Ausschreibung DIES Partnerschaften
Antragsunterlagen und Informationen
Das Programm DIES-Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern wird jährlich ausgeschrieben.
Anträge können stellen
- Hochschulleitungen, zentrales Hochschulmanagement
- Leitungen universitärer Querschnittseinrichtungen
- Dekane und Dekaninnen sowie Fakultätsgeschäftsführungen
- Leitungen von Hochschulmanagement-Studiengängen
Mögliche Themen sind
- Einführung von Innovationen im institutionellen Management von Hochschulen oder Fakultäten (Zielvereinbarungen, Dezentralisierung, Berufungsmanagement, Netzwerkmanagement,etc.)
- Einführung oder Weiterentwicklung von Strategischer Entwicklungsplanung oder Qualitätsmanagementsystemen (Gesamtinstitution oder Fakultät)
- Einführung systematischer Kooperation mit externen Interessengruppen (Stakeholdern) in die Hochschul- oder Fakultätsentwicklung (Absolventenstudien, Kontaktworkshops, Alumninetzwerke, Fundraising, etc.)
- Aufbau und Weiterentwicklung universitärer Querschnittseinrichtungen (Akademische Auslandsämter, Karriereberatungszentren, Technologietransferstellen, hochschulweite Graduiertenschulen, etc.)
- Weiterentwicklung von Aufgaben des zentralen Hochschulmanagements (Personal, Infrastruktur, Haushalt, Organisation etc.)
- Aufbau und Weiterentwicklung von tertiären Aus- und Weiterbildungsangeboten zu Themen des Hochschulmanagements
- Unterstützung der Einführung von Innovationen im Hochschulmanagement durch Hochschulzusammenschlüsse
Nicht mögliche Themen sind
- Anträge zu verwandten Themen, die jedoch primär auf der Ebene eines Studiengangs oder Instituts gelöst werden. Beispiele sind: Qualitätssicherung in Studiengängen; Curriculumentwicklung von Studiengängen (auch wenn interdisziplinär angelegt) oder Einrichtung von Graduiertenschulen auf Instituts- oder Fakultätsebene
- Fachbezogene Partnerschaften mit Hochschulen in Entwicklungsländern
Sollten Sie bei der Zuordnung Zweifel haben, bitten wir Sie um die frühzeitige formlose Zusendung einer Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens, um so die rechtzeitige Beratung durch den DAAD zu ermöglichen.
Förderleistungen
Die Förderungsleistung des DAAD stellt eine Finanzierung aller projektspezifischen Ausgaben dar, die durch das Projekt zusätzlich verursacht werden. Die Höchstsumme der Förderung für eine Partnerschaft zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule beträgt € 50.000,- pro Jahr. Im Falle von multilateralen Kooperationen (ein Nord-, zwei oder mehrere Südpartner, in der Regel in verschiedenen Partnerländern) kann das Fördervolumen um bis zu € 20.000,- pro Jahr aufgestockt werden. Die Förderung kann pro Antrag über maximal vier Jahre erfolgen.
Die Anträge werden vom deutschen Projektverantwortlichen online über das DAAD-Portal beim DAAD eingereicht.
Die nächste Ausschreibung erfolgt im Frühjahr 2012, Bewerbungsschluss ist voraussichtlich der 30.06.2012 mit Förderbeginn ab 2013.
Mit finanzieller Unterstützung durch:
Stand: 2011-12-23