Studieren, Forschen und Leben in Polen
Hochschulsystem
Inhaltsverzeichnis
- Historischer Überblick seit 1989
- Reform des Hochschulwesens 2011
- Das hochschulpolitische System
- Selbstverwaltung und Repräsentation
- Hochschulen
- Studienorganisation
- Finanzierung des Hochschulwesens
- Hochschulrankings
- Kooperationen mit deutschen Hochschulen
- Nützliche Links
Historischer Überblick seit 1989
Bildungspolitische Neuorientierung ab 1989
Der 1990 vollzogene Systemwechsel (von der sozialistischen Volksrepublik Polen zur demokratischen Republik Polen) bedeutete die Abkehr von sozialistischen Werten und Strukturen in allen gesellschaftlichen Bereichen und damit auch im Hochschulwesen. Allgemeines Ziel der Dritten Republik war es, das Bildungsniveau der Bevölkerung zu erhöhen und das Bildungsangebot allgemein auszuweiten. Die Etablierung demokratischer Strukturen im Hochschulbereich machte neue rechtliche Rahmenbedingungen notwendig, die im Hochschulgesetz von 1990 festgelegt wurden. Durch dieses Gesetz wurde das Prinzip der Freiheit von Forschung und Lehre eingeführt und den Hochschulen ihre institutionelle Autonomie zurückgegeben. Zudem ermöglichte das Gesetz die Gründung privater Hochschulen. Anfang der Neunziger kam es zu einer Gründungswelle von Berufshochschulen und nichtstaatlichen Hochschulen. 1992 gab es in Polen nur zwölf, 2011 schon 338 nichtstaatliche Hochschulen. Schließlich wurden in der neu entstandenen Republik bildungspolitische Maßnahmen zur Aufwertung der Hochschulen als Forschungseinrichtungen eingeleitet. Die Hochschulen orientierten sich von nun an stärker an dem Humboldtschen Ideal der Einheit von Lehre und Forschung.
Weiterführende Informationen finden Sie bei den Polen-Analysen des Deutschen Polen-Institutes: Neuere Entwicklung im Hochschulsektor.
Bildungsexpansion in den 90er Jahren und am Anfang des 21. Jahrhunderts
Das Ziel der neuen Hochschulpolitik Anfang der neunziger Jahre war es, die Zahl der Studienanfänger, Studierenden sowie Hochschulabsolventen deutlich zu erhöhen. In der Tat entwickelten sich die ehemals sozialistischen Eliteuniversitäten zu Massenuniversitäten. Die Zahl der Hochschulen stieg von 112 (1990/1991) auf 470 (2010/2011) Hochschulen, von denen die meisten neu gegründete private Hochschulen sind. Während im akademischen Jahr 1990/1991 in Polen 403.824.000 Studierende immatrikuliert waren, stieg diese Zahl im akademischen Jahr 2009/2010 auf 1.900.014.000. Der Anteil der Studierenden der Alterskohorte der 19- bis 24-Jährigen lag 1990/1991 lediglich bei 9,8 Prozent. Im Studienjahr 2010/2011 studierten hingegen 40,8 Prozent dieser Altersgruppe an einer Hochschule.
Mehr Informationen zur Bildungsexpansion finden Sie bei den Polen-Analysen des Deutschen Polen-Institutes: Neuere Entwicklung im Hochschulsektor.
Statistische Angaben zum polnischen Hochschulwesen sind in der Publikation des polnischen Statistischen Hauptamtes Szkoły wyższe i ich finanse w 2010 r. (Hochschulen und ihre Finanzen 2010) zu finden.
Zunehmende Verflechtung mit europäischen Strukturen
Bereits in den neunziger Jahren, d.h. lange bevor Polen Mitglied der EU wurde (2004), begann die Heranführung des polnischen Hochschulwesens an die europäischen Bildungs- und Forschungsprogramme: Polen wurde in EU-Förderprogramme wie TEMPUS (1990), SOKRATES-ERASMUS (1998) und das Forschungsrahmenprogramm (1999) aufgenommen. Die Kooperationen mit weiteren europäischen Hochschulen wurden intensiviert und erweitert. Ein Beispiel hierfür ist die Kooperation zwischen der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder und der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznań/Posen. Außerdem wurden an polnischen Hochschulen erste Zentren für "Europäische Studien" eingerichtet – darunter das 1991 gegründete Europa-Zentrum in Warschau, das 1999 entstandene Zentrum für Europa-Studien an der Jagiellonen-Universität in Krakau sowie das Willy-Brandt-Zentrum für Deutschland- und Europastudien (WBZ), das 2002 als gemeinsame Initiative des DAAD und der Universität Wrocław/Breslau gegründet wurde.
Schon vor dem formalen Beginn des Bologna-Prozesses 1998 begannen die polnischen Hochschulen damit, ihre Studiengänge zu reformieren. Sukzessive wurde der einheitliche fünfjährige Magisterstudiengang in Bachelor- und Masterstudiengänge transformiert. Es hat sich dabei überwiegend das Modell von drei plus zwei Studienjahren mit 180 bzw. 120 ECTS-Punkten durchgesetzt, welches erst seit dem WS 2007/2008 verpflichtend ist. Die Bachelorstudiengänge schließen in Polen mit dem Licencjat oder dem Inżynier, die Masterstudiengänge mit dem Magister ab. Weiterhin einstufig bleiben Studiengänge mit Staatsexamen, d.h. Pharmazie, Medizin, Psychologie, Veterinärmedizin, Zahnmedizin und Jura. Im Gegensatz zu Deutschland existieren an polnischen Hochschulen keine Quoten für die Zulassung zum Masterstudium. In manchen Studiengängen werden jedoch Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Beim Übergang in den Master entscheiden sich polnische Studierende selten für einen Wechsel des Studienfaches. Zudem wechseln sie während ihres gesamten Studiums nur in seltenen Fällen die Hochschule oder den Studienort.
Die Beteiligung polnischer Studierender an den europäischen Mobilitätsprogrammen ist gering: Im Hochschuljahr 2009/2010 waren lediglich 0,65 % aller polnischen Studierenden im Rahmen von ERASMUS mobil. In Deutschland gehen doppelt so viele StudentInnen als ERASMUS-Studierende an europäische Partneruniversitäten. Deutschland ist für polnische Studierende im Rahmen von ERASMUS das beliebteste Zielland. Im Studienjahr 2009/2010 studierten 2.129 polnische Studierende im Rahmen von ERASMUS an deutschen Hochschulen. Ca. 3 % aller am ERASMUS-Programm teilnehmenden Studierenden entschieden sich 2009/2010 für einen Studienaufenthalt in Polen. Darunter waren 660 deutsche Studierende, die das Nachbarland als Studienort gewählt haben. Damit zählt Deutschland nach der Türkei und Spanien zu den in Polen am stärksten vertretenen Herkunftsländern von ERASMUS-Studierenden.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission Education and Training sowie auf der Homepage der Stiftung für die Entwicklung des Bildungssystems (FRSE).
Reform des Hochschulwesens 2011
Am 1. Oktober 2011 ist die Reform des polnischen Hochschulwesens in Kraft getreten. Die Regierung von Ministerpräsident Tusk hatte sich zum Ziel gesetzt, neue Leitlinien für die Bereiche der Hochschulsteuerung, der wissenschaftlichen Karriere sowie der Hochschulausbildung zu entwickeln, welche das gesamte polnische Hochschulwesen effektiver, dynamischer, anwendungsorientierter und international konkurrenzfähiger machen sollen. Die Reform ist der zweite Pfeiler des Reformenpakets nach der am 1. Oktober 2010 in Kraft getretenen Reform des Wissenschaftssystems.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Besserer Zugang zu einem gebührenfreien Studium:
- Erstellung eines Katalogs, der festlegt, auf welche kostenlosen Dienstleistungen alle Studierenden an staatlichen und privaten Hochschulen Anspruch haben,
- Aufhebung zusätzlicher Gebühren für Prüfungen (darunter Diplom-, Wiederholungs- und Kommissionsprüfungen), Rückmeldungen und Ausstellung von Diploma Supplements,
- Einführung eines rechtsverbindlichen Vertrages zwischen jedem einzelnen Studierenden und der Hochschule, in dem die Rechte der Studierenden fixiert werden,
- Erhöhung der Mittel für Sozialstipendien, Erhöhung der Einkommensgrenze bei Erteilung dieser Stipendien, Einführung neuer Arten von Leistungsstipendien (z. B. das sog. Ministerstipendium),
- Einführung von Ermäßigungen für alle Studierenden und Doktoranden für öffentliche Verkehrsmittel,
- Möglichkeit eines gebührenfreien Studiums in einer weiteren Fachrichtung nur noch für die besten Studierenden (diese Regelung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft).
Neue Ausbildungsstandards:
- mehr Autonomie für die Hochschulen bei der Gestaltung der Lehre: Studiengänge können in Eigenregie der Hochschulen eingerichtet werden (allerdings im Einklang mit den Nationalen Qualifikationsrahmen),
- Zuteilung von Mitteln im Rahmen von Wettbewerbsverfahren.
Etablierung von Führenden Nationalen Wissenschaftseinrichtungen (KNOW = Krajowy Naukowy Ośrodek Wiodący):
Die KNOW, die im konkurrierenden Verfahren ermittelt werden, erhalten fünf Jahre lang zusätzliche Mittel aus dem sog. Qualitätsfonds des Ministeriums und werden bei der Zuteilung von Forschungsmitteln bevorzugt.
Transparente wissenschaftliche Karriere und Qualitätssicherung:
- Vereinfachung des Habilitationsverfahrens durch Berücksichtigung nur noch der wissenschaftlichen Errungenschaften sowie Verkürzung der Habilitationsprozeduren von elf auf fünf Monate,
- Vereinheitlichung der Zulassungsvoraussetzungen zum Doktorandenstudium und der Eröffnung des Promotionsverfahrens,
- mehr Stipendien für Doktoranden,
- öffentliche Ausschreibung aller Stellen an der Hochschule,
- Erleichterung der Anstellung von ausländischen Wissenschaftlern in Polen durch mögliche Erteilung der Rechte von Habilitierten an hervorragend qualifizierte promovierte ausländische Wissenschaftler,
- Einschränkung der Beschäftigung der Hochschullehrer auf max. zwei Hochschulen, wobei die Zustimmung des Rektors der ersten Hochschule für eine zusätzliche Verpflichtung erforderlich ist,
- Evaluation aller wissenschaftlichen Mitarbeiter der Hochschule alle zwei Jahre (Professoren alle vier Jahre) unter Einbeziehung der Meinung der Studierenden. Sollte die Evaluation zweimal negativ ausfallen, ist der Rektor verpflichtet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Verknüpfung der Hochschulen mit der Wirtschaft:
- Erlassung verbindlicher Rechtlinien durch die Hochschule für den Schutz ihres intellektuellen Eigentums und für die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen,
- Erteilung des Rechtes an die Hochschulen, gemeinsam mit Arbeitgebern oder in deren Auftrag Studierende auszubilden,
- Studienprogramme können unter Einbeziehung von Experten aus den gesellschaftlichen, öffentlichen und wirtschaftlichen Sektoren geschaffen werden,
- Verpflichtung des Monitorings des Berufswerdeganges der Absolventen, um das Studienangebot an den Arbeitsmarkt anzupassen,
- Berufung eines Graduiertenbeauftragten, dessen Aufgabe die Erleichterung des Einstiegs in das Berufsleben für die Hochschulabsolventen ist.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen sowie in der Informationsbroschüre des Ministeriums zur Reform des Hochschulwesens.
Das hochschulpolitische System
Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
Die polnische Hochschulpolitik wird von zentraler Ebene aus gesteuert. Die Wojewodschaften sind im Unterschied zu den deutschen Bundesländern reine Verwaltungsbezirke ohne nennenswerte hochschulpolitische Kompetenzen. Rechtsgrundlage für das polnische Hochschulsystem für wesentliche Bereiche ist das Hochschulgesetz vom 27. Juli 2005. Am 1. Oktober 2011 ist die Reform des polnischen Hochschulwesens in Kraft getreten (s. Reform des Hochschulwesens 2011).
Organe der Hochschulverwaltung
Für die Gestaltung der Hochschulpolitik ist in Polen das seit 2006 existierende Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen (Ministerstwo Nauki i Szolnictwa Wyższego - MNiSW) unter Leitung von Prof. Barbara Kudrycka zuständig (seit 2007). Das Ministerium hat die Finanzaufsicht für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen, übt die Kontrollaufsicht über die genannten Einrichtungen aus, wacht über die Einhaltung von Qualitätsstandards, koordiniert Projekte, die aus den Strukturfonds der EU finanziert werden, konzipiert Strategien zu Grundfragen des Hochschulsystems und erlässt Verordnungen, die das Hochschul- und Forschungswesen betreffen. Mit dem Inkrafttreten der Reform des Hochschulwesens wird der Gestaltungsspielraum der Rektoren deutlich erweitert, denn sie können ab dem 1. 0ktober 2011 in Eigenregie Organisationseinheiten an ihrer Hochschule einrichten, schließen und umgestalten oder Filialen gründen.
Für die Mehrheit der staatlichen Hochschulen in Polen ist das Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen zuständig (2011: 95). Einige staatliche Hochschulen sind jedoch anderen Ministerien zugeordnet: dem Ministerium für Kultur und nationales Erbe (2011:19) – darunter Kunst-, Musik- und Theaterakademien – , dem Ministerium für Gesundheit (2011: 13) – darunter Medizinische Akademien – , dem Ministerium für Verteidigung (2011:3) – darunter die Militärakademie für Technik – , dem Ministerium für Infrastruktur (2011:2) – darunter Hochschulen für die Seefahrt – und dem Ministerium für Inneres und Verwaltung (2007: 2) – darunter eine Polizeihochschule und eine Feuerwehrhochschule.
2002 wurde die Staatliche Akkreditierungskommission (Państwowa Komisja Akredytacyjna - PKA) zur Sicherung der Qualität der Hochschullehre in Polen gegründet. Die Kommission ist für die Evaluation und Akkreditierung von Studiengängen zuständig. Bei den Evaluationen handelt es sich im Kern um Selbstevaluationen der Hochschulen, die von der PKA lediglich überprüft werden. Die PKA ist seit 2009 volles Mitglied der ENQA (European Association for Quality Assurance in Higher Education).
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseiten des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen sowie der Staatlichen Akkreditierungskommission.
Selbstverwaltung und Repräsentation
Gremien und Ämter in staatlichen Hochschulen
Polnische staatliche Hochschulen haben ähnliche Strukturen wie deutsche Hochschulen. Eine polnische staatliche Hochschule besteht in der Regel aus Fakultäten, Instituten und Lehrstühlen. Der Senat stellt als demokratisch gewähltes Kollegialorgan das oberste Gremium der Hochschule dar. In ihm sind Hochschullehrer, Doktoranden, Studierende und weiteres nichtlehrendes Personal vertreten. Der Senat legt die Struktur der Hochschule und die allgemeinen Tätigkeitsfelder der Hochschule fest und verabschiedet den Finanzplan. Der Rektor, der die Hochschule nach außen hin repräsentiert und die Aufsicht über Forschung und Lehre hat sowie für den Finanzhaushalt verantwortlich ist, wird entweder vom Senat gewählt oder im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibeung eingestellt. Der Rektor ernennt den Kanzler, der die Hochschuladministration leitet und den Finanzhaushalt der Hochschule verwaltet. Der Rektor wird in seiner Tätigkeit häufig durch die ebenfalls vom Senat gewählten Prorektoren unterstützt.
Auf Fakultätsebene wird der Fakultätsrat als Repräsentationsorgan gewählt. Er legt die Tätigkeitsfelder, das Lehrangebot und die Studien- und Promotionsprogramme fest. Vom Fakultätsrat wird der Dekan gewählt, der den Fakultätshaushalt verwaltet und die Aufsicht über den ordnungsgemäßen Verlauf der Studien- und Promotionsprogramme hat. Dem Dekan werden zudem häufig von dem Fakultätsrat gewählte Prodekane zur Seite gestellt. Schließlich existiert sowohl auf der Hochschul- als auch auf der Fakultätsebene eine studentische Selbstverwaltung, die sich für die Belange der Studierenden einsetzt.
Eine Auflistung der Gremien und Ämter und ihrer Zuständigkeiten finden Sie hier
Mehr Informationen sind ím Gesetz über das Hochschulwesen erhältlich.
Beratungsorgane und Interessenvertretungen
Wichtigstes Beratungsorgan im Hochschulwesen ist der Hauptrat für das Hochschulwesen (Rada Główna Szkolnictwa Wyższego - RGSW). Der Rat vertritt das Hochschulpersonal und die Studierendenschaften gegenüber dem Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen in Fragen der Festlegung von Standards für die Hochschulbildung, der Finanzierung des Hochschulwesens und der Ausgestaltung von Studiengängen.
Die Hochschulen vertreten ihre Belange im Rahmen von Rektorenkonferenzen. Die bedeutendste Rektorenkonferenz Polens ist die Konferenz der Rektoren der polnischen Hochschulen mit Habilitationsrecht (Konferencja Rektorów Akademickich Szkół Polskich - KRASP). Zu den Aufgaben der KRASP gehört die allgemeine Vertretung der Hochschulen (mit Habilitationsrecht), die Entwicklung von Konzepten zur Weiterentwicklung des polnischen Hochschulwesens und die Wahrnehmung der Interessen der Hochschulen, in nationalen und internationalen Vereinigungen.
Neben der KRASP gibt es eine Reihe weiterer Rektorenkonferenzen:
- Konferenz der Rektoren der Wirtschaftshochschulen (Konferencja Rektorów Uczelni Ekonomicznych - KRUE)
- Konferenz der Rektoren der Technischen Hochschulen (Konferencja Rektorów Polskich Uczelni Technicznych - KRPUT)
- Konferenz der Rektoren der staatlichen Berufshochschulen (Konferencja Rektorów Publicznych Szkół Zawodowych - KRePSZ)
- Konferenz der Rektoren der Berufshochschulen (Konferencja Rektorów Zawodowcch Szkół Polskich - KRZaSP)
Hochschulen
Hochschultypen
In Polen gibt es insgesamt 470 Hochschulen, davon 132 staatliche und 338 private.
Bei den nichtstaatlichen Hochschulen handelt es sich meist um kleinere Einrichtungen, die ihren Schwerpunkt in der Lehre haben. Häufig bieten sie nur Bachelor-Studiengänge an (in der Hauptsache westliche Fremdsprachen und Wirtschaftswissenschaften). Ca. 32% der insgesamt 1.841.251 Studierenden (2010/2011) in Polen studieren an privaten Hochschulen. In Deutschland studieren hingegen 4,5% der Studierenden an privaten Einrichtungen (2009/2010).
In Polen unterscheidet man folgende Hochschultypen: Die Mehrheit der polnischen Studierenden studiert an Volluniversitäten (2010: ca. 29% aller Studierenden). Zudem studiert eine große Zahl der Studierenden an Wirtschaftshochschulen (2010: ca. 15%) und Technischen Hochschulen (2010: 17,3%). Ca. 4,7% der Studierenden studieren an Berufshochschulen. Darüber hinaus studieren ca. 5,6% an Pädagogischen Hochschulen, ca. 4,4% an den agrarwirtschaftlichen Hochschulen und ca. 3,4% an Medizinischen Hochschulen. Der restliche Teil der Studierenden (ca. 21%) studiert an Hochschulen für Seefahrt, Sportakademien, Kunsthochschulen, theologischen Hochschulen, Hochschulen des Verteidigungs- und des Innenministeriums sowie an kleinen Privathochschulen.
Eine Auflistung der polnischen Hochschulen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen.
Statistische Angaben zum Hochschulwesen sind auf der Seite des Ministeriums sowie in der Publikation des Statistischen Hauptamtes Szkoły wyższe i ich finanse w 2010 r. (Hochschulen und ihre Finanzen 2010) zu finden.
Regionale Verteilung der Studierenden und der Hochschulen
Die meisten Hochschulen befinden sich in Masowien (Hauptstadt: Warschau; 2010/2011: 117) und in Schlesien (Hauptstadt: Kattowitz; 2010/2011: 45). In Masowien und in Kleinpolen (Hauptstadt: Krakau) studieren die meisten polnischen Studierenden (2010: in Masowien ca. 18% und in Kleinpolen ca. 11,5% aller Studierenden), wobei in Warschau im akademischen Jahr 2010/2011 14,9% aller Studierenden studiert haben. Zu den größten akademischen Zentren mit über hunderttausend Studierenden gehören neben Warschau und Krakau auch Breslau und Posen. Generell findet man Hochschulen v.a. in den Städten, wenngleich in den letzten Jahrzehnten auch in ländlichen Regionen eine Reihe von kleineren privaten Hochschulen gegründet wurden. Gleichwohl ist die Zahl der Hochschulen und Studierenden in den Grenzregionen im Nordosten, Westen und Südwesten des Landes gering.
Eine Grafik zur regionalen Verteilung der Hochschulen finden Sie hier.
Mehr Informationen dazu sind in der Publikation des Statistischen Hauptamtes Szkoły wyższe i ich finanse w 2010 r. (Hochschulen und ihre Finanzen 2010) erhältlich.
Studienorganisation
Studiengänge und Abschlüsse
Voraussetzung für die Zulassung zu einem Hochschulstudium ist das Abitur (polnisch: Matura), das seit 2005 in Polen in einer zentralen Prüfung abgelegt wird. Einen ersten Abschluss erhalten die polnischen Studierenden nach drei bis vier Jahren: das Lizenziat bzw. den Ingenieurtitel, die dem Bachelor entsprechen. In der Folge können sich die Studierenden für ein zwei bis zweieinhalb Jahre langes Magisterstudium einschreiben, das mit dem Titel Magister abschließt, der dem Master gleichzusetzen ist. Für den Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium existieren keine Quotierungen, bei manchen Studiengängen wird jedoch eine Aufnahmeprüfung verlangt. Weiterhin einstufig sind die fünf- bis sechsjährigen Magisterstudiengänge in den Fächern: Pharmazie, Medizin, Psychologie, Veterinärmedizin, Zahnmedizin und Jura. Nach dem Erhalt des Magisters können sich die Hochschulabsolventen für ein drei- bis vierjähriges Promotionsstudium entscheiden. Außerdem werden sowohl für Inhaber des Lizenziats- und Ingenieurtitels als auch des Magistertitels verschiedene postgraduale Studien angeboten.
Eine Grafik zum Hochschulsystem in Polen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen und im Portal Study in Poland erhältlich.
Studienrichtungen
Zu den beliebtesten Studiengängen in Polen zählen die Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften (2009/2010: 25,7% der Studierenden), die Erziehungswissenschaften (2009/2010: 15,5% der Studierenden) und Gesellschaftswissenschaften (2009/2010: 13,9% der Studierenden). Geisteswissenschaften studieren in Polen 8,1% und Medizin 6,8% aller Studierenden (2009/2010).
Eine Grafik zu den Studierendenzahlen in den einzelnen Studienrichtungen finden Sie hier.
Mehr Informationen sind in der Publikation des Statistischen Hauptamtes Szkoły wyższe i ich finanse w 2010 r. (Hochschulen und ihre Finanzen 2010) erhältlich.
Wochenend-, Abend- und Fernstudium
In Polen studieren ca. 50% der Studierenden im Präsenzstudium (2010/2011: 51,6%). Die zweite Hälfte der Studierenden belegt hingegen ein in der Regel kostenpflichtiges Abend-, Wochenend- oder Fernstudium (2010/2011: 48,4%). Besonders an nichtstaatlichen Hochschulen sind diese alternativen Studienformen sehr verbreitet (2010/2011 studierten nur 16,9% der Studierenden an privaten Hochschulen im Präsenzstudium). Aber auch an den staatlichen Hochschulen ist ca. ein Drittel der Studierenden im Abend-, Wochenend- oder Fernstudium eingeschrieben (2010/2011: 32,5%). Für die staatlichen Hochschulen, an denen zurzeit für das Präsenzstudium keine Studiengebühren erhoben werden dürfen (dies wird sich am 1.10.2012 teilweise ändern - s. Studiengebühren), stellen die Gebühren für das Abend-, Wochenend- und Fernstudium eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle dar. Allerdings muss gewährleistet bleiben, dass mindestens die Hälfte der Studierenden an der Hochschule im Präsenzstudium studieren kann.
Mehr Informationen dazu sind in der Publikation des Statistischen Hauptamtes Szkoły wyższe i ich finanse w 2010 r. (Hochschulen und ihre Finanzen 2010) zu finden.
Finanzierung des Hochschulwesens
Allgemeines zur Finanzierung des Hochschulwesens
In Polen werden etwa 1,5% des BIP für das Hochschulwesen ausgegeben (2008). Das Land liegt damit im OECD-Durchschnitt. Dies wird allerdings dadurch relativiert, dass Polen insgesamt ein niedrigeres BIP aufweist, das nicht einmal die Hälfte des deutschen beträgt. Zur Finanzierung des Hochschulwesens kommen 1,0 % des BIP aus staatlichen, 0,4% aus privaten Quellen (2008).
Der Anteil der Privatausgaben (ca. 30%) an den Gesamtausgaben ist im Vergleich zu anderen EU-Staaten hoch. Betrachtet man die absoluten Zahlen, so wurden 2011 umgerechnet ca. 2,4 Milliarden Euro in das Hochschulwesen investiert. Für die staatlichen Hochschulen existieren drei wesentliche Einnahmequellen: 65-70% staatliche Finanzierung, 20% Studiengebühren, 10-15% externe Quellen wie Forschungsaufträge oder Dienstleistungen. Die nichtstaatlichen Hochschulen finanzieren sich hingegen fast ausschließlich über Studiengebühren.
Seit dem Inkrafttreten der Reform des Hochschulwesens können jedoch mehr staatliche Mittel auch an nichtstaatliche Hochschuleinrichtungen im konkurrierenden Verfahren vergeben werden. Aus dem sog. Qualitätsfond werden die Führenden Nationalen Wissenschaftseinrichtungen (KNOW = Krajowy Naukowy Ośrodek Wiodący) gefördert, die auch bei der Zuteilung von Forschungsmitteln bevorzugt werden.
Mehr Informationen zur Finanzierung des polnischen Hochschulwesens finden Sie in der Publikation des Statistischen Hauptamtes Szkoły wyższe i ich finanse w 2010 r. (Hochschulen und ihre Finanzen 2010).
Zahlen zu den Ausgaben für das Hochschulwesen im internationalen Vergleich sind in der Publikation Education at a Glance 2011. OECD indicators (Kapitel B) erhältlich.
Studiengebühren
Laut Artikel 70, Abs. 2 der polnischen Verfassung ist das Studium an staatlichen Hochschulen kostenlos. Am 1.10.2012 wird jedoch die Regelung in Kraft treten, dass nur die besten 10% aller Studierenden ein zweites Studium im Präsenzstudium gebührenfrei aufnehmen können. Der Rest der Studierenden muss das Studium einer zweiten Fachrichtung bezahlen. Zurzeit haben die staatlichen Hochschulen die Möglichkeit für Wochenend-, Abend- und Fernstudium Gebühren zu erheben (s. Wochenend-, Abend- und Fernstudium). Insgesamt zahlen in Polen 58% der Studierenden für ihr Studium (2009/2010) - entweder für ein Studium an einer nichtstaatlichen Hochschule oder für ein Wochenend-, Abend- oder Fernstudium. Die Studiengebühren betragen in Abhängigkeit vom Fach umgerechnet zwischen 250 und 9.500 Euro im Jahr. Im Fach Medizin werden die höchsten Gebühren erhoben. Kostenpflichtig sind in meisten Fällen Studien in fremden Sprachen, darunter auch auf Englisch (dies gilt in der Regel nicht für fremdsprachliche Philologien an staatlichen Hochschulen),
Die Studiengebühren an privaten Hochschulen werden von den Hochschulen selbst festgelegt und schwanken zwischen ca. 2.000 und ca. 6.000 Euro pro Jahr, abhängig von der Hochschule und dem Studienprogramm. Für medizinische und MBA-Studiengänge liegen die Gebühren zwischen 8.000 und 12.000 Euro.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen, in der Publikation des Statistischen Hauptamtes Szkoły wyższe i ich finanse w 2010 r. (Hochschulen und ihre Finanzen 2010) und in dem Bericht Diagnoza stanu szkolnictwa wyższego w Polsce.
Hochschulrankings
Im Academic Ranking of World Universities (2011) werden die Jagiellonen-Universität Krakau und die Universität Warschau als die besten polnischen Hochschulen aufgeführt. Auch in den nationalen Rankings belegen die beiden Hochschulen Spitzenplätze. Das bekannteste polnische Hochschulranking ist das Perspektywy-Ranking, das von der 1998 gegründeten Perspektywy-Stiftung und der Tageszeitung Rzeczpospolita einmal im Jahr veröffentlicht wird. In methodischer Hinsicht handelt es sich bei dem Perspektywy-Ranking um eine Mischung aus dem ARWU- und dem CHE-Ranking . Bewertet werden ganze Hochschulen unter den Gesichtspunkten Forschungsleistung (40%), Prestige (30%), Studienbedingungen (15%) und Grad der Internationalisierung (15%)
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des ARWU und der Perspektywy-Stiftung.
Ergebnisse des Perspektywy-Rankings 2011
Im Perspektywy-Ranking 2011 wurden folgende Hochschulen als die zehn besten polnischen Hochschulen ermittelt:
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|
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2010 |
2009 |
|
1 |
Universität Warschau |
1 |
2 |
|
2 |
Jagiellonen-Universität in Krakau |
2 |
1 |
|
3 |
Technische Universität Warschau |
4 |
4 |
|
4 |
Adam-Mickiewicz-Universität in Posen |
3 |
3 |
|
5 |
Technische Universität Breslau |
5 |
6 |
|
6 |
AGH Wissenschaftlich-Technische Universität in Krakau |
7 |
5 |
|
7 |
Universität Breslau |
6 |
7 |
|
8 |
Technische Universität Lodz |
9 |
11 |
|
9 |
SGH Wirschaftsuniversität Warschau |
8 |
8 |
|
10 |
Medizinische Universität in Posen |
10 |
9 |
Unter den nichtstaatlichen Hochschulen belegen die Leon-Koźmiński-Akademie in Warschau, die Hochschule für Sozialpsychologie in Warschau und die Aleksander-Gieysztor-Geisteswissenschaftliche Akademie in Pułtusk die Spitzplätze.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Perspektywy-Stiftung.
Kooperationen mit deutschen Hochschulen
Im August 2011 waren im Hochschulkompass der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 1.153 deutsch-polnische Kooperationen verzeichnet. Eine Reihe dieser Kooperationen werden vom DAAD im Rahmen folgender Programme gefördert: Ostpartnerschaften, Germanistische Institutspartnerschaften, Schulen des Deutschen Rechts, Deutschsprachige Studiengänge und Deutsch-Polnische Studiengänge mit Doppeldiplom.
Informationen zu den Programmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen deutschen und polnischen Hochschulen sind unter Zusammenarbeit von Hochschulen – Förderung erhältlich.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Internetseite des DAAD sowie in den Portalen Hochschulkompass und Kooperation international des BMBF.
Nützliche Links
Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen: Informationen zum polnischen Hochschulwesen; Informationsbroschüre zur Reform des Hochschulwesens
Gesetz über das polnische Hochschulwesen vom 27. Juli 2005
Publikation des polnischen Statistischen Hauptamtes: Szkoły wyższe ich finanse w 2010 r. (Hochschulen und ihre Finanzen 2010)
Büro für Äquivalenz und internationalen Austausch: Biuro Uznawalności Wykształcenia i Wymiany Miedzynarodowej
Staatliche Akkreditierungskommission: Polska Komisja Akredytacyjna
Hauptrat für das Hochschulwesen: Rada Główna Szkolnictwa Wyższego - RGSW
Konferenz der Rektoren der polnischen Hochschulen mit Habilitationsrecht: Konferencja Rektorów Akademickich Szkół Polskich - KRASP
Konferenz der Rektoren der Technischen Hochschulen: Konferencja Rektorów Polskich Uczelni Technicznych - KRPUT
Konferenz der Rektoren der staatlichen Berufshochschulen: Konferencja Rektorów Publicznych Szkół Zawodowych - KRePSZ
Konferenz der Rektoren der Berufshochschulen: Konferencja Rektorów Zawodowcch Szkół Polskich - KRZaSP
Stiftung für die Entwicklung des Bildungssystems: Fundacja Rozwoju Systemu Edukacji - FRSE
Informationsportal Study in Poland
Bildungsstiftung Perspektywy; Perspektywy-Hochschulranking
Polen-Analysen des Deutschen Polen-Institutes: Neuere Entwicklung im Hochschulsektor
Bericht Diagnoza stanu szkolnictwa wyższego w Polsce
Publikation Länderprofile. Analysen-Erfahrungen-Trend. Edition Polen
Portal Hochschulkompass der deutschen Hochschulrektorenkonferenz:
Portal Kooperation international des BMBF
Portal Education and Training der Europäischen Kommission
Portal Eurydice (Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa)
Publikation Education at a Glance 2011. OECD indicators