Home « Informationen für deutsche Hochschulen « Ausschreibungen « PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden
Im Kontext der Bologna-Reform ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das Mobilitätsprogramm soll dazu mit Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden ermöglichen. Das Programm soll die Hochschulen in die Lage versetzen, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität von deutschen Studierenden zu setzen und diesen aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten. Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studierenden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keinem der strukturierten DAAD-Programme förderbar ist. Die Stipendien werden von den Hochschulen selbst in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren (siehe Merkblatt) vergeben.
Wer kann sich bewerben?Bewerben kann sich jede staatliche bzw. staatlich anerkannte deutsche Hochschule über das Akademische Auslandsamt oder über eine andere zentrale Verwaltungseinrichtung der Hochschule.
Was kann gefördert werden?Mit dem neuen Programm können Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten- und Kurgebührenpauschalen weltweit gefördert. Die Höhe der Stipendienrate und der Reisekostenpauschalen orientiert sich an den üblichen DAAD-Sätzen (siehe Anlage "Fördersätze"). Eine Verlängerung der Stipendien über sechs Monate hinaus ist nicht möglich. Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
Pauschalen und Dokumente
Die Höhe der einzelnen Pauschalen darf nicht verändert werden (nur die in der Anlage "Fördersätze" aufgeführten Pauschalen sind zuwendungsfähig).
Bei der Stipendienurkunde und der Annahmeerklärung sind die verbindlichen Vorgaben des DAAD zu beachten (siehe Merkblatt).
Fördersumme und BetreuungsmittelDie Mittel werden den Hochschulen zur eigenständigen Durchführung und Abwicklung der Maßnahmen (Verteilung der Mittel, Auswahl der Teilnehmer, Erfolgskontrolle etc.) unter Berücksichtigung der vom DAAD vorgegebenen Fördersätze per Zuwendungsvertrag zur Verfügung gestellt. Die Hochschule verpflichtet sich, die im Zuwendungsvertrag bewilligte PROMOS-Förderung als zusätzliche Finanzmittel zur Steigerung der Auslandsmobilität zu verwenden.
Die Höhe der möglichen Förderung je Hochschule für 2012 orientiert sich an der Gesamtstudierendenzahl der Hochschule in 2009/2010 und der durchschnittlichen Anzahl der deutschen ERASMUS-Teilnehmer (Studienaufenthalte und Praktika) der letzten drei Jahrgänge (07/08, 08/09 und 09/10). Den einzelnen Hochschulen wird auf Basis dieses Schlüssels eine Höchstsumme für eine mögliche Beantragung von Fördermitteln vorgegeben. Die Hochschulen können pro gefördertem Stipendiaten eine einmalige Betreuungspauschale in Höhe von 250 EUR (die nicht teilbar ist) beantragen. Die Summe dieser Betreuungspauschalen darf 10 Prozent der Gesamtfördersumme nicht überschreiten.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?Benötigt werden für den Antrag folgende Unterlagen (siehe dazu das Dokument "Anleitung Antragstellung", das auf der DAAD-Webseite zu finden ist):
Antragsschluss ist der 8. November 2011. Bewerbungen sind ausschließlich über das DAAD-Portal möglich:
https://portal.daad.de/irj/portal
Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt werden.
Ansprechpartner und weitere InformationenIhre Ansprechpartner im Referat 513 für weitere Auskünfte:
Frank Merkle | Michael Schmitz | Iris Eul |
Telefon: 0228/882-8706 | Telefon: 0228/882-416 | Telefon: 0228/882-282 |
E-Mail: merkle AT daad DOT de | E-Mail: m DOT schmitz AT daad DOT de | E-Mail: eul AT daad DOT de |
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