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Das Zulassungsverfahren hängt mit davon ab, aus welchem Land Sie kommen und ob es für den von Ihnen gewählten Studiengang Zulassungsbeschränkungen gibt. Wir erklären Ihnen im folgenden die wichtigsten Schritte. Fragen Sie vorab auch unbedingt bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle nach.
1. Sie stellen einen Antrag auf Zulassung zum Studium :
Je nach Studiengang und Herkunftsland müssen Sie Ihren Antrag an verschiedene Zulassungsstellen richten:
Für zulassungsfreie Fächer und Fächer mit lokaler Zulassungsbeschränkung:
Direkt an Ihrer Wunschhochschule bzw. bei uni-assist
Für zentral zulassungsbeschränkte Fächer:
Für Bewerber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Mitgliedsländer der EU und Liechtenstein, Island und Norwegen) und Bildungsinländer: Bei hochschulstart.de - der Stiftung für Hochschulzulassung: Stiftung für Hochschulzulassung, Sonnenstraße 171, D-44128 Dortmund, Telefon Tel. +49 180 3 987111 - 000,
Fax +49 180 3 987111 - 227, hochschulstart.de
Für Bewerber aus Nicht- EU/EWR-Staaten: bei Ihrer Wunschhochschule oder bei uni-assist
Für alle DAAD-Stipendiaten: Falls in der Programmausschreibung keine anderen Angaben gemacht wurden, läuft Ihr Antrag in der Regel über den DAAD.
2. Die Zulassungsstelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Aufnahme des beantragten Fachstudiums erfüllen. Dazu gehören:
3. Die Zulassungsstelle informiert Sie schriftlich über das Ergebnis (Ablehnungs- oder Zulassungsbescheid):
Der Zulassungsbescheid enthält:
Damit Ihrer Bewerbung nicht an verpassten Fristen scheitert, sollten Sie sich unbedingt vorher bei Ihrer Wunschhochschule nach den genauen Terminen für Bewerbung, Einschreibung und Studienbeginn erkundigen. Allgemein gilt:
Für das Wintersemester:
Bewerbungsfrist an den meisten Hochschulen ab Anfang Juni bis 15. Juli des Jahres (Ausschlussfrist) Versand der Zulassungsbescheide im August/September des Jahres
Versand der Ablehnungsbescheide im September/Oktober des Jahres
Für das Sommersemester:
Bewerbungsfrist an den meisten Hochschulen ab Anfang Dezember des Vorjahres bis 15. Januar des Jahres (Ausschlussfrist)
Versand der Zulassungsbescheide im Zeitraum Februar/März des Jahres
Versand der Ablehnungsbescheide im Zeitraum März/April des Jahres