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Informationen für deutsche Hochschulen


Ostpartnerschaften

Die Ursprünge des Programms liegen in der Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland. 1973 war vereinbart worden, die Hochschulbeziehungen zur Sowjetunion und den Ostblockstaaten auszubauen.


Der DAAD führt das Programm im Auftrag der Bundesregierung durch. Die politische Entwicklung führte zu einem raschen Anstieg der Anträge auf Förderung – von 9 Anträgen für das Jahr 1974 auf 108 Anträge für das Jahr 1989. 1992 erreichte das Programm einen Höhepunkt: 888 Anträge; das Bewilligungsvolumen erhöhte sich auf 4,4 Mio. DM.


In den folgenden Jahren wurde das Programm konsolidiert. Den deutschen Hochschulen wird ein Förderbetrag für einen Zeitraum von drei Jahren in Aussicht gestellt. Sie erhalten damit mehr Autonomie und Planungssicherheit. Gleichzeitig konnte der DAAD den Gesamtumfang seiner Förderung nach und nach reduzieren, weil die deutschen Hochschulen noch zusätzlich Eigenmittel und Drittmittel für ihre Partnerschaftsmaßnahmen einsetzen.


Den deutschen Hochschulen wird ein Förderbetrag für einen Zeitraum von drei Jahren in Aussicht gestellt. Die damit den Hochschulen eingeräumte Autonomie und Planungssicherheit soll sie ermutigen, bei ihren Partnerschaftsaktivitäten Schwerpunkte zu setzen und ein Partnerschaftskonzept zu entwickeln. Im dritten Jahr der Projektlaufzeit können die Hochschulen einen Neuantrag für die folgende Förderperiode stellen.

Zielsetzung

Ziel des Ostpartnerschaftenprogramms ist es, partnerschaftliche Beziehungen deutscher Hochschulen zu Hochschulen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie den Ländern der GUS zu fördern.

Dadurch soll ein Beitrag geleistet werden:

  • zur Festigung bestehender und zur Initiierung neuer, dauerhafter Partnerschaften mit Hochschulen der Zielregion,
  • zu einer fachlich breit angelegten Zusammenarbeit in Lehre und Forschung,
  • zum Austausch von Wissenschaftlern, Graduierten und Studierenden im Rahmen der Partnerschaften,
  • zur nachhaltigen strukturellen Verbesserung der Lehr- und Forschungsbedingungen in den Partnerländern,
  • zur Internationalisierung der deutschen und ausländischen Hochschulen.

Voraussetzung für eine Förderung

Download

  • Faltblatt 1
    (Zielsetzung, Voraussetzungen, Fördermaßnahmen) (pdf)
  • Faltblatt 2
    (Programmentwicklung) (pdf)
  • Merkblatt 
    (Zielsetzung, Verfahren, Richtlinien) (pdf)
Abgeschlossener Hochschulkooperationsvertrag zwischen Rektoren/Präsidenten der jeweiligen Partnerhochschulen.

Fördermaßnahmen

  • Austausch von deutschen und ausländischen Hochschullehrern, Wissenschaftlern, Studierenden und Graduierten.
  • Bei deutschen Teilnehmern fördert der DAAD die Reisekosten.
  • Bei den ausländischen Teilnehmern fördert der DAAD die Aufenthaltskosten.
  • Personal- und Sachkosten können nicht gefördert werden.

Stand: 2011-01-24
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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/hochschulen/kooperation/hochschulmanagement/ostpartnerschaften/05017.de.html
Stand: 2012-02-08