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FAQ

Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können von Professoren und Hochschullehrern des beantragenden Fachbereichs gestellt werden. Hier ist insbesondere darauf zu achten, wer von Hochschul- oder Fachbereichsseite als zeichnungsbefugt gesehen wird, da im Falle einer positiven Entscheidung ein Zuwendungsvertrag mit der Hochschule zugunsten eines Fachbereichs/Antragstellers geschlossen wird.

Warum werden die Anträge über das Akademische Auslandsamt eingereicht?

Dafür gibt es verschiedenen Gründe: Die Auslandsämter koordinieren Auslandsbeziehungen der Hochschule und sollten informiert sein. Dort gibt es verschiedene Hilfestellungen, und formale Fehler können behoben werden (z.B. wenn der Antrag eines Mitarbeiters besser von einem Hochschullehrer mitgezeichnet werden sollte).

Da der DAAD ausschließt, einen Fachbereich, ein Institut oder einen Antragsteller jedes Jahr zu fördern ist eine solche Schnittstelle auch hilfreich, um konkurierende Anträge eines Fachs zu identifizieren und ggf. Prioritäten festzulegen. Eine inhaltliche Stellungnahme ist freigestellt.

Was bedeutet "vorläufige Teilnehmerliste"?
Zum Antrag gehört eine vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste, damit sich die Auswahlkommission ein Bild von der Zusammensetzung der Gruppe machen kann. Falls eine Förderung erfolgt, ist es trotzdem möglich, später einzelne Teilnehmer zu ändern, sofern Studienfächer und ungefähre Semesterzahl unverändert bleiben und die übrigen Bedingungen der Ausschreibung berücksichtigt werden.

Wie unterscheiden sich Programmbeschreibung und Zeitplan?

Die Programmbeschreibung sollte in erster Linie der inhaltlichen Begründung gewählter Programmpunkte dienen: Warum wird eine bestimmte Hochschule besucht, ein bestimmter Workshop mit der Partnerhochschule durchgeführt, was sind die fachlichen Inhalte, weshalb ist dieser Partner / dieses Land dafür besonders geeignet, wie fügen sich die Inhalte in das heimische Curriculum ein.

Der Zeitplan sollte in übersichtlicher Form Aufschluss darüber geben, welche Programmpunkte an welchem Tag vorgesehen sind und welchen zeitlichen Umfang sie beanspruchen.

Worauf ist bei Kontaktnachweisen zu achten?
Ein guter Kontaktnachweis bezieht sich konkret auf die beantragte Reise und bestätigt geplante Aktivitäten. Von den im Programm genannten Hochschulen müssen Kontaktnachweise vorliegen, darüber hinaus sollten weitere von relevanten Institutionen (Forschungszentren, Unternehmen, besonderen Gesprächspartnern) beigefügt werden. Öffentlich zugängliche Einrichtungen (Bibliotheken, Museen etc.) müssen nicht kontaktiert werden.

Bei Studienpraktika von ausländischen Gruppen in Deutschland ist ein Nachweis des Interesses der eingeladenen Gruppe und eine Terminbestätigung durch diese notwendig.

Ist eine Begleitung durch den Hochschullehrer erforderlich?

Grundsätzlich ist die Begleitung der Reise durch den für das Studienfach der Teilnehmer zuständigen Hochschullehrer vorgesehen. Er muß für eine angemessene Vor- und Nachbereitung der Studienreise im Vorlesungsbetrieb sowie während der Reise für die Einhaltung des Programms und die akademische Qualität Sorge tragen.

Wovon hängt der Erfolg eines Antrags ab?

Um gefördert zu werden, sollte eine Reise unbedingt alle drei in der Ausschreibung genannten Zielsetzungen (Fachkenntnisse, Hochschulkontakt, landeskundliche Elemente) deutlich erkennbar verfolgen. Ein sinnvoll gestalteter Zeitplan und aussagekräftige Kontaktnachweise sind wesentliche Bestandteile des Antrags.

Letztlich hängt der Erfolg dann auch von Qualität und Quantität der konkurrierenden Anträge ab.


Stand: 2010-11-09
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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/hochschulen/kooperation/partnerschaft/gruppenreisen/05030.de.html
Stand: 2012-05-24