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Home « Informationen für deutsche Hochschulen « Austausch und Kooperation « Mobilität und Partnerschaft « A New Passage to India - Ausschreibung der Programmlinie I für das Hochschuljahr 2010/2011


A New Passage to India - Ausschreibung der Programmlinie I für das Hochschuljahr 2010/2011

Welche Ziele hat das Programm?

Zur Steigerung der Indienkompetenz an deutschen Hochschulen soll der akademische Austausch mit Indien gestärkt werden. Während derzeit rund 4.000 indische Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben sind, studieren nur etwa 150 Deutsche in Indien. Daher fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2009 Studien- und Forschungsaufenthalte deutscher Studierender, Graduierter und Promovierender, die die Studienangebote indischer Hochschulen nutzen wollen, im Rahmen des DAAD-Sonderprogramms "A New Passage to India". Die Teilnehmer des Programms sollen sich während ihres Auslandsaufenthaltes soweit wie möglich in den studentischen Alltag ihrer Gastuniversität integrieren und an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Möglich sind auch Aufenthalte zur Erstellung von Abschlussarbeiten sowie Forschungsaufenthalte. Auch Praktika, die im Curriculum der Heimathochschule verpflichtend vorgesehen sind oder empfohlen werden, können gefördert werden. Diese Praktika sollten von der Partnerhochschule vermittelt oder betreut werden.

Wer kann sich bewerben?

Bewerbungsberechtigt sind die deutschen Hochschulen.

Individuelle Bewerbungen von Studierenden, Graduierten oder Promovierenden sind in diesem Programm, anders als im Normalprogramm des DAAD, nicht möglich.

Was wird gefördert? 

Unabhängig von der vorliegenden Ausschreibung und den darin genannten Bewerbungsterminen kann laufend die Förderung einer s. g. "Anbahnungsreise" beantragt werden. Anbahnungsreisen dienen der Vorbereitung neuer Kooperationen mit indischen Hochschulen sowie der Antragstellung beim DAAD im Rahmen des Programms "Studien-, Forschungs- und Praxisaufenthalte". Bei Rückfragen zu Anbahnungsreisen kontaktieren Sie bitte Frau Susanne Assmann (assmann<at>daad.de).

Für folgende Maßnahmen können deutsche Hochschulen beim DAAD Mittel beantragen:
(zu Details und Fördersätzen s. Anlage 1 (*.pdf)  

Für Teilnehmer aus Deutschland:

  • Stipendienleistungen für deutsche Studierende, Graduierte und Doktoranden:
    • Stipendien für Studien-, Praxis- und Forschungsaufenthalte an Partnerhochschulen bzw. –institutionen für die Dauer von einem bis zu zehn Monaten;
    • Reisekostenpauschalen zur Hin- und Rückreise nach Indien;
  • Mittel zur Teilnahme an einem einmonatigen Intensivsprachkurs für
    • Hindi, Tamil oder eine andere für die Zielregion relevante Regionalsprache im Vorlauf zu einem anschließenden Studien-, Forschungs- oder Praktikumsaufenthalt. Findet der Sprachkurs in Indien statt, so werden die Aufenthaltskosten für den zusätzlichen Monat im Rahmen des Stipendiums für die Teilnehmer gefördert.
  • Betreuungsmaßnahmen:
    • Mittel zur Betreuung der entsandten Teilnehmer während des Aufenthaltes an der Partnerhochschule in Indien. Hauptsächlich sollten diese Mittel für die Beschäftigung von Tutoren verwendet werden. Zulässig ist aber auch die Verwendung zur Durchführung von Exkursionen oder ähnlichen Betreuungsmaßnahmen. Die Betreuungsmittel werden in Form von Pauschalen gewährt.
  • Förderung deutscher Projektbeauftragter:
    • Zuschüsse zu den Reisekosten für deutsche Projektbeauftragte für Koordinationsreisen an die Partnerhochschule. Die Aufenthaltskosten in Indien sollten von der Partnerhochschule übernommen werden. Ist dies nicht möglich, können zusätzlich Tagegelder zur Deckung von Aufenthalts- und Übernachtungskosten gezahlt werden.

Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Programmlinie I von "A New Passage to India" für die deutsche Seite nicht beantragt werden:

  • Stipendien und Kursgebühren zur Teilnahme an Sprachkursen ohne Bezug zu einem darauf folgenden Aufenthalt in Indien (Informationen zu den DAAD-Sprachkursstipendien enthält die Stipendiendatenbank des DAAD);
  • Stipendien zur Teilnahme an einem Englisch-Sprachkurs;
  • Stipendien für Praktika, die nicht von der Partnerhochschule vermittelt oder betreut werden;
  • Studiengebühren an der indischen Partnerhochschule;
  • Stipendien für Studierende, Graduierte oder Doktoranden/innen mit einer Dauer von weniger als einem Monat;
  • Individualförderungen.

Für indische Teilnehmer:

Sollte der indische Partner eigene finanzielle Mittel in das Austauschprogramm einbringen (z.B. durch Studiengebührenerlass, die Finanzierung eines Tutors o. ä.), können auch für die indische Seite Mittel beim DAAD für folgende Maßnahmen beantragt werden:

  • Stipendienleistungen für indische Studierende, Graduierte, Doktoranden:
    • Stipendien für Studienaufenthalte an deutschen Partnerhochschulen bzw. –institutionen für die Dauer von zwei bis zehn Monaten;
    • Reisekostenpauschalen für die Hin- und Rückreise nach Deutschland;
    • Mittel zur Teilnahme an einem einmonatigen Deutsch-Intensivsprachkurs im Vorlauf zu einem anschließenden Studien-, Forschungs- oder Praktikumsaufenthalt. Besonders auf das Sprachkurs-Angebot von Duo-Online wird an dieser Stelle aufmerksam gemacht: http://www.deutsch-uni.com/.
      Findet der Sprachkurs in Deutschland statt, so werden die Aufenthaltskosten für den zusätzlichen Monat im Rahmen des Stipendiums für die Teilnehmer/innen gefördert.
  • Betreuungsmaßnahmen:
    • Mittel zur Betreuung der entsandten Teilnehmer während des Aufenthaltes an der Partnerhochschule in Deutschland. Hauptsächlich sollten diese Mittel für die Beschäftigung von Tutoren verwendet werden. Zulässig ist aber auch die Verwendung zur Durchführung von Exkursionen oder ähnlichen Betreuungsmaßnahmen. Die Betreuungsmittel werden in Form von Pauschalen gewährt.
  • Förderung indischer Projektbeauftragter:
    • Koordinationsreisen von indischen Projektbeauftragten nach Deutschland.

Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Programmlinie I von "A New Passage to India" für die indische Seite nicht beantragt werden:

  • Stipendien zur Teilnahme an Sprachkursen ohne Bezug zu einem darauf folgenden Aufenthalt in Deutschland (Informationen zu den DAAD-Hochschulsommerkursstipendien enthält die Stipendiendatenbank des DAAD);
  • Gruppenreisen (hier bietet der DAAD ein spezielles Programm "Studienreisen/Studienpraktika" an. Informationen: siehe Stipendiendatenbank );
  • Studiengebühren an deutschen Hochschulen;
  • Aufenthalte von unter zwei Monaten Dauer;
  • Individualförderungen.

Welche Fachrichtungen werden gefördert?

Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.

Welche Zielgruppen werden gefördert?

a) Das Programm richtet sich an deutsche Hochschulen, die Studierende, Graduierte und Promovierende aller Fachrichtungen und Studiengänge (Diplom-, Magister-, Staatsexamens-, Bachelor- und Masterstudiengänge, auch Doktoranden), zu einem Studien-, Praxis- oder Forschungsaufenthalt an eine indische Hochschule entsenden möchten.

b) Wenn der indische Partner bereit ist, sich mit eigenen Mitteln an dem Austauschprojekt zu beteiligen, können auch indische Teilnehmer und Teilnehmerinnen aller Fachrichtungen und Studiengänge gefördert werden. (Diplom-, Magister-, Staatsexamens-, Bachelor- und Masterstudiengänge, Doktoranden; siehe hierzu "Was wird gefördert?"). Der indische Partner verpflichtet sich schriftlich z.B. durch Erlass von Studiengebühren, mit anteiligen Personalmitteln, Bereitstellung von Infrastruktur o. ä., zu dem Vorhaben beizutragen (konkrete Zusage ist der Bewerbung beizulegen). Die Eigenleistungen sind im einzelnen nicht nachzuweisen.

Es können jedoch niemals mehr indische als deutsche Studierende in einer Partnerschaft gefördert werden.

Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein?

Es wird vorausgesetzt, dass bereits eine Form der Kooperation zwischen der deutschen und der indischen Hochschule besteht. Dazu gehören: die wissenschaftliche Zusammenarbeit einzelner Hochschullehrer, die Kooperation von Lehrstühlen, Institutspartnerschaften, Hochschulpartnerschaften, Abkommen zum Austausch von Studierenden etc.

Die Betreuung der entsandten Teilnehmer muss durch eine konkrete Einladung der Partnerinstitutionen zugesagt werden, welche dem Antrag beizufügen ist.

Laufzeit

Den deutschen Hochschulen wird zunächst eine Förderung für einen Zeitraum von zwei Jahren in Aussicht gestellt.
Sofern der BMBF dem DAAD die entsprechenden Mittel auch über das Hochschuljahr 2011/2012 hinaus zur Verfügung stellt, ist für eine Weiterförderung im dritten Jahr der Projektlaufzeit ein Verlängerungsantrag zu stellen.

Antragstellung

  • Deutsche Hochschulen können Mittel für "Stipendienkontingente" beantragen. Der Antrag wird von der deutschen Hochschule an den DAAD gerichtet. Projektbeauftragte für die Durchführung können Hochschullehrer/-innen sein, die eine Kooperation mit einer indischen Hochschule oder einem Forschungsinstitut unterhalten, oder auch die Leiter bzw. Leiterinnen der Akademischen Auslandsämter.
  • Die Entscheidung darüber, in welcher Höhe und für wie viele Teilnehmer Stipendienmittel beim DAAD beantragt werden, trifft die Hochschule selbst, d.h. in der Regel der/die Projektbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Akademischen Auslandsamt. Der DAAD bittet um eine möglichst realistische Einschätzung der voraussichtlichen Teilnehmerzahl und der voraussichtlich benötigten Mittel.
  • Das Antragsvolumen darf pro Partnerschaft/Kooperation und pro Jahr einen Gesamtbetrag von EUR 100.000 EUR nicht übersteigen.

Welche Auswahlkriterien gibt es?

Eine Kommission nimmt im Mai 2010 die Auswahl der Anträge vor. Dabei orientiert sie sich an folgenden Kriterien:

  • Handelt es sich bei der indischen Partnerhochschule / dem Forschungsinstitut um eine staatlich akkreditierte bzw. staatlich anerkannte Einrichtung?
  • Wie ist die Qualität der bestehenden und nachgewiesenen sowie der geplanten Kooperation einzuschätzen? Gibt es Pläne zu einer weiter gehenden Form der Zusammenarbeit, z.B. für die Etablierung von Doppeldiplom-Studiengängen, Forschungskooperationen o. ä.?
  • Sind die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verlauf der geplanten Studienaufenthalte (Betreuung, fachliche Abstimmung etc.) gegeben?
  • Wie konkret ist das Projektvorhaben und als wie realistisch wird das beantragte Stipendienvolumen eingeschätzt?

Durchführung

Über die Zuteilung der Fördermittel wird zwischen dem DAAD und der deutschen Hochschule ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Die Hochschule ist verantwortlich für die sachgerechte Verwaltung der zugewiesenen Mittel und die Auszahlung der Stipendien an die von ihr ausgewählten Teilnehmer. Förderbeginn für Anträge zu der vorliegenden Ausschreibung ist das Wintersemester 2010/2011 (frühester Beginn der Förderung: 1. September 2010).

Für jedes Kalenderjahr ist von den Projektnehmern jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres ein Zwischennachweis vorzulegen. Innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums erwartet der DAAD die Übersendung eines vollständigen Verwendungsnachweises.

Bitte beachten:
Im Juli 2010 (27.07-28.07.2010) ist eine Tagung für Projektleiter/innen der Programmlinie I von "A New Passage to India" beim DAAD in Bonn geplant. Die Tagung soll der Vernetzung der geförderten Hochschulen und Projekte dienen, zudem ist ein Programmteil zur Darstellung und Klärung der wichtigsten zuwendungsrechtlichen Fragen sowie zum Umgang mit dem DAAD-Portal geplant.   Wir empfehlen allen Projektverantwortlichen nachdrücklich, an dieser Veranstaltung teilzunehmen und bitten darum, diesen Termin für den Fall einer Förderung bereits jetzt vorzumerken.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Kontakt:

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat Südasien 425 – A New Passage to India
Kennedyallee 50
53175 Bonn  

Bei Rückfragen zum Programm wenden Sie sich bitte an:

Referat 425

  • Susanne Assmann
    Telefon: 0228-882-7984
    E-Mail: assmann<at>daad.de
  • Susanne Kammüller
    Telefon: 0228/882-797
    E-Mail: kammueller<at>daad.de

Antragsunterlagen

Zur Bewerbung ist ein vollständig ausgefüllter Antrag inklusive Finanzierungsplan über das Online-Bewerbungsportal des DAAD einzureichen. Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Antragstellung (*.pdf).

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen (nähere Angaben s. Antragsunterlagen (*.pdf)): 

  1. ausführliche Projektbeschreibung
  2. Nachweis über die betreffende Hochschulkooperation
  3. Einladungs- bzw. Bestätigungsschreiben des Partnerinstituts
  4. Von der Hochschulleitung unterzeichnete Befürwortung des Projektantrags auf DAAD-Formular (*.pdf) 
  5. Übersicht über die geplanten Förderungen auf DAAD-Formular (*.xls)

Antragsschluss

Bewerbungsschluss ist der 28. März 2010. Förderungsanträge sind ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal des DAAD einzureichen. Anträge, die in Papierform beim DAAD eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Unvollständig eingereichte Anträge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.

Hinweis

Mit der Initiative "A New Passage to India" werden zusätzliche Möglichkeiten für den akademischen Austausch mit Indien angeboten. Bitte beachten Sie auch die anderen Ausschreibungen zu Fördermöglichkeiten im Rahmen von "A New Passage to India".

Die Standardprogramme des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierende und Wissenschaftler werden durch dieses Programm nicht ersetzt, sondern ergänzt. Informationen über die entsprechenden Programme enthält die DAAD-Stipendiendatenbank.

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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/hochschulen/kooperation/partnerschaft/passage_india/10267.de.html
Stand: 2012-02-12