Staatlicher Studienabschluss, den vorwiegend Juristen, Mediziner und Lehrer erwerben. Lehrer und Juristen absolvieren in der Regel nach dem Ersten Staatsexamen ein Referendariat (Praxisphase in der Schule oder bei Gericht). Danach müssen sie das Zweite Staatsexamen machen, wenn sie später im Staatsdienst arbeiten wollen.