Home « Informationen für deutsche Hochschulen « Austausch und Kooperation « Mobilität und Partnerschaft « UNIBRAL « Integrierte Projekte der Hochschulzusammenarbeit Brasilien-Deutschland - Ausschreibung 2011
Das Programm UNIBRAL ist ein bilaterales Förderungsprogramm zur Hochschulzusammenarbeit, das 2000 zwischen den Bildungsministerien beider Länder vereinbart wurde und vom DAAD und der brasilianischen Partnerorganisation CAPES (Fundação Coordenação de Aperfeiçoamento de Pessoal de Nível) durchgeführt wird.
Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf brasilianischer Seite wird das Programm durch CAPES gefördert.
Ziel des Programms ist es, durch Studierendenaustausch die Zusammenarbeit zwischen brasilianischen und deutschen Hochschulen zu verstärken. Für die Studierenden soll das Studium an der ausländischen Hochschule Ergänzung und Erweiterung zum Studium an der Heimathochschule sein. Studienleistungen an der jeweiligen Partnerhochschule müssen anerkannt werden. Um den Austausch von Studierenden möglichst effizient zu gestalten, sind im begrenzten Umfang auch begleitende Reisen von wissenschaftlichem Personal (Professoren, Postdocs) möglich. Diese Begleitmaßnahmen dienen ausschließlich dem Zweck, die Studienprogramme an den Partnerhochschulen bestmöglichst aufeinander abzustimmen (Identifizierung anerkennungsfähiger Kurse, Abstimmungen über die Weiterentwicklung von Curricula, kurze Lehraufenthalte).
Studierende ab dem 3. Studienjahr (i.e. Studierende im dritten Jahr des Bachelors und im Masterstudium) , Hochschullehrer/innen, Postdocs.
Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/innen deutscher Hochschulen und Fachhochschulen in festem Dienstverhältnis. Sofern das Dienstverhältnis befristet ist, darf die Laufzeit des Arbeitsvertrages den Förderungszeitraum nicht unterschreiten. Als Projektverantwortliche/r muss er/sie über umfangreiche Lehr- und Forschungserfahrung verfügen und auf seinem/ihrem Fachgebiet ausgewiesen sein. Die Promotion muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
Das Programm steht allen Disziplinen offen.
Antragsvoraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen mindestens einer Fakultät in Brasilien und einer Fakultät in Deutschland. In dieser Vereinbarung sollen die Ziele der Zusammenarbeit definiert, die Maßnahmen zur Zielerreichung beschrieben und die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen, die an der Partnerhochschule erbracht wurden, geregelt sein. Die Zusammenarbeit zwischen Universitäts- oder fachlichen Verbünden oder Netzwerken ist ebenfalls möglich.
In gebührenpflichtigen Studiengängen ist ein Gebührenerlass Voraussetzung
Der deutsche Förderantrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Parallelbewerbung des brasilianischen Partners bei CAPES in Brasilien vorliegt.
Es muss nachgewiesen werden, dass die Studierenden mind. 60 % (i.e. 20 ECTS-Punkte) des lt. Studienordnung vorgesehenen Studienplans der Partnerhochschule erfüllen werden.
Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 4 Jahre.
Die Bewilligung für das zweite Projektjahr erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden.
Soll die Kooperation im dritten und vierten Jahr fortgesetzt werden, muss ein förmlicher Folgeantrag gestellt werden.
Im Falle eines außergewöhnlichen Fortschrittes in der Zusammenarbeit während der ersten vier Jahre, z. B. in Form sehr starker Angleichung und Ergänzung der curricula oder etwa der Einrichtung eines gemeinsamen Studiengangs, kann die Verlängerung für ein fünftes und sechstes Jahr beantragt werden.
Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Es können Reise- und Aufenthaltskosten sowie Teilstipendien und anteilig die Kosten für die Krankversicherungsbeiträge für die Studierenden gefördert werden.
Gefördert werden können 2 – 5 Studierende für 5 oder 10 Monate (i.e. ein oder zwei Semester). Die Studierenden können, müssen aber nicht als Gruppe geschickt werden. Als wissenschaftliche Begleitung kann Reise und Aufenthalt von einem/r bis zwei Hochschullehrer/innen bzw. Postdocs für je eine einmalige Förderungsdauer von max. 30 Tage vorgesehen werden.
Nicht gefördert werden können:
Über die Förderung der Anträge entscheidet Ende Oktober nach einer nationalen Vorauswahl eine binationale Kommission aus Hochschullehrerinnen und –lehrern verschiedener Fachrichtungen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind:
WICHTIGER HINWEIS:
Der DAAD hat sein Antragsverfahren von der Papierform auf Online-Bewerbungen umgestellt. Link zum PORTAL: siehe unten
Auf der Internetseite des DAAD finden Sie den "Leitfaden zur Antragstellung", der zusätzliche Informationen enthält, die Ihnen die elektronische Antragstellung erleichtern sollen.
Wichtige Informationen zu den für die Antragstellung erforderlichen Anlagen finden Sie ebenfalls in dem Leitfaden.
Der Antrag soll in deutscher Sprache verfasst sein.
Hochschullehrer/-innen, Postdocs Studierende Förderungssätze (Pauschalen) bei Brasilien nach Region 1.-14.T. pro Tag 15.-31. T. pro Tag Teilstipendienraterate pro Monat Teilstipendienrate für Studierende mit BAföG-Berechtigung pro Monat.* Rio de Janeiro (Stadt) 145 € 87 € 425 € 425 € São Paulo (Stadt) 102 € 61 € 425 € 425 € Übrige 81 € 48 € 425 € 425 € Reisekostenpauschalen 1.175 € 950 € Auslandskrankenversicherung - 35 € Kategorie I Kategorie II
*Studierende, die Auslands-BAföG berechtigt sind, erhalten aufgrund eines neuen Erlasses des BMBF die volle Studierenden-Rate in Höhe von monatlich EUR 425--, die direkt von die BAföG-Ämtern mit dem BAföG-Anspruch des einzelnen Studierenden verrechnet wird.
Nur die Studierenden, die bereits BAföG beziehen, sollten einen Antrag auf Auslands-BAföG mind. 6 Monate vor Ausreise beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen; für Lateinamerika ist das Landesamt für Ausbildungsförderung in Bremen zuständig.
Die Aufenthalte der Studierenden sollten aus haushaltsrechtlichen Gründen innerhalb eines Kalenderjahres begonnen und abgeschlossen werden.
Bei wesentlichen Änderungen der rechtlichen Bedingungen oder der tatsächlichen Berechnungsgrundlagen behält der DAAD sich eine entsprechende Veränderung der oben genannten Förderungssätze und/oder Abrechnungsmodalitäten vor.
Erneute Bewerbungen im Rahmen von UNIBRAL sind nach einer Pause von 2 Jahren vor einem neuen evtl. Förderbeginn möglich.
Antragsschluss für Neu- und Folgeanträge für das 3./4. Projektjahr ist der 30.06.2011
Förderungsbeginn ist der 01.01.2012.
Bitte nutzen Sie den Link zum DAAD-Portal: https://portal.daad.de/irj/portal
Siehe hierzu auch die Anlage "Leitfaden zur Antragstellung".
Dr. Cornelia Pochert
Ref. 415 – Argentinien, Brasilien, Chile, Paraguay, Uruguay
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 882-449
Fax: 0228 / 882-416 oder -444
E-Mail: pochert AT daad DOT de
http://www.daad.de/unibral
Informationen zur Programmdurchführung auf brasilianischer Seite erteilt:
CAPES - Coordenação de Cooperação e Intercâmbio - CCI
Ministério da Educação e do Desporto- Anexo I/2
70.047-900 Brasília - DF
Tel.: (00 55-61) 410 88 65
Fax: (00 55-61) 322 94 58
http://www.capes.gov.br
