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Hinweis: DIe Antragsfrist endete am 31. Juli 2009.
Ziel dieses Programms ist es, im Rahmen einer Partnerschaft mit japanischen und / oder koreanischen Hochschulen den Personenaustausch durch finanzielle Unterstützung zu initiieren und bei bestehenden Kooperationen auszubauen.
Der DAAD will damit einen Beitrag leisten zur längerfristigen Verfestigung bestehender und neuer bi- bzw. trilateraler Partnerschaften mit Japan und Korea, zur weiteren Qualifizierung des akademischen Nachwuchses in den jeweiligen Partnerländern sowie zur Internationalisierung der deutschen Hochschulen und damit zur Stärkung des Studien- und Wissenschaftsstandortes Deutschland.
Die Programmziele sind auf bi- und trilaterale Kooperationen mit den ausländischen Partnerhochschulen gerichtet. Es soll Studierenden, Graduierten, Doktoranden, Postdoktoranden, Wissenschaftlern und Hochschullehrern die Möglichkeit gegeben werden, die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern durch die Förderung ihrer Mobilität zu vertiefen und zu verfestigen. Partner einer geförderten Kooperation können Fachbereiche, Fakultäten oder Hochschulen sein, die ihren Förderbedarf in einem inhaltlich kohärenten Konzept zu einem einheitlichen Antrag zusammenfassen. Antragsteller ist der Programmbeauftragte der deutschen Hochschule. Das Programm steht allen Fachgebieten offen.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein bestehendes Partnerschaftsabkommen oder eine Absichtserklärung, eine Partnerschaft eingehen zu wollen. In einem Antrag können unterschiedliche Fördermaßnahmen für ausländische und deutsche Teilnehmer kombiniert werden, z.B.
a) zur Realisierung gemeinsamer wissenschaftlicher Forschungsvorhaben, an dem Forschergruppen aus Deutschland, Japan und/oder Korea beteiligt sind. Das wissenschaftliche Ziel des Forschungsvorhabens soll unter dem Aspekt der Kooperation ausführlich dargestellt werden.
b) zur Durchführung individueller Studien-, Forschungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen. Das Ziel des Aufenthaltes soll klar umrissen sein und im Antrag konkret dargestellt werden.
Folgende Personengruppen mit flexiblen Laufzeiten bis zu einem Jahr (Ausnahme: Teilnehmer in Master-Studiengängen bis zu zwei Jahren) können gefördert werden:
a) ausländische Teilnehmer
b) deutsche Teilnehmer
Nicht gefördert werden:
Das Gesamtkonzept soll Angaben zu den folgenden Punkten enthalten:
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Förderprogramm wird von einer unabhängigen Auswahlkommission getroffen. Wesentliche Kriterien für die Entscheidung sind dabei:
Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Mobilitätskosten (Reise- und Aufenthaltskosten, für ausländische Teilnehmer nur Aufenthaltskosten) bis zur Höhe der allgemeinen Sätze des DAAD, wie sie auf Seite 4 aufgeführt sind.
Bei der Bewilligung eines Antrags können bei entsprechender Beantragung Fördermittel für zunächst 3 Jahre vergeben werden, wobei die Förderung degressiv angelegt ist. Zu den regelmäßigen Antragsterminen können Verlängerungen für jeweils weitere 2 Jahre beantragt werden. Die Weiterförderung wird von dem Erfolg der durchgeführten Maßnahmen und von der Abrechnung der Mittel der Vorjahre abhängig gemacht.
Die Summe der Förderung einer
Der Antrag soll auf den entsprechenden Formularen gestellt werden (kann auch in Englisch abgefasst sein):
Der Antrag (maximale Laufzeit 3 Jahre) mit Förderbeginn 01.01.2010 ist bis zum 15. Juli 2009 zu stellen.
Der Antrag ist vom Partnerschaftsbeauftragten, der für den DAAD die verantwortliche Kontaktperson in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht ist, zu richten an:
DAAD
Referat 424
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Zuständig für weitere Auskünfte und die Entgegennahme der Anträge im DAAD ist
Herr Thomas Pankau
Tel.: 0228-882 459
Fax: 0228-882 448
Über die zu fördernden Anträge und den Umfang der Förderung entscheidet eine vom Vorstand des DAAD berufene Auswahlkommission aus Fachwissenschaftler/innen mit besonderen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit japanischen und koreanischen Partnern. Die Förderbewilligung ergeht nach Maßgabe der verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung der eingangs genannten Förderkriterien.
Kürzel |
| Japan | Korea | Reisekosten Japan | Reisekosten Korea |
S | Studierende (Teilstipendium, monatlich) | 600,00 | 375,00 | 1.300,00 | 1.100,00 |
SB | Studierende mit Auslands-BaföG (Aufstockungsstipendium, monatlich) | 315,00 | 145,00 | - | - |
G | Graduierte mit Bachelor, Master, Diplom oder Magister (Vollstipendium, monatlich) | 1.325,00 | 875,00 | 1.300,00 | 1.100,00 |
D | Doktoranden (Vollstipendium, monatlich) | 1.650,00 | 1.075,00 | 1.300,00 | 1.100,00 |
P | Postdoktoranden (Vollstipendium, monatlich) | 3.089,00 | 2.697,00 | 1.725,00 | 1.475,00 |
H | Hochschullehrer (Tagessätze) | bis 60. Tag: 105,00 ab 61. Tag: 52,00 | bis 60. Tag: 100,00 ab 61. Tag: 50,00 | 1.725,00 | 1.475,00 |
Kürzel |
| Fördersätze | |
AS | Studierende (nach 2. abgeschlossenen Studienjahr), monatlich | 650,00 | |
AGB | Graduierte mit Bachelor, monatlich | 650,00 | |
AGM | Graduierte mit Master, monatlich | 750,00 | |
AD | Doktoranden, monatlich | 1.000,00 | |
AH | Hochschullehrer | monatlich | 1.840,00 |
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| Tagessätze bei Aufenthalten bis zu 22 Tagen | 82,00
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| Tagessätze bei Aufenthalten von weniger als 23 Tagen ab 2. Monat | 61,00 |
| Reisekosten werden nicht zur Verfügung gestellt! | |||
Bei wesentlichen Änderungen der rechtlichen Bedingungen oder der tatsächlichen Berechnungsgrundlagen behält der DAAD sich eine entsprechende Veränderung der oben genannten Fördersätze und/oder Abrechnungsmodalitäten vor.