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FAQs zum Programm PROFIN

  1. Das PROFIN-Programm soll auch die Studierenden Ihrer Hochschule mit Migrationshintergrund einbeziehen. Müssen hier genaue Angaben zu Anzahl oder Relationen gemacht werden?
    Generell sind Nutzerzahlen wünschenswert, belegen konkret den Bedarf und begründen damit die Notwendigkeit des Projektes. Angaben müssen jedoch nicht unbedingt gemacht werden, wünschenswert sind sie dennoch.
     
  2. Können mehrere Anträge im PROFIN-Programm von einer Hochschule gestellt werden?
    Ja.
     
  3. Können mehrere Hochschulen gemeinsam einen Antrag im PROFIN-Programm stellen?
    Ja.
     
  4. Was ist der genaue Unterschied zwischen Programmlinie A und Programmlinie B?
    • Die Programmlinien unterscheiden sich in Förderumfang (Modell A: max. 60.000 € p.a., Adaption B: max. 25.000 € p.a.) und in der Konzeption. Während in der Modelllinie übertragbare Modellprojekte gefördert werden (Ergebnisse und Methoden sollen anderen Hochschulen/STW zur Verfügung gestellt werden), werden in der Adaptionslinie bereits erprobte Modelle am eigenen Hochschulstandort angewandt. Beispiel für Adaptionsprojekte: Man möchte etwa ein Wohnheimtutorenprojekt übernehmen, benötigt aber zunächst Trainings für die Multiplikatoren/Tutorenausbilder und/oder Materialien, die auf den eigenen Standort zugeschnitten sind. Diese Anschubfinanzierung kann durch eine Förderung in der Programmlinie B erfolgen.  
  5. Können Personalkosten (z.B. für IT-Administratoren oder Grafiker) im Programm beantragt werden?
    Ja.
     
  6. Ist die vormalige Förderung eines STIBET-, PROFIS- oder PROFIN-Projektes ein Ausschlusskriterium?
    Nein, dies ist absolut kein Ausschlusskriterium.
     
  7. Können Personalmittel für die Aufstockung festangestellter Mitarbeiter im STW / für Werkverträge / studentische Honorarkräfte beantragt werden?
    Ja, es kann z.B. eine (bereits vorhandene) Halbtagskraft auf eine volle Stelle aufgestockt werden, die sich dann eben in der zweiten Arbeitszeithälfte mit dem Projekt befasst.
     
  8. Können Studierendenwerke auch Projekte gemeinsam mit Fachbereichen oder Instituten einreichen und ist dann noch die Kooperation mit dem AAA notwendig?
    Ja, es können und sollen natürlich auch Projekte mit Fachbereichen oder einzelnen Instituten vorgeschlagen werden. Hier wäre dann ebenfalls ein Unterstützungsschreiben des AAA notwendig, aber auch ausreichend.
     
  9. Wie muss die Kooperation mit dem AAA belegt werden?
    Ein begleitendes Unterstützungsschreiben reicht hier aus.
     
  10. Wird PROFIN zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal ausgeschrieben?
    Ja, dies ist vorgesehen (vorbehaltlich der weiteren Finanzierung durch den Geldgeber).
     
  11. Wer ist Mitglied der Auswahlkommission?
    Die Mitglieder der Auswahlkommission werden sich zusammen setzen aus: Vertretern der AAA, der HS-Leitungen, der Fachbereiche, des DSW, der Studierendenschaften sowie der HS-Verwaltung.
     
  12. Wann tagt die Auswahlkommission und wann werden die Bescheide voraussichtlich verschickt?
    Die Auswahlkommission wird voraussichtlich Mitte April 2010 tagen, so dass die Bescheide dann ab Mai an Sie versendet werden.
     
  13. Wie konkret muss im Projektantrag die zu erbringende Eigenleistung des Antragstellers nachgewiesen werden (in EUR-Beträgen oder in Prozentangaben)?
    Ein Hinweis wie z.B. "Das Studentenwerk stellt die erforderlichen Räume/Arbeitsplätze zur Verfügung" oder "Ein hauptamtlicher Mitarbeiter wird die Projektleitung im Rahmen seiner Arbeitszeit übernehmen" reichen aus. EUR-Beträge oder Prozentangaben sind nicht nötig.
     
  14. Da kleinere Fachhochschulen zum Teil keine Akademischen Auslandsämter haben, werden deren Aufgaben von anderen Abteilungen (z.B. student service center) übernommen. Wie ist in einem solchen Fall die für STW erforderliche Kooperation mit einem AAA nachzuweisen?
    Für Hochschulen / Fachhochschulen in denen kein eigenes Akademisches Auslandsamt existiert, reicht mit einem entsprechenden Hinweis die schriftliche Unterstützung der Hochschulleitung oder des/der für Internationales Zuständigen aus, die dann beizufügen ist.
  15. Muss ein Antrag über das DAAD-Portal MOVE erfolgen?
    Ja, es können nur noch online über das Portal eingegangene Anträge akzeptiert werden.
     
  16. Erhalten auch die STW Zugriff auf das MOVE-Portal?
    Ja, auch die STW bekommen einen Zugang und können ihre Zugangsdaten analog zu den Hochschulen über das MOVE-Portal beantragen.
     
  17. In der Antragstellung sollen für beide Programmlinien nachvollziehbare Ziele, deren Erreichungsgrad gemessen werden kann, benannt werden. Was ist damit gemeint und wie können Erreichungsgrade von Zielen gemessen werden?
    Es sollen erreichbare und messbare Ziele formuliert werden (z.B. Nutzerzahlen, Teilnehmerzahlen). Im abschließenden Verwendungsnachweis muss belegt werden bis zu welchem Grad diese Ziele erreicht wurden (z.B. Teilnehmerzahlen).
     
  18. Muss der Erreichungsgrad der Ziele auch für die Programmlinie B beantwortet werden?
    Ja, da in Programmlinie B bereits erprobte Instrumente adaptiert oder für Ihre Hochschule neu strukturiert werden sollen, müssen auch hier die Ziele formuliert und deren Erreichung im abschließenden Verwendungsnachweis dokumentiert werden.
     
  19. Gibt es konkrete Vorgaben für erforderliche Evaluationen?
    Nein, es gibt keine konkreten Vorgaben. Es ist die Selbstevaluierung des Projektes erwünscht. Darüber hinaus behalten wir uns eine Evaluierung des Gesamtprogramms vor.
Stand: 2010-01-27
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© 2010 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/hochschulen/betreuung/profin/09590.de.html
Stand: 2010-03-20