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Studieren und Forschen in Deutschland

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Studieren und Forschen in Deutschland


Zulassungverfahren

Das Zulassungsverfahren hängt mit davon ab, aus welchem Land Sie kommen  und ob es für den von Ihnen gewählten Studiengang Zulassungsbeschränkungen gibt. Wir erklären Ihnen im folgenden die wichtigsten Schritte. Fragen Sie vorab auch unbedingt bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle nach.

1. Sie stellen einen Antrag auf Zulassung zum Studium :
Je nach Studiengang und Herkunftsland müssen Sie Ihren Antrag an verschiedene Zulassungsstellen richten:

Für zulassungsfreie Fächer und Fächer mit lokaler Zulassungsbeschränkung:
Direkt an Ihrer Wunschhochschule bzw. bei uni-assist

Für zentral zulassungsbeschränkte Fächer:
Für Bewerber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Mitgliedsländer der EU und Liechtenstein, Island und Norwegen) und Bildungsinländer: Bei hochschulstart.de - der Stiftung für Hochschulzulassung: Stiftung für Hochschulzulassung, Sonnenstraße 171, D-44128 Dortmund, Telefon Tel.  +49 180 3  987111 - 000,
Fax  +49 180 3  987111 - 227, hochschulstart.de

Für Bewerber aus Nicht- EU/EWR-Staaten: bei Ihrer Wunschhochschule oder bei uni-assist

Für alle DAAD-Stipendiaten: Falls in der Programmausschreibung keine anderen Angaben gemacht wurden, läuft Ihr Antrag in der Regel über den DAAD.

2. Die Zulassungsstelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Aufnahme des beantragten Fachstudiums erfüllen. Dazu gehören:

  • Haben Sie die Zulassungsgebühren bezahlt?
  • Sind Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und formal korrekt (sind Kopien amtlich beglaubigt)?
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für Ihren Studiengang (zum Beispiel Hochschulzugangsberechtigung, Eignungsnachweis, Vorpraktika)?
  • Reichen Ihre Sprachkenntnisse aus?

3. Die Zulassungsstelle informiert Sie schriftlich über das Ergebnis (Ablehnungs- oder Zulassungsbescheid):

Der Zulassungsbescheid enthält:

  • Angaben zum erteilten Studienplatz,
  • unter Umständen Hinweise auf noch zu erbringende Leistungen und Prüfungen,
  • Angaben zum Zeitraum, in dem die Einschreibung (Immatrikulation) erfolgen muss;
  • eine Annahmeerklärung, die sofort an die Zulassungsstelle zurückgesendet werden muss;
  • unter Umständen einen Termin für die noch abzulegende Deutsch-Prüfung;
  • im Falle einer Zulassung zum Studienkolleg mit Vormerkung für ein Fachstudium den Termin für die Aufnahmeprüfung des Studienkollegs.

Damit Ihrer Bewerbung nicht an verpassten Fristen scheitert, sollten Sie sich unbedingt vorher bei Ihrer Wunschhochschule nach den genauen Terminen für Bewerbung, Einschreibung und Studienbeginn erkundigen. Allgemein gilt:

Für das Wintersemester:

Bewerbungsfrist an den meisten Hochschulen ab Anfang Juni bis 15. Juli des Jahres (Ausschlussfrist) Versand der Zulassungsbescheide im August/September des Jahres
Versand der Ablehnungsbescheide im September/Oktober des Jahres

Für das Sommersemester:

Bewerbungsfrist an den meisten Hochschulen ab Anfang Dezember des Vorjahres bis 15. Januar des Jahres (Ausschlussfrist)
Versand der Zulassungsbescheide im Zeitraum Februar/März des Jahres
Versand der Ablehnungsbescheide im Zeitraum März/April des Jahres  

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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/deutschland/wege-durchs-studium/zulassung/06161.de.html
Stand: 2012-05-23