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Mit dem DAAD-Maßnahmenpaket zur Durchführung von Hochschulkooperationen mit Entwicklungsländern zum Schutz und zur Erforschung der Biodiversität erhalten die deutschen Hochschulen Mittel, um
So leistet das DAAD-Maßnahmenpaket „Qualitätsnetz Biodiversität“ einen Beitrag zur Verbesserung des Managements und zum langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt in Entwicklungsländern.
Für die Umsetzung der Ziele können verschiedene bewährte Programme des DAAD eingesetzt werden.
Das Paket zur Biodiversität richtet sich vorzugsweise an forst-, agrar-, umwelt- und naturwissenschaftliche sowie biologische Fachbereiche deutscher Hochschulen, die Erfahrungen mit für Entwicklungsländer relevanten Problemstellungen im Rahmen der Biodiversität haben und die über dauerhafte Kontakte zu qualifizierten Partnern in den Entwicklungsländern verfügen bzw. diese aufbauen wollen.
Antragsberechtigt sind in der Regel deutsche Hochschulen auf Instituts- oder Fachbereichsebene und eingetragene Alumnivereine (nur Fördermodul 2, s. Anlage 2) in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschulen.
Unter der Federführung einer deutschen Hochschule können auch Konsortialanträge gestellt werden. Eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen muss mit dem Antrag eingereicht werden.
Zielgruppe des DAAD-Pakets zur Biodiversität sind Wissenschaftler/-innen aus Deutschland und Entwicklungsländern, sowie Alumni deutscher Hochschulen und andere Teilnehmende aus dem Bereich Ressourcenschutz der Entwicklungsländer.
Die in Deutschland durchgeführten Veranstaltungen sind offen für Teilnehmende aus Entwicklungsländern (s. DAC-Liste, Anlage 3).
Bevorzugt zu berücksichtigen sind mögliche Teilnehmende aus den Schwerpunkt- und Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Umweltsektor oder aus deren Nachbarländern.
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Stärkung internationaler wissenschaftlicher Hochschulpartnerschaften im Bereich der Biodiversität in Entwicklungsländern beitragen, sowie Fortbildungsveranstaltungen für Alumni deutscher Hochschulen aus und in Entwicklungsländern. Die Vorhaben sollen auf die Themen Management, Schutz und Erhalt der Biodiversität, Ökosystemare Dienstleistungen, Eco-Labelling, Natur- und Umweltbildung, Erfassung und Bewertung von Biodiversität, Inwertsetzung von Biodiversität und gerechter Vorteilsausgleich, Biologische Sicherheit, Wissenstransfer, sowie Umwelt- und Planungsrecht fokussieren. Die Entwicklung von Master- oder Doktorandenprogrammen, welche zum Management und Erhalt von Biodiversität in den Entwicklungsländern beitragen können, kann ebenfalls gefördert werden.
Das Maßnahmenpaket „Qualitätsnetz Biodiversität“ enthält 2 Fördermodule, die miteinander kombiniert werden können.
Genauere Erläuterungen zu den Fördermodulen 1 und 2 finden Sie in den Anlagen. Die Förderhöchstgrenze beträgt für die Fachbezogenen Hochschulpartnerschaften max. 50.000,-€ pro Förderjahr und für die Alumni-Fortbildungsveranstaltungen maximal 50.000,- € pro Veranstaltung. Die Förderdauer beträgt maximal 4 Jahre für die Fachbezogenen Hochschulpartnerschaften und ein Jahr bei den Alumni-Fortbildungsveranstaltungen.
Nicht gefördert werden können:
Die Entscheidung über die zu fördernden Anträge trifft ein Auswahlgremium, bzw. eine Auswahlkommission, die vom DAAD berufen wird. Sie besteht aus Fachwissenschaftlern, die besondere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern haben und welche die Anträge unter Berücksichtigung der für die einzelnen Module festgelegten Kriterien und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel, beurteilen.
Die Anträge werden nach formalen und inhaltlichen Kriterien beurteilt, wobei der entwicklungspolitischen Relevanz besondere Bedeutung zukommt. Die inhaltlichen Kriterien leiten sich aus der beschriebenen Zielsetzung des Förderpakets ab.
Die Kriterien, welche bei der Beurteilung beachtet werden, sind in den Anlagen zum jeweiligen Fördermodul dargestellt.
Für die Bewerbung ist ein vollständiger Online-Antrag über das DAAD-Portal (https://portal.daad.de) einzureichen.
Bitte gehen Sie vor Einreichung des Antrags die Hinweise zur Antragstellung für das jeweilige Fördermodul (in den Anlagen) durch.
Die Anträge sollen durchgehend in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Der DAAD empfiehlt allen Antragstellern, eine zentrale Stelle der Hochschule (z. B. das Akademische Auslandsamt) mit der Bearbeitung der Anträge und der Abrechnung der Mittel zu beauftragen oder beratend hinzuzuziehen.
Anträge können ab sofort online unter https://portal.daad.de gestellt werden. Bitte wählen Sie das Fördermodul entsprechend aus:
Von der Antragstellenden Hochschule ist eine verantwortliche Person (z.B. Hochschullehrer) als Ansprechpartner zu benennen. Der/ Die Verantwortliche an der deutschen Hochschule ist für den DAAD die Kontaktperson in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht. Er/sie ist gegenüber dem DAAD für das Vorhaben verantwortlich.
Die Förderung des Vorhabens kann ab Januar 2013 beginnen und erfolgt über Zuwendungsverträge mit der deutschen Hochschule.
Prinzipiell wird im Fördermodul 1 die Auszahlung der Förderungsbeträge für das 2., 3. und 4. Förderungsjahr jeweils von einem Bericht über die durchgeführten Maßnahmen und von der Abrechnung der Mittel des Vorjahres abhängig gemacht.
Weitere Informationen zum Biodiversitäts-Maßnahmenpaket finden Sie auch unter: daad.de/biodiversitaet
30.06.2012
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Referat 434 - Hochschulkooperationen
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Frau Sina Bremer, 0228/ 882-7986, bremer[at]daad.de (Teilzeit Mo.-Do.)