwei Jahre!). Eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs oder einen Auslandsaufenthalt reicht als Sprachnachweis nicht aus.
3. Muss ich die Notenaufstellung auf dem DAAD-Formular einreichen?
Nein, Sie können auch eine eigene Notenaufstellung Ihrer Hochschule einreichen. Die Aufstellung muss allerdings auf Englisch sein. Bei Fragen zur Anerkennung von Übersetzungen der Kurse kann das akademische Auslandsamt (International Office) Ihrer Hochschule behilflich sein.
Wenn Sie im ersten Semester studieren und daher noch keine Notenaufstellung erstellen können, reichen Sie bitte eine Aufstellung der belegten Kurse ein.
4. Muss ich meine Noten selbst übersetzen?
Nein, Sie müssen Ihre Noten nicht selbst übersetzten. Der DAAD wird den Praktikumsanbietern eine intern erstellte Notenübersetzung in Tabellenform zukommen lassen.
5. Wie errechne ich meinen Notendurchschnitt?
Bitte gewichten Sie die einzelnen Leistungen soweit möglich nach ECTS-Punkten.
6. Gibt es einen Mindestnotendurchschnitt, den man für die Bewerbung haben muss?
Nein. Dennoch spielt der Notendurchschnitt eine Rolle bei der Platzierung und Stipendienvergabe durch den DAAD.
7. Muss ich mein Abiturzeugnis ins Englische übersetzen?
Ja, Sie müssen eine eigene Übersetzung anfertigen oder einen Kommentar auf Englisch dem Zeugnis beifügen.
8. Wie muss der englische Lebenslauf aussehen?
Bitte reichen Sie einen tabellarischen Lebenslauf ein. In einigen Ländern, z. B. Nordamerika, ist es nicht üblich, dem Lebenslauf ein Foto hinzuzufügen.
9. Was muss im ‚Letter of Motivation’ stehen?
Bitte erläutern Sie auf zwei bis maximal fünf Seiten Ihre fachliche Eignung für die Teilnahme am Programm sowie die sinnvolle Integration des Praktikums in Ihren Studienverlauf.
10. Kann ich mehrere Motivationsschreiben hochladen?
Sie können mehrere Dokumente als Motivationsschreiben hochladen, die aber auf die verschiedenen Angebote, auf die Sie sich bewerben, getrennt eingehen müssen. Die Motivationsschreiben können auch in verschiedenen Sprachen verfasst werden.
11. Wie wird das Gutachten eingereicht und was muss es enthalten?
Das Gutachten kann frei formuliert und direkt in der Datenbank hochgeladen werden. Sobald Sie das Bewerbungsformular in der Datenbank ausgefüllt und zwischengespeichert haben, können Sie einen Link für Ihre/n Gutachter/in erstellen. Bitte leiten Sie diesen Link per Email an Ihre/n Gutachter/in weiter (bitte nicht aus der Anwendung in ein Browserfenster kopieren, da dies einen Fehler in der Anwendung erzeugt).
Ein Muster bezüglich des Inhalts des Gutachtens ist in der Datenbank für den Gutachter hinterlegt. Nach der online Abgabe wird es automatisch Ihrer Bewerbung hinzugefügt. Die/der Gutachter/in erhält eine automatisierte Nachricht, sobald wir das Gutachten freigeschaltet haben. Die Abgabe ist möglich bis zum 20. Januar 2013, wobei Sie den Link bis zum Bewerbungsschluss erstellt haben müssen. Danach ist die Datenbank für Bewerber nicht mehr zugänglich. Für Sie ist das Gutachten in Ihrem Bewerbungsprofil nicht zu sehen. Nach Bewerbungsschluss werden wir die Bewerbungen überprüfen und fehlende Gutachten anmahnen. Erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail über die Freischaltung Ihrer vollständigen Bewerbung, wurde das Gutachten bereits eingereicht und Ihrer Bewerbung hinzugefügt.
12. Können bestimmte Unterlagen nachgereicht werden?
Nein. Ein Nachreichen von Unterlagen (Ausnahme: Gutachten) ist nicht möglich. Es werden nur vollständige Bewerbungen für die Anbieter zur Ansicht freigeschaltet.
13. Muss die Bewerbung zusätzlich auch per Post eingereicht werden?
Nein. Die Bewerbung wird nur online an den DAAD eingereicht.
Auswahlverfahren und Platzierung
1. Wann erfahre ich, ob ich platziert werden konnte?
Ab Mitte März werden alle Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis der Auswahl benachrichtigt und erfahren, ob sie platziert werden konnten, auf der Warteliste sind oder leider nicht platziert werden konnten.
2. Werde ich auch benachrichtigt, wenn ich nicht platziert werden konnte?
Ja. Alle Bewerber/innen werden zur gleichen Zeit benachrichtigt. Ein Nachrücken aufgrund von Rücktritten ist nur für Kandidatinnen und Kandidaten der Warteliste möglich.
3. Wer bestimmt die genauen Daten des Praktikums und für wie lange erhalte ich ein Stipendium?
Das Praktikum muss in der Zeit von Juni bis Oktober mindestens sechs Wochen dauern und kann höchstens für drei Monate durch den DAAD gefördert werden. Die genauen Praktikumszeiträume werden von den Projektbetreuern und den Stipendiaten gemeinsam festgelegt und dem DAAD mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird die Stipendienzusage erstellt. Spätestes Laufzeitende des Stipendiums ist der 31. Oktober 2013.
4. Ist es möglich zu erfahren, welche Angebote nicht vergeben wurden, um sich für diese ungenutzten Angebote ein Sommerpraktikum selbstständig zu organisieren?
Nein. Eine Veröffentlichung der nicht besetzten Projekte ist aus logistischen sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich.
