Home « Informationen für deutsche Hochschulen « Austausch und Kooperation « Mobilität und Partnerschaft « A New Passage to India - Ausschreibung der Programmlinie I für das Hochschuljahr 2010/2011
Zur Steigerung der Indienkompetenz an deutschen Hochschulen soll der akademische Austausch mit Indien gestärkt werden. Während derzeit rund 4.000 indische Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben sind, studieren nur etwa 150 Deutsche in Indien. Daher fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2009 Studien- und Forschungsaufenthalte deutscher Studierender, Graduierter und Promovierender, die die Studienangebote indischer Hochschulen nutzen wollen, im Rahmen des DAAD-Sonderprogramms "A New Passage to India". Die Teilnehmer des Programms sollen sich während ihres Auslandsaufenthaltes soweit wie möglich in den studentischen Alltag ihrer Gastuniversität integrieren und an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Möglich sind auch Aufenthalte zur Erstellung von Abschlussarbeiten sowie Forschungsaufenthalte. Auch Praktika, die im Curriculum der Heimathochschule verpflichtend vorgesehen sind oder empfohlen werden, können gefördert werden. Diese Praktika sollten von der Partnerhochschule vermittelt oder betreut werden.
Bewerbungsberechtigt sind die deutschen Hochschulen.
Individuelle Bewerbungen von Studierenden, Graduierten oder Promovierenden sind in diesem Programm, anders als im Normalprogramm des DAAD, nicht möglich.
Unabhängig von der vorliegenden Ausschreibung und den darin genannten Bewerbungsterminen kann laufend die Förderung einer s. g. "Anbahnungsreise" beantragt werden. Anbahnungsreisen dienen der Vorbereitung neuer Kooperationen mit indischen Hochschulen sowie der Antragstellung beim DAAD im Rahmen des Programms "Studien-, Forschungs- und Praxisaufenthalte". Bei Rückfragen zu Anbahnungsreisen kontaktieren Sie bitte Frau Susanne Assmann (assmann<at>daad.de).
Für folgende Maßnahmen können deutsche Hochschulen beim DAAD Mittel beantragen:
(zu Details und Fördersätzen s. Anlage 1 (*.pdf)
Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Programmlinie I von "A New Passage to India" für die deutsche Seite nicht beantragt werden:
Sollte der indische Partner eigene finanzielle Mittel in das Austauschprogramm einbringen (z.B. durch Studiengebührenerlass, die Finanzierung eines Tutors o. ä.), können auch für die indische Seite Mittel beim DAAD für folgende Maßnahmen beantragt werden:
Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Programmlinie I von "A New Passage to India" für die indische Seite nicht beantragt werden:
Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.
a) Das Programm richtet sich an deutsche Hochschulen, die Studierende, Graduierte und Promovierende aller Fachrichtungen und Studiengänge (Diplom-, Magister-, Staatsexamens-, Bachelor- und Masterstudiengänge, auch Doktoranden), zu einem Studien-, Praxis- oder Forschungsaufenthalt an eine indische Hochschule entsenden möchten.
b) Wenn der indische Partner bereit ist, sich mit eigenen Mitteln an dem Austauschprojekt zu beteiligen, können auch indische Teilnehmer und Teilnehmerinnen aller Fachrichtungen und Studiengänge gefördert werden. (Diplom-, Magister-, Staatsexamens-, Bachelor- und Masterstudiengänge, Doktoranden; siehe hierzu "Was wird gefördert?"). Der indische Partner verpflichtet sich schriftlich z.B. durch Erlass von Studiengebühren, mit anteiligen Personalmitteln, Bereitstellung von Infrastruktur o. ä., zu dem Vorhaben beizutragen (konkrete Zusage ist der Bewerbung beizulegen). Die Eigenleistungen sind im einzelnen nicht nachzuweisen.
Es können jedoch niemals mehr indische als deutsche Studierende in einer Partnerschaft gefördert werden.
Es wird vorausgesetzt, dass bereits eine Form der Kooperation zwischen der deutschen und der indischen Hochschule besteht. Dazu gehören: die wissenschaftliche Zusammenarbeit einzelner Hochschullehrer, die Kooperation von Lehrstühlen, Institutspartnerschaften, Hochschulpartnerschaften, Abkommen zum Austausch von Studierenden etc.
Die Betreuung der entsandten Teilnehmer muss durch eine konkrete Einladung der Partnerinstitutionen zugesagt werden, welche dem Antrag beizufügen ist.
Den deutschen Hochschulen wird zunächst eine Förderung für einen Zeitraum von zwei Jahren in Aussicht gestellt.
Sofern der BMBF dem DAAD die entsprechenden Mittel auch über das Hochschuljahr 2011/2012 hinaus zur Verfügung stellt, ist für eine Weiterförderung im dritten Jahr der Projektlaufzeit ein Verlängerungsantrag zu stellen.
Eine Kommission nimmt im Mai 2010 die Auswahl der Anträge vor. Dabei orientiert sie sich an folgenden Kriterien:
Über die Zuteilung der Fördermittel wird zwischen dem DAAD und der deutschen Hochschule ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Die Hochschule ist verantwortlich für die sachgerechte Verwaltung der zugewiesenen Mittel und die Auszahlung der Stipendien an die von ihr ausgewählten Teilnehmer. Förderbeginn für Anträge zu der vorliegenden Ausschreibung ist das Wintersemester 2010/2011 (frühester Beginn der Förderung: 1. September 2010).
Für jedes Kalenderjahr ist von den Projektnehmern jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres ein Zwischennachweis vorzulegen. Innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums erwartet der DAAD die Übersendung eines vollständigen Verwendungsnachweises.
Bitte beachten:
Im Juli 2010 (27.07-28.07.2010) ist eine Tagung für Projektleiter/innen der Programmlinie I von "A New Passage to India" beim DAAD in Bonn geplant. Die Tagung soll der Vernetzung der geförderten Hochschulen und Projekte dienen, zudem ist ein Programmteil zur Darstellung und Klärung der wichtigsten zuwendungsrechtlichen Fragen sowie zum Umgang mit dem DAAD-Portal geplant. Wir empfehlen allen Projektverantwortlichen nachdrücklich, an dieser Veranstaltung teilzunehmen und bitten darum, diesen Termin für den Fall einer Förderung bereits jetzt vorzumerken.
Kontakt:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Südasien 425 – A New Passage to India
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Bei Rückfragen zum Programm wenden Sie sich bitte an:
Referat 425
Zur Bewerbung ist ein vollständig ausgefüllter Antrag inklusive Finanzierungsplan über das Online-Bewerbungsportal des DAAD einzureichen. Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Antragstellung (*.pdf).
Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen (nähere Angaben s. Antragsunterlagen (*.pdf)):
Bewerbungsschluss ist der 28. März 2010. Förderungsanträge sind ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal des DAAD einzureichen. Anträge, die in Papierform beim DAAD eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Unvollständig eingereichte Anträge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.
Mit der Initiative "A New Passage to India" werden zusätzliche Möglichkeiten für den akademischen Austausch mit Indien angeboten. Bitte beachten Sie auch die anderen Ausschreibungen zu Fördermöglichkeiten im Rahmen von "A New Passage to India".
Die Standardprogramme des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierende und Wissenschaftler werden durch dieses Programm nicht ersetzt, sondern ergänzt. Informationen über die entsprechenden Programme enthält die DAAD-Stipendiendatenbank.