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Dafür gibt es verschiedenen Gründe: Die Auslandsämter koordinieren Auslandsbeziehungen der Hochschule und sollten informiert sein. Dort gibt es verschiedene Hilfestellungen, und formale Fehler können behoben werden (z.B. wenn der Antrag eines Mitarbeiters besser von einem Hochschullehrer mitgezeichnet werden sollte).
Da der DAAD ausschließt, einen Fachbereich, ein Institut oder einen Antragsteller jedes Jahr zu fördern ist eine solche Schnittstelle auch hilfreich, um konkurierende Anträge eines Fachs zu identifizieren und ggf. Prioritäten festzulegen. Eine inhaltliche Stellungnahme ist freigestellt.
Die Programmbeschreibung sollte in erster Linie der inhaltlichen Begründung gewählter Programmpunkte dienen: Warum wird eine bestimmte Hochschule besucht, ein bestimmter Workshop mit der Partnerhochschule durchgeführt, was sind die fachlichen Inhalte, weshalb ist dieser Partner / dieses Land dafür besonders geeignet, wie fügen sich die Inhalte in das heimische Curriculum ein.
Der Zeitplan sollte in übersichtlicher Form Aufschluss darüber geben, welche Programmpunkte an welchem Tag vorgesehen sind und welchen zeitlichen Umfang sie beanspruchen.
Grundsätzlich ist die Begleitung der Reise durch den für das Studienfach der Teilnehmer zuständigen Hochschullehrer vorgesehen. Er muß für eine angemessene Vor- und Nachbereitung der Studienreise im Vorlesungsbetrieb sowie während der Reise für die Einhaltung des Programms und die akademische Qualität Sorge tragen.
Um gefördert zu werden, sollte eine Reise unbedingt alle drei in der Ausschreibung genannten Zielsetzungen (Fachkenntnisse, Hochschulkontakt, landeskundliche Elemente) deutlich erkennbar verfolgen. Ein sinnvoll gestalteter Zeitplan und aussagekräftige Kontaktnachweise sind wesentliche Bestandteile des Antrags.
Letztlich hängt der Erfolg dann auch von Qualität und Quantität der konkurrierenden Anträge ab.