Studieren, Forschen und Leben in Polen
Leben in Polen
Inhaltsvezeichnis
- Registrierung des Aufenthalts in Polen
- Arbeitserlaubnis
- Unterkunft
- Gesundheit
- Polnisch lernen
- Kommunikation
- Verkehr
- Geld
- Lebenshaltungskosten
- Wichtige Nummern
- Nützliche Links
Registrierung des Aufenthalts in Polen
(zitiert nach: Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer: Beschäftigung von deutschen Staatsangehörigen in Polen, S. 12-14)
Der deutsche Staatsangehörige hat das Recht bis zu 3 Monate auf dem Gebiet Polens zu verbleiben, ohne den Aufenthalt amtlich zu registrieren. In diesem Falle besteht jedoch die allgemeine örtliche Meldepflicht. Sollte jedoch der Aufenthalt eines ausländischen Bürgers länger als drei Monate dauern, so besteht zusätzlich eine Registrierungspflicht.
Einreise- und Verbleiberecht
Die Bestimmungen im Hinblick auf die Einreise und den Aufenthalt von EU-Bürgern auf dem Gebiet der Republik Polen regelt das Gesetz vom 14. Juli 2006 (Dz.U. Nr. 144, Poz.1043 mit späteren Änderungen) über die Einreise der EU-Bürger samt ihren Familienangehörigen in die Republik Polen und deren Aufenthalt und Ausreise. EU-Bürger dürfen aufgrund eines gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises in die Republik Polen einreisen. Familienangehörige, die nicht EU-Bürger sind, bedürfen für die Einreise nach Polen eines gültigen Reisepasses und eines Visums, es sei denn dieses ist ausnahmsweise nicht notwendig.
Meldepflicht
Jeder in Polen verbleibenden Person obliegt gemäß Art. 2 des Gesetzes über die Anmeldungspflicht und die Personalausweise vom 10. April 1974 (Dz.U. 1974, Nr. 14, Poz. 85 mit späteren Änderungen) die Ausführung der im Gesetz vorgesehenen Anmeldungspflicht (dies gilt sowohl für In- als auch für Ausländer).
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten der Anmeldung:
- Eine feste Anmeldung. Diese wird als das Wohnen in einer bestimmten Ortschaft unter einer bestimmten Adresse mit der Absicht dort langfristig zu verbleiben definiert (ein fester Wohnsitz);
- Eine zeitlich begrenzte Anmeldung. Mit diesem Begriff ist das Verbleiben in der selben Ortschaft jedoch unter einer anderen Adresse, ohne Absicht der Verlegung des Wohnsitzes, zu verstehen. Diese Anmeldungsform ist grundsätzlich auf 2 Monate beschränkt, jedoch mit der Möglichkeit der Verlängerung der Anmeldungsdauer, in begründeten Fällen, über 3 Monate versehen.
Der Ausländer, darunter der deutsche Staatsbürger, ist grundsätzlich verpflichtet, seine polnische Adresse bei dem örtlich zuständigen Meldeamt anzumelden. Dieser Aufgabe muss er innerhalb von vier Tagen gerechnet ab dem Tag der Einreise auf dem Gebiet Polens nachgehen. Der Meldebehörde sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ein gültiger Reisepass oder ein anderes die Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers bestätigendes Dokument;
- Ein das Recht zum Aufenthalt in dem vom Ausländer bewohnten Wohnraum bestätigendes Dokument (z.B. Mietvertrag).
In der Regel ist bei der Anmeldung die Anwesenheit des Wohnungseigentümers notwendig. Diese Praxis betrifft die Anmeldung sowohl von Ausländern als auch von Inländern. Erst das Vorzeigen der Eigentumsdokumente durch den Eigentümer ermöglicht die Anmeldung.
Aufenthaltsregistrierung
Deutsche Bürger haben das Recht auf einen Aufenthalt, der länger als 3 Monate dauert, wenn:
- er ein Arbeitnehmer ist oder selbständig auf dem Gebiet der Republik Polen arbeitet;
- krankenversichert ist oder auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Vorschriften bezüglich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung berechtigt ist und über ausreichende Mittel um sich und seine Familienangehörigen zu ernähren, verfügt;
- studiert oder eine Schulung auf dem Gebiet der Republik Polen ableistet;
- Gatte eines polnischen Staatsangehörigen ist.
Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten ist der deutsche Bürger verpflichtet neben der Anmeldung seiner Adresse bei dem örtlichen Meldeamt, zusätzlich eine Aufenthaltsregistrierung beim zuständigen Wojewodschaftsamt der Abteilung für Aufenthaltslegalisation (urząd wojewódzki, oddział ds. cudzoziemców) vorzunehmen – es wird eine Freizügigkeitsbescheinigung (zaświadczenie o zarejestrowaniu pobytu obywatela Unii Europejskiej) erteilt. Der Antrag ist persönlich zu stellen und mit einer amtlichen Gebühr i.H.v: 1 PLN, was ca. 0,25 EUR-Cent ergibt, verbunden.
Arbeitnehmer fügen dem amtlichen Formular bei:
- Fotokopie des Reisepasses bzw. eines anderen die Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers bestätigenden Dokuments;
- Bestätigung der Anmeldung der Adresse in Polen;
- schriftliche Erklärung des Arbeitgebers über die Arbeitsleistung durch denjenigen Arbeitnehmer bzw. über die Absicht der Betrauung (zaświadczenie) mit der Arbeitsausübung;
- ein Dokument, das bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt sind (war bei mir nicht notwendig, C.M. 10/2011);
- Bestätigung, dass die Antragsgebühr i.H.v. 1 PLN eingezahlt wurde (war bei mir nicht notwendig, C.M. 10/2011);
- falls man die Aufenthaltserlaubnis für die ganze Familie beantragt: neben Antrag/Kopien der Ausweise/Meldebestätigung der Stadt beglaubigte Kopien von Heirats- und Geburtsurkunden der Kinder sowie Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer.
Studierende müssen keine Erklärung des Arbeitgebers und keine Sozialversicherungsbestätigung vorlegen, dafür sollten sie aber folgende Unterlagen dem Formular beifügen:
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule;
- Schriftliche Bestätigung (evtl. Kontoauszug) über den Besitz ausreichender finanzieller Mittel, um für den Lebensunterhalt zu sorgen.
Alle Unterlagen sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen.
Aufenthaltsdauer über 3 Monate:
- Schritt I (innerhalb von vier Tagen nach der Einreise; erfordert i.d.R. die Anwesenheit des Vermieters): Allgemeine Anmeldungspflicht bei dem örtlich zuständigen Meldeamt für bestimmte Zeit innerhalb von vier Tagen ab dem Tag der Einreise auf dem Gebiet Polens (zameldowanie na pobyt czasowy do 3 miesięcy).
- Schritt II (Dauer: ca. 3-4 Wochen) Amtliche Registrierung des Aufenthaltes bei der Woiwoden-Behörde - (Beantragung der Freizügigkeitsbescheinigung). Diese wird zunächst ohne Angabe der Adresse ausgestellt.
- Schritt III a (Dauer: am selben Tag; erfordert i.d.R. die Anwesenheit des Vermieters): Anmeldung bei dem örtlich zuständigen Meldeamt für weiteren Zeitraum (Vorlage der Freizügigkeitsbescheinigung) mit der Bitte um Ausstellung eines PESEL (siehe: Anmeldung bei der Stadt, S. 6)
- Schritt III b (Dauer: ca. 2 Wochen): Ausstellung des PESEL (wird handschriftlich in das bereits ausgesellte Dokument nachgetragen)
- Schritt IV (Dauer: am selben Tag) Mit der zweiten, längerfristigen Meldebestätigung (zameldowanie na pobyt czasowy ponad 3 miesięce) kann man dann auf der Woiwoden-Behörde eine voll ausgefüllte Bescheinigung über die Registrierung des Aufenthalts beantragen (d.h. man muss das Formular erneut ausfüllen und eine Kopie des Reisepasses einreichen).
Hinweise:
Bei deutschen Staatsbürgern mit polnischer Abstammung gehen die polnischen Behörden zunächst davon aus, dass die polnische Staatsangehörigkeit (neben der deutschen) weiterhin Bestand hat. Diese Annahme kann durch Vorlage einer Bestätigung des Verlusts der polnischen Staatsangehörigkeit entkräftet werden. In unklaren Fällen wird ihr Vorliegen auf Antrag durch das Wojewodschaftsamt festgestellt. Dieses Verfahren dauert in der Regel einen Monat. Wird festgestellt, dass die polnische Staatsangehörigkeit besteht, kann bei der Kanzlei des polnischen Staatspräsidenten ein Antrag auf Entlassung gestellt werden. Das Verfahren kann bis zu einem Jahr dauern.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich.
Es ist empfehlenswert, in Behörden eine sprachkundige Begleitperson mitnehmen.
In Polen werden Dokumente nur vom Notar und gegen Gebühr beglaubigt (Ausnahme: bei der deutschen Botschaft und deutschen Konsulaten). Abschriften von Heirats- und Geburtsurkunden sind nur 3 Monate gültig. Beglaubigte Übersetzungen werden nur angenommen, wenn ein in Polen registrierter vereidigter Übersetzer sie beglaubigt.
Weitere Informationen finden Sie in der Publikation der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer Beschäftigung von deutschen Staatsangehörigen in Polen.
Arbeitserlaubnis
Ab dem 1. Mai 2011 ist die Arbeit für deutsche Studierende und Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis möglich.
Informationen über das polnische Arbeitsrecht, Sozialversicherungssystem und die Berufsqualifikationen finden Sie in der Publikation der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer Beschäftigung von deutschen Staatsangehörigen in Polen.
Unterkunft
Wohnraum ist in Polen Mangelware. Früher waren die Mieten staatlich gestützt, heute sind reale Preise zu zahlen. Im Durchschnitt verbraucht ein Pole etwa ein Drittel seines Einkommens für das Wohnen. In den Städten - und ganz besonders in Warschau und Krakau - liegen die Mieten über dem Landesdurchschnitt.
Ausländische Studierende haben zwei Möglichkeiten: Entweder sie bekommen (für eine Monatsmiete von € 75- € 150) einen Platz in einem Studentenwohnheim der jeweiligen Hochschule oder sie suchen sich ein Privatquartier, das in der Regel teurer ist (zitiert nach dem Portal go east). Um einen Platz im Studentenwohnheim bewirbt man sich direkt an der Hochschule.
Anders als in deutschen Studentenwohnheimen gibt es in polnischen kaum Einzelzimmer, sondern meist Doppel- oder Dreierzimmer. Allerdings sind diese, wie oben erwähnt, um einiges günstiger als in Deutschland. Wer seine Privatsphäre jedoch schätzt oder nicht das Glück hat, einen Platz in einem Wohnheim zu bekommen, der kann sich auf folgenden Internetseiten nach einer passenden Bleibe umschauen:
- http://www.wspollokator.pl (u.a. deutsch, englisch, polnisch)
- http://www.domiporta.pl (polnisch)
- http://www.e-stancja.pl (polnisch)
- http://www.gumtree.pl (polnisch)
Bei Mietwohnungen muss man mit einer bis zwei Monatsmieten Kaution an den Vermieter rechnen. Außerdem fällt, wenn man die Wohnung über einen Makler sucht, in der Regel eine Monatsmiete Maklergebühr an.
Die Kosten setzen sich i.A. aus Kaltmiete und opłaty (Nebenkosten für Strom, Gas und Wasser, hinzu kommen bei der Angabe der Kosten evtl. die auch als "media" zusammengefassten Kosten für Fernsehgebühren, Telefon, Internet etc.) zusammen. Zu beachten sind die Abkürzungen in Wohnungsanzeigen: M-2 = Einzimmerwohnung (mit Küche), M-3 = Zweizimmerwohnung (!).
Gesundheit
(zitiert nach dem Portal des Nationalen Gesundheitsfonds - NFZ)
EU-Krankenversicherung und Leistungen:
Ein Versicherter aus einem anderen EU- oder EWR - Mitgliedstaat, der sich vorübergehend in Polen aufhält, kann die Gesundheitsleistungen zu denselben Bedingungen wie ein polnischer Staatsbürger in Anspruch nehmen. Während eines vorübergehenden Aufenthalts in Polen stehen ihm folgende Sachleistungen zu:
- Ärztliche Grundversorgung,
- Ambulante Fachversorgung,
- Krankenhausbehandlung,
- Zahnärztliche Behandlung,
- Rettungsdienst und Krankentransport.
Im Krankheitsfall kann der Versicherte aus einem anderen Mitgliedstaat Sachleistungen kostenlos erhalten, wenn er die Europäische Krankenversicherungskarte bzw. eine provisorische Ersatzbescheinigung vorlegt. Mit diesen Dokumenten kann er sich an einen Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus etc.) wenden, der einen Vertrag mit dem NFZ (Narodowy Fundusz Zdrowia) abgeschossen hat. Wenn der Patient einen Privatarzt aufsucht (ohne Vertrag mit dem NFZ), muss er alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Wichtig ist also, dass man sich mit der EU-Krankenversicherungskarte nur in staatlichen Arztpraxen und Krankenhäusern gratis behandeln lassen kann.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Grundversorgung umfasst Behandlung und Beratung durch einen Allgemeinmediziner. Der Arzt kann dem Patienten Laboruntersuchungen verordnen, um die erste Diagnose zu bestätigen. Die Untersuchungen können dann als Grundlage für die Überweisung zum Facharzt bzw. Einweisung ins Krankenhaus dienen.
Folgende Fachärzte können jedoch ohne Überweisung aufgesucht werden:
- Gynäkologen und Geburtshelfer,
- Zahnärzte,
- Hautärzte,
- Fachärzte für Geschlechtskrankheiten,
- Onkologen,
- Augenärzte,
- Psychiater.
Zahnärztliche Behandlung:
Die meisten zahnärztlichen Leistungen, die bei Vertragszahnärzten in Anspruch genommen werden, gehen voll zu Lasten des Leistungsempfängers. Gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der Ersatzbescheinigung bekommt der Versicherte aus einem anderen Mitgliedstaat kostenlos nur die einfache Grundversorgung. Die gesetzliche Leistungsliste ist in jeder Zahnarztpraxis erhältlich. Alle darüber hinausgehende Behandlungen und Materialien werden dem Patienten privat in Rechnung gestellt.
Krankenhausbehandlung:
Wenn stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich wird, ist die entsprechende Überweisung vorzulegen.
Bei Unfall, plötzlicher Erkrankung, Verletzung, Vergiftung, lebensbedrohlichem Gesundheitszustand sowie Entbindung wird die medizinische Hilfe ohne Überweisung geleistet .
Gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der Ersatzbescheinigung bekommt der Versicherte aus einem anderen Mitgliedstaat unentgeltliche Leistungen der Krankenversicherung, sofern das Krankenhaus einen Vertrag mit dem NFZ abgeschlossen hat (öffentliches Krankenhaus). Im Krankenhaus erhält der Patient alle Behandlungen, Untersuchungen und Medikamente kostenlos.
Rettungsdienst und Krankentransport:
Bei Unfall, plötzlicher Erkrankung, Verletzung, lebensbedrohlichem Gesundheitszustand sowie Entbindung ist der Versicherte aus einem anderen Mitgliedstaat berechtigt, kostenlose Leistungen der Rettungsdienste und den Krankentransport in Anspruch zu nehmen, sofern er die Krankenversicherungskarte oder die Ersatzbescheinigung vorlegt.
Der Kranke kann sich auch direkt an ein Krankenhaus wenden, insbesondere an die Notfallstation (Szpitalny Oddział Ratunkowy - SOR).
Medikamente und Hilfsmittel:
Versorgung mit bestimmten Medikamenten oder Hilfsmitteln erfolgt mittels eines Rezeptes, das nur ein Arzt der Krankenversicherung oder ein Arzt ausschreiben kann, der einen Vertrag über Ausstellung der Rezepte mit dem NFZ abgeschlossen hat. Das Rezept kann man in jeder Apotheke gegen Vorlage der Anspruchsbescheinigung einlösen.
Für weitere Informationen über das polnische Gesundheitssystem können Sie die Internetseite des Narodowy Fundusz Zdrowia (NFZ) besuchen.
Polnisch lernen
An den polnischen Hochschulen werden zahlreiche Polnischkurse angeboten. Eine Auflistung der Hochschuleinrichtungen, die Polnischunterricht anbieten, finden Sie auf der DAAD-Homepage. Es ist immer empfehlenswert, an einem der Sommersprachkurse teilzunehmen, die jedes Jahr von den polnischen Hochschulen veranstaltet werden. Sommersprachkurse finden von Juli bis September statt und bieten nicht nur die Möglichkeit, die Sprache zu erlernen, sondern geben auch einen Einblick in die polnische Kultur und Geschichte.
Polnisch kann man auch an vielen Volkshochschulen in Deutschland lernen sowie in zahlreichen Kursen sowohl in Polen als auch in Deutschland, die von privaten Anbietern organisiert werden.
Eine Auflistung von (Sommer-)Sprachkursen in Polen und in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Botschaft der Republik Polen in Berlin.
Offizielle Zertifikatsprüfungen für Polnisch als Fremdsprache (PaF) werden durch die Staatliche Kommission zur Zertifizierung der Kenntnisse in Polnisch als Fremdsprache durchgeführt. Informationen zu den Polnischzertifikaten, Prüfungsterminen und –voraussetzungen finden Sie auf der Internetseiten der Kommission sowie des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen.
Kommunikation
Festnetztelefon:
Einen Telefonanschluss kann man mit dem Personalausweis / Reisepass und der Bestätigung der festen Anmeldung, ggf. mit dem PESEL, beantragen. Teilweise muss der Vermieter eingeschaltet werden.
Der bekannteste Festnetzanbieter ist in Polen Telekomunikacja Polska (TP) . Festnetz bieten jedoch auch viele andere Anbieter wie Aster oder Netia an.
Mobiltelefon:
Einen Handyvertrag kann man i.d.R. mit dem Personalausweis / Reisepass, der Bestätigung der festen Anmeldung, mit dem PESEL, dem Arbeitsvertrag und einer polnischen Kreditkarte abschließen.
Mobil-Telefondienstleistungen (sowohl Mobiltelefonverträge als auch Prepaid-Karten) werden u.a. von Orange, Plus und T-Mobile angeboten. Anbieter wie Sami Swoi (gehört zu Plus) oder Heyah (gehört zu T-Mobile) beschränken ihr Angebot hingegen ausschließlich auf Prepaid-Karten für Mobiltelefonnutzer.
Die Preisunterschiede zwischen den Tarifen im Abonnement und im Pre-paid-System sind nicht so groß, daher kann oft letzteres die praktikablere Lösung sein.
Internet:
In Polen gibt es eine Reihe von Internetanbietern, die den Zugang zum World-Wide-Web entweder über einen Telefonanschluss oder über einen TV-Kabelanschluss garantieren. Allerdings ist ein Kabelanschluss nicht überall in Polen verfügbar. In größeren Städten sollte ein Internetanschluss über Kabel aber kein Problem darstellen. Unten finden Sie die Links zu den entsprechenden beispielhaften Anbietern:
Internet via Telefonanschluss bietet u.a. Neostrada und Netia an.
Via Kabelanschluss wird der Zugang zum Internet u. a. von UPC und Aster angeboten.
Mobiles Internet:
Einen Vertrag kann man i.d.R. mit dem Personalausweis / Reisepass, der Bestätigung der festen Anmeldung, mit dem PESEL, dem Arbeitsvertrag und einer polnischen Kreditkarte abschließen.
Da es oft nicht so einfach ist, alle diese Unterlagen vorzulegen, kann ein Internet-Stick eine (Zwischen-)lösung sein.
Mobiles Internet (auch durch Surfsticks) bieten die meisten Mobiltelefon- und Internetanbieter an.
Verkehr
Öffentlicher Verkehr in Städten:
Für die größten polnischen Städte (u.a. Warschau, Breslau oder Posen) lassen sich Fahrplaninformationen zur Straßen- und U-Bahn sowie zu den innerstädtischen Busverbindungen bequem über die Internetseite www.jakdojade.pl abrufen.
Taxi:
In jeder polnischen Stadt gibt es mehrere Taxifirmen, die man leicht vor Ort ausfindig machen kann, da die meisten ihre Kontaktdaten auf ihre Fahrzeuge geklebt haben. Taxifahren ist in Polen um einiges billiger als in Deutschland. Die Tarife bewegen sich meist zwischen 1,20 zł/km und 3 zł/km.
Außerstädtischer Busverkehr:
In Polen kann man, anders als in Deutschland, als Alternative zur Bahn Busverbindungen zwischen den Städten nutzen. Aufgrund der Vielzahl von Anbietern ist es empfehlenswert, sich für Fahrplanauskünfte und zum Fahrscheinkauf an den örtlichen Busbahnhof zu wenden.
Bahn:
Die polnische Bahn besitzt im Gegensatz zur Deutschen Bahn kein Transportmonopol, weshalb es auch auf den Schienen unterschiedliche Betreiber gibt. Im Gegensatz zu den Busverbindungen, kann man alle Bahnverbindungen jedoch auf einer zentralisierten Internetseite bequem abrufen. Es besteht auch die Möglichkeit Fahrscheine online zu kaufen. Um Fahrscheine online zu kaufen, bitte auf Kundenservice Centrum obsługi pasażera und dann auf Kup bilet przez Internet klicken.
Flugverkehr:
In Polen gibt es eine Reihe von Flughäfen, die sowohl innerpolnische als auch Verbindungen ins Ausland anbieten. Für detaillierte Flugpläne und zum Ticketkauf wird empfohlen sich direkt an die Fluggesellschaften zu wenden, die Flüge von und nach Polen anbieten. Die wichtigsten polnischen Flughäfen sind Frédéric-Chopin-Flughafen Warschau, Krakau-Balice, Danzig, Breslau, Kattowitz, Posen-Ławica.
Geld
Dank nahezu überall zugänglicher EC-Automaten ist es kein Problem, auf das Geld auf einem deutschen Konto zuzugreifen.
Die Kontoeröffnung bei einer polnischen Bank ist nach Vorlage des Reisepasses/ Personalausweises möglich. Je nach Bank(-filiale) wird nach der Aufenthaltserlaubnis und dem Arbeitsvertrag gefragt. In der Regel bieten die Banken auch Online-Banking an.
Es gibt mehrere zuverlässig funktionierende Internet-Banken. Diese Banken verfügen allerdings z.T. über keine Filialen – in diesem Fall muss alles (auf Polnisch oder Englisch) per Internet oder Telefon geklärt werden.
Überweisungen von und nach Deutschland sind durch IBAN problemlos möglich, i.d.R. allerdings mit einer Gebühr verbunden.
Lebenshaltungskosten
Polen ist in weiten Bereichen ein "ganz normales" EU-Land mit Preisen, die teilweise den deutschen entsprechen, teilweise darunter, teilweise aber auch darüber liegen. Der Wechselkurs des Euro zum polnischen Złoty beträgt ca. € 1,- = PLN 4.
Verbindliche Angaben zur Höhe der Lebenshaltungskosten können nicht gemacht werden. Es ist jedoch ratsam, von einer Orientierungssumme auszugehen. So muss man bei bescheidener Lebensführung in Polen mit monatlichen Ausgaben von etwa € 400,- bis € 450- rechnen (Mindestkosten bei Unterkunft im Studentenwohnheim und ohne Studiengebühren). Entscheidend werden die Lebenshaltungskosten von der Höhe der Miete und den Nebenkosten beeinflusst. Wer das Glück hat, einen Platz in einem Studentenwohnheim zu bekommen, zahlt deutlich weniger als auf dem freien Wohnungsmarkt (zitiert nach dem Portal go east).
Durchschnittspreise ausgewählter Waren und Dienstleistungen:
Restaurant:
Mahlzeit in einem billigeren Restaurant - 5 €
Polnisches Bier (0,5L) - 1.20 €
Wasser (0,33L) - 0.6 €
Supermarkt:
Milch (1L) - 0.6 €
Hänchenbrust (1kg) - 4 €
Wasser (1,5L) - 0.5 €
Transport:
Einzelfarschein (Stadtverkehr) - 0.6 €
Monatskarte - 20 €
Benzin - 1.2 €
Freizeit und Sport:
Fitnessstudio (Monatskarte) - 29 €
Kino (Blockbuster) - 5.5 €
Einen Überblick über die durchschnittlichen Preise in Polen finden Sie hier.
Wichtige Nummern (Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen, Telefonauskunft oder Botschaft und Konsulate)
Notrufnummern sind in ganz Polen gleich und kostenlos.
Polizei, Feuerwehr, Midizinischer Rettungsdienst
Vom Mobiltelefon: 112
Vom Festnetz:
Polizei: 997
Feuerwehr: 998
Medizinischer Rettungsdienst: 999
Stadtwache (straż miejska): 986
(Können Sie dann rufen, wenn Ihr Nachbar nachts um 2 Uhr seine Lautsprecherboxen voll aufdreht, seinen Kampfhund ohne Maulkorb laufen lässt oder sein Auto auf dem Grasstreifen parkt.)
Pannenhilfe: 981
Energieversorgungsdienst: 991
Gasdienst: 992
Telefonauskunft (rund um die Uhr):
Bahninformation: 94 36
Auskunft über die Telefonnummern: 118 913
Auskunft über internationale Vorwahlnummern: 93 10
Botschaften und Konsulate in Polen:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau
ul. Jazdów 12
00-467 Warszawa
Tel.: +48 22 58 41 700
Fax: +48 22 58 41 739
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Breslau
ul. Podwale 76
50-449 Wrocław
Tel.: + 48 71 377 2700
Fax: +48 71 342 4114
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Danzig
Al. Zwycięstwa 23
80-219 Gdańsk
Tel.: + 48 58 340 65 00
Fax:+ 48 58 340 65 38
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Krakau
ul. Stolarska 7
31-043 Kraków
Tel.: +48 12 424 30 00
Fax: +48 12 424 30 10
Konsulat der Bundesrepublik in Oppeln
ul. Strzelców Bytomskich 11
45-084 Opole
Tel.: +48 77 423 27 20
Fax: +48 77 453 19 63
Tel.: +48 77 402 51 70
Nützliche Links
Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen: Leben in Polen; Zertifikatsprüfungen in Polnisch als Fremdsprache
Deutsch-Polnische Industrie und Handelskammer: Beschäftigung von deutschen Staatsangehörigen in Polen
Publikation Länderprofile. Analysen-Erfahrungen-Trends. Edition Polen
Portal go east: Informationen zum Leben und Studium in Polen
Die go-out!-Nachwuchsjournalistenrallye: Foto-, Video-, Audio- und Presse-Beiträge rund um das Thema Studieren in Polen
Der Nationale Gesundheitsfond (Narodowy Fundusz Zdrowia - NFZ): Informationen zum Gesundheitssystem
DAAD-Homege: Sprachkurse an Hochschulen in Polen
Botschaft der Republik Polen in Berlin: Polnisch Kurse in Polen und in Deutschland
Staatliche Kommission zur Zertifizierung der Kenntnisse in Polnisch als Fremdsprache: Zertifikatsprüfungen für Polnisch als Fremdsprache (PaF)
Portal jakdojade.pl: Fahrplaninformationen zur Straßen-, U-Bahn- und Busverbindungen
Polnische Bahn (Polskie Koleje Państwowe - PKP): Bahnverbindungen
Portal Numbeo: Lebenshaltungskosten in Polen