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wandel durch austausch. change by exchange.

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Informationen für Antragsteller

 

Von den Hochschulen wird für alle Partnerschaften, für die sie eine Förderung aus Ostpartnerschaften anstreben, ein Gesamtantrag gestellt. Koordinierung und Administration des Programms liegen in den meisten Hochschulen beim Akademischen Auslandsamt.

Hochschullehrer mit Interesse an der Förderung einer Partnerschaft sollten sich zunächst unter Partnerschaften 2011 (pdf) informieren, ob ihre Hochschule bereits gefördert wird. Wenn ja, nehmen Sie bitte mit Ihrem Akademischen Auslandsamt Verbindung auf. Der DAAD kann in diesem Fall keinen Neuantrag entgegen nehmen.

Soll innerhalb einer laufenden Förderperiode eine weitere Partnerschaft ins Programm aufgenommen werden, so ist dies nach Absprache mit dem DAAD möglich. Die Hochschule kann jedoch dafür keine zusätzlichen Mittel beantragen.

Befindet sich Ihre Hochschule noch nicht in der Förderung, kann ein Neuantrag (Erstantrag) gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass in einem Erstantrag mehrere Fachbereiche vertreten sein sollten.

Die Anträge sollten über das Akademische Auslandsamt Ihrer Hochschule eingereicht werden. Für Rückfragen steht Ihnen Referat 322 gern zur Verfügung.

Abgabetermin für einen Förderantrag im Programm Ostpartnerschaften ist der 01. April 2011.

Stand: 2011-01-24
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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/hochschulen/kooperation/hochschulmanagement/ostpartnerschaften/05019.de.html
Stand: 2012-02-12