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Home « Informationen für deutsche Hochschulen « Ausschreibungen « PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden


PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden

Veröffentlichungsdatum: 7.10.2011
Bewerbungen erbeten bis: 8.11.2011

Programmausschreibung 2012

Welche Ziele hat das Programm?

Im Kontext der Bologna-Reform ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das Mobilitätsprogramm soll dazu mit Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden ermöglichen. Das Programm soll die Hochschulen in die Lage versetzen, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität von deutschen Studierenden zu setzen und diesen aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten. Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studierenden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keinem der strukturierten DAAD-Programme förderbar ist. Die Stipendien werden von den Hochschulen selbst in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren (siehe Merkblatt) vergeben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben kann sich jede staatliche bzw. staatlich anerkannte deutsche Hochschule über das Akademische Auslandsamt oder über eine andere zentrale Verwaltungseinrichtung der Hochschule.

Was kann gefördert werden?

Mit dem neuen Programm können Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten- und Kurgebührenpauschalen weltweit gefördert. Die Höhe der Stipendienrate und der Reisekostenpauschalen orientiert sich an den üblichen DAAD-Sätzen (siehe Anlage "Fördersätze"). Eine Verlängerung der Stipendien über sechs Monate hinaus ist nicht möglich. Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Studienstipendien (1 bis 6 Monate)
    Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten, z.B. für Semesteraufenthalte von Studierenden. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. Semesterstipendien im ERASMUS-Raum sind in der Regel nur dort möglich, wo für diesen Fachbereich keine ERASMUS-Kooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer ERASMUS-Kooperation gefördert wurden und deshalb im Rahmen von ERASMUS keinen Zuschuss mehr erhalten können oder sofern das Kontingent der bestehenden Kooperation ausgeschöpft ist (siehe Merkblatt).
  • Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
    Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika im ERASMUS-Raum können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden. Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben.
  • Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
    Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale pro Person von 500 EUR vergeben werden.
  • Fachkurse (bis zu 6 Wochen)
    Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, kann weltweit gefördert werden. Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale von 500 EUR pro Person vergeben werden.
  • Studienreisen, inklusive Wettbewerbs- und Konzertreisen (bis zu 12 Tagen)
    Studienreisen von Studierenden und Doktoranden ins Ausland können weltweit gefördert werden (detaillierte Regelungen hierzu im Merkblatt unter "Fördermöglichkeiten"). Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag. Diese beträgt für die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei 30 EUR und für alle übrigen Länder 45 EUR.
  • Studiengebühren
    In Verbindung mit einer Förderung durch eine Teilstipendienrate und/oder einer Reisekostenpauschale können Studiengebühren bis zu den länderspezifischen Höchstsätzen (siehe Merklblatt) bezuschusst werden.

Pauschalen und Dokumente

Die Höhe der einzelnen Pauschalen darf nicht verändert werden (nur die in der Anlage "Fördersätze" aufgeführten Pauschalen sind zuwendungsfähig). 

Bei der Stipendienurkunde und der Annahmeerklärung sind die verbindlichen Vorgaben des DAAD zu beachten (siehe Merkblatt).

Fördersumme und Betreuungsmittel

Die Mittel werden den Hochschulen zur eigenständigen Durchführung und Abwicklung der Maßnahmen (Verteilung der Mittel, Auswahl der Teilnehmer, Erfolgskontrolle etc.) unter Berücksichtigung der vom DAAD vorgegebenen Fördersätze per Zuwendungsvertrag zur Verfügung gestellt. Die Hochschule verpflichtet sich, die im Zuwendungsvertrag bewilligte PROMOS-Förderung als zusätzliche Finanzmittel zur Steigerung der Auslandsmobilität zu verwenden.

Die Höhe der möglichen Förderung je Hochschule für 2012 orientiert sich an der Gesamtstudierendenzahl der Hochschule in 2009/2010 und der durchschnittlichen Anzahl der deutschen ERASMUS-Teilnehmer (Studienaufenthalte und Praktika) der letzten drei Jahrgänge (07/08, 08/09 und 09/10). Den einzelnen Hochschulen wird auf Basis dieses Schlüssels eine Höchstsumme für eine mögliche Beantragung von Fördermitteln vorgegeben. Die Hochschulen können pro gefördertem Stipendiaten eine einmalige Betreuungspauschale in Höhe von 250 EUR (die nicht teilbar ist) beantragen. Die Summe dieser Betreuungspauschalen darf 10 Prozent der Gesamtfördersumme nicht überschreiten.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Benötigt werden für den Antrag folgende Unterlagen (siehe dazu das Dokument "Anleitung Antragstellung", das auf der DAAD-Webseite zu finden ist):

  • Darstellung des Konzepts zur Steigerung der Auslandsmobilität (mit fachlichen und/oder regionalen Schwerpunkten der Förderung) und eine Beschreibung, wie die PROMOS-Mittel zur Umsetzung dieses Konzepts eingesetzt werden sollen.
  • Beschreibung des Verfahrens der Ausschreibung der Stipendien und der Auswahl der Stipendiaten. In der Beschreibung ist das Auswahlverfahren hinsichtlich der Transparenz, der Auswahlkriterien und der Zusammensetzung der Auswahlkommission(en) zu konkretisieren. Der Umfang der Darstellung beider Punkte sollte fünf DIN-A-4-Seiten nicht überschreiten.
  • Ein Finanzierungsplan
Antragsschluss

Antragsschluss ist der 8. November 2011. Bewerbungen sind ausschließlich über das DAAD-Portal möglich:

https://portal.daad.de/irj/portal

Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt werden.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Ihre Ansprechpartner im Referat 513 für weitere Auskünfte:

Frank Merkle

Michael Schmitz

Iris Eul

Telefon: 0228/882-8706

Telefon: 0228/882-416

Telefon: 0228/882-282

E-Mail: merkle AT daad DOT de

E-Mail: m DOT schmitz AT daad DOT de

E-Mail: eul AT daad DOT de

Grundsatzfragen

Universitäten

Fachhochschulen, Musik- und Kunsthochschulen und sonstige Hochschulen

Unterlagen der Antragsrunde 2012

Informationen und Downloads 2012

Formulare zur Projektdurchführung

Ausschreibungstext und Programmrichtlinien

Ergänzende Unterlagen zur Ausschreibung

Vorlagen / Muster

DAAD-Gruppenversicherung


Unterlagen der Antragsrunde 2011

Informationen und Downloads 2011

Stand: 2012-01-27
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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/13502.de.html
Stand: 2012-05-16