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Home « Informationen für deutsche Hochschulen « Ausschreibungen « Programm zur Mobilität von deutschen Studierenden und Doktoranden (PROMOS)


Programm zur Mobilität von deutschen Studierenden und Doktoranden (PROMOS)

Veröffentlichungsdatum: 14.04.2010
Bewerbungen erbeten bis: 14.05.2010

 
Welche Ziele hat das Programm?

Im Kontext der Bologna-Reformen ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden und Doktoranden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das neue Mobilitätsprogramm soll dazu mit Stipendien für kurzfristige Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden und Doktoranden ermöglichen. Das Programm setzt die Hochschulen in die Lage, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität zu setzen und aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten ihren Studierenden und Doktoranden passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten. Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studierenden und Doktoranden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keines der strukturierten Programme passt. Die Stipendien werden von den Hochschulen selbst mit einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich einzelne Hochschulen über eine zentrale Einrichtung wie z.B. das Akademische Auslandsamt

Welche Zielgruppe wird gefördert?

Die Teilstipendien (bis zu sechs Monate) sind vorgesehen für deutsche Studierende und Doktoranden aller Fachrichtungen

Was wird gefördert?

Mit dem neuen Programm werden Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien weltweit gefördert.

Fördermaßnahmen:

  • Studien- und Forschungsstipendien (1 bis 6 Monate)
    Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten oder Aufenthalte von Doktoranden) als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte. Die Höhe der Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD (siehe Anlage). Studiengebühren können nicht übernommen werden. Semesterstipendien im Erasmusraum sind nur dort möglich, wo keine Erasmuskooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal von ERASMUS einen Zuschuss erhalten haben und deshalb von ERASMUS keine   Förderung mehr erhalten (entsprechend dem Free-Mover-Programm, das nun in dieses Programm integriert wird). Für jeden Geförderten kann die Hochschule eine Betreuungspauschale von 250 EUR geltend machen.
  • Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
    Praktika können mit den o.g. Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüssen gefördert werden.   Für jeden Geförderten kann die Hochschule eine Betreuungspauschale von 250 EUR geltend machen. Praktika in EU-Ländern, Island, Lichtenstein, Norwegen und Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden.
  • Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
    Sprachkurse an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Die Höhe der Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD. Außerdem kann ein Zuschuss zu den Kursgebühren von 500 EUR pro Monat beantragt werden. Für jeden Geförderten kann die Hochschule eine Betreuungspauschale von 250 EUR geltend machen.
  • Fachkurse (5 Tage bis 3 Wochen)
    Die Teilnahme an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, können weltweit gefördert werden. Die Höhe der Stipendienraten und Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Teilstipendienraten des DAAD. Außerdem kann ein Zuschuss zu den Kursgebühren von 500 EUR pro Monat beantragt werden. Für Fachkurse unter 14 Tagen gelten die halben Stipendienraten und ein Zuschuss zu den Kursgebühren von 250 EUR.
  • Studienreisen
    Studienreisen deutscher Studierendengruppen ins Ausland (7 bis 12 Tage) können weltweit gefördert werden.
    Ziele der Förderung sind die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich sowie die Teilnahme an Fachkursen, Blockseminaren und Workshops an Partnerhochschulen. Gleichzeitig soll die Begegnung mit einheimischen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen beitragen und ein landeskundlicher Einblick in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben gewonnen werden.
    Für Studienreisen erhalten die Studierenden eine Pauschale pro Teilnehmer und Tag als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten. Sie beträgt   für die EU-Staaten, Norwegen, Schweiz, Island, Lichtenstein und die Türkei 30 EUR und für die übrigen Länder EUR 45. Für jeden Geförderten kann die Hochschule eine Betreuungspauschale von 250 EUR geltend machen.

Die Teilstipendienraten und Fahrkostenzuschüsse können nicht reduziert werden, um eine größere Anzahl von Studierenden ins Ausland zu schicken. Eine Verlängerung der Stipendien über 6 Monate hinaus ist nicht möglich. Im Erasmusraum (FreeMover) gelten die Fördersätze der Hochschule. Der monatliche Fördersatz im Bereich des Erasmusraumes beträgt maximal 300 EUR.

Die Mittel werden den Hochschulen zur eigenständigen Durchführung und Abwicklung der Maßnahmen (Verteilung der Mittel, Auswahl der Teilnehmer, Erfolgskontrolle etc.) unter Berücksichtigung der vom DAAD vorgegebenen Fördersätze per Zuwendungsvertrag zur Verfügung gestellt. In der Stipendienurkunde ist deutlich zu machen, dass die Finanzierung über den DAAD erfolgt. Bei der Annahme des Stipendiums müssen die Stipendiaten erklären, dass sie keine Förderung aus DAAD- und anderen öffentlichen Mitteln erhalten.
Die Höhe der möglichen Förderung für 2010 orientiert sich an der Zahl der deutschen Studierenden im 5. und 6. Semester und der Zahl der deutschen ERASMUS-Studierenden. Den einzelnen Hochschulen wird auf Basis dieses Schlüssels ein Höchstsatz für eine mögliche Beantragung von Fördermitteln vorgegeben.

Betreuungspauschale für die Hochschulen

Die Hochschulen können (mit Ausnahme der Fachkursstipendien) eine einmalige Betreuungspauschale pro geförderten Stipendiat in Höhe von 250 EUR beantragen. Die Summe der Betreuungspauschalen darf 10 Prozent der Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Was wird von den Hochschulen für die Antragstellung erwartet?

Der Antrag muss folgende Angaben und Anlagen enthalten:

  • Beschreibung des Verfahrens der Ausschreibung der Stipendien und der Auswahl der Stipendiaten
  • Finanzierungsplan
  • Bitte fügen Sie ein kurze Beschreibung der geplanten Maßnahmen und der Schwerpunkte der Förderung bei. Erläutern Sie, wie sich die Maßnahmen in das Konzept der Hochschule zur Internationalisierung und Steigerung der Auslandmobilität einfügt. (z.B. Konzept zur fachlichen oder regionalen Profilierung, Konzepte zur Steigerung der Mobilität von Zielgruppen, die bisher wenig mobil sind, Qualität der Kooperationsvereinbarungen - Anerkennung der Studienleistungen/ Diploma Supplement etc.)

Antragsschluss

Antragsschluss ist der 14. Mai 2010 (Bewerbung über das DAAD Portal). Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt werden.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 513
Michael Schmitz
Kennedyallee 50
53175 Bonn

Michael Schmitz
Email: m DOT schmitz AT daad DOT de
Telefon: 0228-882-416

Frank Merkle
Email: merkle AT daad DOT de
Telefon: 0228-8706

weitere Informationen und Downloads

Ergänzende Unterlagen zur Ausschreibung

Formulare zur Projekdurchführung

Hierzu zählen folgende Anlagen:

Vorlagen/Muster

Stand: 2010-08-25
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© 2010 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/13502.de.html
Stand: 2010-09-06