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Partnerschaften mit Japan und Korea

Das neue Partnerschaftsprogramm, das 2005 erstmals für einen Förderbeginn ab 2006 ausgeschrieben wurde, hat zum Ziel, den Personenaustausch im Rahmen einer Partnerschaft mit japanischen und/oder koreanischen Hochschulen durch finanzielle Unterstützung zu initiieren oder zu intensivieren.

Gefördert werden können alle Personengruppen vom Studierenden bis zum Hochschullehrer mit variabel zu gestaltenden Laufzeiten (bis zu einem Jahr). Dabei können ganz unterschiedliche Fördermaßnahmen für ausländische und deutsche Teilnehmer, z.B. zur Realisierung gemeinsamer Forschungsvorhaben oder Durchführung individueller Studien-, Forschungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen, kombiniert werden. Der Förderbedarf muss nur in einem inhaltlich kohärenten Konzept zu einem einheitlichen Antrag zusammengefasst werden.

Den deutschen Hochschulen wird ein Förderbetrag für einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren in Aussicht gestellt. Verlängerungen können anschließend für jeweils zwei weitere Jahre beantragt werden. Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Mobilitätskosten.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein bestehendes Partnerschaftsabkommen oder eine Absichtserklärung, eine Partnerschaft eingehen zu wollen.

Informationen

Aktuelle Ausschreibung:

weitere Informationen:

Stand: 2011-03-21
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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/hochschulen/kooperation/partnerschaft/partnerschaften-mit-japan-und-korea/05034.de.html
Stand: 2012-02-11