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Stipendiendatenbank

Herzlich willkommen in unserer Stipendiendatenbank!
Hier finden Sie Informationen über unsere DAAD-Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte sowie auch Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen.

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Programmziel

Ziel des Programms ist es, in Zusammenarbeit mit der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) hochqualifizierten promovierten deutschen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie Promovierenden einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt an Universitäten und ausgewählten Forschungseinrichtungen in Japan zu ermöglichen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Postdoktorandinnen und -doktoranden sowie Promovierende aller Fachrichtungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsvorhaben an Universitäten und ausgewählten Forschungseinrichtungen in Japan.
Nicht gefördert werden Aufenthalte zur Verbesserung der Sprachkenntnisse oder zur Durchführung landeskundlicher Studien.

Dauer der Förderung

Dieses Stipendium hat eine Dauer von

  • 1 bis 12 Monaten für Promovierende.
  • 1 bis 6 Monaten für Postdoktorandinnen und -doktoranden.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

Das Stipendium der JSPS umfasst folgende Leistungen:

  • Hin- und Rückflugticket
  • eine monatliche Stipendienrate
    - für Promovierende von ca. 200.000 Yen.
    - für Postdoktorandinnen und -doktoranden von ca. 362.000 Yen.
    In dem Fall, dass die Promotionsurkunde nach Beginn des Stipendiums eingereicht wird, wird die Rate ab dem folgenden Monat nach Einreichen der Urkunde auf die Rate für Postdoktorandinnen und -doktoranden erhöht.
  • Reisekrankenversicherung
  • für Aufenthalte von drei Monaten und mehr wird eine Startpauschale von ca. 200.000 Yen gewährt
  • die Förderung kann nur in Modulen von vollen Monaten gewährt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Das Programm steht promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern und Promovierenden deutscher Nationalität oder mit permanenter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland offen.
  • Japanische Staatsangehörige können sich für dieses Programm nicht bewerben.
    Gleiches gilt für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, wenn eine davon die japanische ist.
  • Für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler gilt: Die Promotion darf zum 01. April des japanischen Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
  • Für Promovierende gilt: Die Aufnahme des Promotionsstudiums muss formell nachgewiesen und innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Förderbeginn abgeschlossen werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen einen mit dem japanischen Gastgeber abgesprochenen Forschungsplan mit Forschungsplatzzusage vorlegen können.
  • Interessierte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen elektronischen Aufenthaltstitel mit einer Adresse in Japan verfügen, sind nicht bewerbungsberechtigt.
  • Interessierte, die bereits im Rahmen des JSPS Postdoctoral Fellowship Program (standard) gefördert wurden, können sich nicht für dieses Programm bewerben.
  • Eine wiederholte Förderung im Rahmen des JSPS Postdoctoral Fellowship Program (short term) ist ausgeschlossen.

Sprachkenntnisse

Sehr gute Englischkenntnisse sind selbstverständlich, Japanischkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.

Auswahlverfahren

Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Bewerbungen begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten schriftlich eingeholt. An der Auswahl beteiligt sind außerdem in der Regel ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben dabei kein Stimmrecht. Der Zeitpunkt der Auswahlen und ob diese mit oder ohne persönliche Vorstellung stattfinden, hängt von der Zielregion bzw. dem Stipendienprogramm ab.

Die Nominierung erfolgt durch den DAAD gegenüber der JSPS, die über eine Förderung der vorgesehenen Gastaufenthalte in Japan entscheidet.

Auswahlkriterien

Bei Bewerbungen mit dem Ziel der Durchführung eines individuellen Forschungsvorhabens werden bewertet:

  • Qualität der fachlichen Darstellung des Forschungsvorhabens sowie der Vorarbeiten
  • Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens
  • Durchführbarkeit des Vorhabens sowie die Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans (Analyse und Auswertungsschritte)
  • Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
  • Eignung der Gastinstitution (Begründung des Auslandsaufenthaltes und der Wahl der Gasthochschule)
  • Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Auslandsaufenthalts für die eigenen wissenschaftlichen und beruflichen Pläne
Bei Bewerbungen auf die Förderung der Teilnahme an einem Ph.D.-Studiengang im Ausland werden als Auswahlkriterien herangezogen:
  • Qualität der Darstellung des Vorhabens einschl. Begründung der eigenen Motivation
  • Angemessenheit des Arbeitsprogramms/des Zeitplans
  • Ggf. eigene Vorarbeiten
  • Bedeutung des Vorhabens für die eigenen wissenschaftlichen und beruflichen Pläne
  • sprach- und landeskundliche Kenntnisse
  • außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr. Die aktuellen Termine finden Sie hier:

Stipendienantritt zwischen 01.04.2024 und 30.06.2024
Eingang der Bewerbung im DAAD bis spätestens 01.09.2023

Stipendienantritt zwischen 01.07.2024 und 30.09.2024
Eingang der Bewerbung im DAAD bis spätestens 31.10.2023

Stipendienantritt zwischen 01.10.2024 und 31.12.2024
Eingang der Bewerbung im DAAAD bis spätestens 31.01.2024

Stipendienantritt zwischen 01.01.2025 und 31.03.2025
Eingang der Bewerbung im DAAD bis spätestens 30.04.2024

Stipendienantritt zwischen 01.04.2025 und 30.06.2025
Eingang der Bewerbung im DAAD bis spätestens 31.07.2024

Aufgrund der längeren Bearbeitungszeiten beim Visumverfahren mussten die Fristen vorübergehend vorverlegt werden.

Bewerbungsunterlagen

Das Antragsformular, die zugehörige Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars, das Gutachtenformular und die Checkliste sowie eine Auflistung der in Betracht kommenden japanischen Universitäten und Forschungsinstitute (Liste der JSPS) sind direkt von dieser Seite herunterzuladen.

Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen (einseitig und nicht geklammert) per Post einzureichen:

  • ein Lebenslauf in englischer Sprache
  • ein Gutachten einer Hochschullehrkraft, (bei Dissertationsvorhaben Betreuer/in der Promotion) auf Gutachterformular in englischer Sprache
  • eine Betreuungszusage des Gastgebers in Japan in englischer Sprache
  • eine Kopie des letzten Hochschulzeugnisses (Master, Diplom, Magister) mit englischsprachiger Übersetzung (kann von der Bewerberin bzw. vom Bewerber selbst erstellt werden, die Übersetzung der Einzelnoten ist nicht erforderlich)
  • bei Promovierenden: Nachweis der formellen Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand der deutschen Hochschule. Die ebenfalls erforderliche englische Übersetzung kann von der Bewerberin bzw. vom Bewerber selbst erstellt werden.
  • bei Promovierenden: Nachweis über den voraussichtlichen Abschluss der Promotion in englischer Sprache (kann vom Doktorvater/der Doktormutter bescheinigt werden).
  • bei Postdoktorandinnen und -doktoranden: Eine beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde mit englischsprachiger Übersetzung (kann von der Bewerberin bzw. vom Bewerber selbst erstellt werden)
  • weitere Unterlagen (z. B. weitere Gutachten, Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen von Sprachkursen usw.) können ebenfalls beigefügt werden
  • die ausgefüllte „Checkliste für Bewerbungsunterlagen“
Hinweis zum Datenschutz:
Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums erforderlich sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht.

Bewerbungsort

Die Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache sind zweifach im Original (außer Zeugnisunterlagen) beim DAAD einzureichen:
DAAD
Martina Sternemann
Referat ST34 Asien Pazifik
Kennedyallee 91-101
53175 Bonn
E-Mail: sternemann@daad.de
Tel.: 0228 - 882-518
Fax: 0228 - 882-9518

Kontakt und weitere Informationen

DAAD
Martina Sternemann
Referat ST34 Asien Pazifik
Kennedyallee 91-101
53175 Bonn
E-Mail: sternemann@daad.de
Tel.: 0228 - 882-518
Fax: 0228 - 882-9518

  • Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalt und DAAD-Stipendien.
  • Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm:
  • Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland |.
Postdoktorandinnen und -doktoranden, die eine längere Aufenthaltsdauer (d.h. ab 7 Monate bis zu 12 Monate) anstreben, wenden sich bitte an die Alexander von Humboldt-Stiftung.
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise.