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Studieren und Forschen in Deutschland

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Studieren und Forschen in Deutschland


Zulassung auf einen Blick

Hier erklären wir Ihnen wichtige Fakten und Begriffe rund ums Thema Zulassung

Hochschulzugangsberechtigung

Für das Studium an einer deutschen Hochschule müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, mit der Sie in Ihrem Heimatland zum Studium zugelassen werden können. Dazu zählt als Erstes ein Sekundarschulabschluss (zum Beispiel High School Diploma, Gaokao, Matura, A-Levels, Bachillerato). Als Zweites - wenn dies in Ihrem Heimatland verlangt wird - die erfolgreiche Teilnahme an einer Hochschulaufnahmeprüfung. Damit Sie in Deutschland studieren können, muss Ihr Schulabschluss der deutschen Hochschulreife (Abitur) entsprechen (als gleichwertig anerkannt sein). Ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie in der DAAD Zulassungsdatenbank sowie der Datenbank der Kultusminister-Konferenz www.anabin.de abfragen.

  • Für Bewerber aus EU-Staaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum:
    In der Regel gilt: Berechtigt Sie Ihr Zeugnis (eventuell auch Hochschulaufnahmeprüfung) zum Studium in Ihrem Heimatland, reicht dies auch für die Studienplatzbewerbung in Deutschland.*
  • Für Bewerber aus Nicht EU-Staaten und Staatenlose:
    In der Regel gilt: Das Akademische Auslandsamt (bzw. das Studierendensekretariat) der Wunschhochschule oder uni-assist prüft, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung für die Studienaufnahme in Deutschland ausreicht.* Bei Nicht-Anerkennung müssen Sie eine Feststellungsprüfung ablegen.
    * Hinweis: Ausländische Bewerber, die an einer Fachhochschule im Bundesland Baden-Württemberg studieren wollen, müssen zuerst ihre Bewerbung an das Ausländerstudienkolleg der Hochschule Konstanz (www.ask.htwg-konstanz.de) richten. Dort wird ihre Hochschulzugangsberechtigung und ihr Sprachzeugnis beurteilt.

Feststellungsprüfung

Reicht Ihr Schulabschluss nicht zur Studienaufnahme in Deutschland aus, müssen Sie eine Feststellungsprüfung absolvieren. Darauf können Sie sich in Studienkollegs vorbereiten.

Studienkolleg

Die Studienkollegs bieten verschiedene Schwerpunktkurse an, wie zum Beispiel Technik oder Gestaltung/Design. Zum Abschluss müssen die Teilnehmer eine Feststellungsprüfung ablegen. Sie berechtigt (bei erfolgreichem Bestehen) nur zum Studium der Fächer, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen.

Studium im Heimatland als Zugangsberechtigung

Als Alternative zu Studienkolleg und Feststellungsprüfung in Deutschland können - abhängig von Ihrem Herkunftsland - auch ein oder zwei erfolgreich abgeschlossene Studienjahre in Ihrem Heimatland als Hochschulzugangsberechtigung für die Studienaufnahme in Deutschland anerkannt werden.

Ausreichende Deutschkenntnisse

Für die Studienaufnahme an einer deutschen Hochschule müssen Sie normalerweise ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Diese können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) oder durch die Prüfung "TestDaF" erbringen. Die DSH wird nur an der Hochschule vor Ort abgenommen. TestDaF kann an vielen Testzentren in Deutschland und im Ausland abgelegt werden.

Ebenso anerkannt sind folgende Prüfungen: Das"Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II", die "Zentrale Oberstufenprüfung" des Goethe-Instituts oder das "Große" oder "Kleine Sprachdiplom" des Goethe-Instituts. Ausgenommen sind ebenfalls Bewerber, die ein Abitur an einer anerkannten deutschen Schule im Ausland gemacht haben.

Ausführliche Informationen zu Deutschprüfungen für den Hochschulzugang, Deutschkursen und Testzentren bietet Ihnen der DAAD unter: www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/wie-deutsch-lernen/00532.de.html

Gute Infoquelle: Vielfältige Informationen rund ums Erlernen der deutschen Sprache (Kursanbieter, Online-Lernmethoden, Materialien und eine Zusammenstellung aller anerkannten Deutschprüfungen) finden Sie auf dem Deutschserviceseiten des DAAD unter: www.daad.de/deutschland/deutsch-lernen/02940.de.html - mit den aktuellen Terminen für die Sommerkurse deutscher Hochschulen.

Ausnahme von der Deutschpflicht für die Studienaufnahme: Sie wollen in einem International Degree Programm studieren (Bachelor, Master, PhD). Hier ist die Unterrichtssprache meistens Englisch (manchmal auch Französisch). Deutschkenntnisse erwerben Sie parallel zu Ihrem Fachstudium.

Zulassungsbeschränkungen

Einige Studienfächer sind mit einem Numerus clausus (einer Zulassungsbeschränkung) versehen. Bundesweiter NC: Es gibt Fächer, für die es in der ganzen Bundesrepublik bedeutend mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Dann gilt ein bundesweiter Numerus clausus - also für alle Hochschulen, die dieses Fach anbieten. Derzeit sind dies Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin. Ein Teil dieser Studienplätze wird über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben, ein anderer Teil über die Hochschulen direkt. Genauere Informationen zu Terminen, aktuellen NC-Fächern und Auswahlkriterien erfahren Sie auf der Homepage der ZVS unter: www.zvs.de 

Wo bewerben?:

  • EU- und EWR-Bürger sowie Bildungsinländer bewerben sich für diese zentral zulassungsbeschränkten Fächer bei der ZVS (www.zvs.de),
  • Nicht-EU-Bürger bewerben sich direkt bei den Hochschulen oder uni-assist.

Orts-NC: Zudem gibt es Fächer mit lokalem Numerus clausus (auch Orts-NC genannt), die Zulassungsbeschränkung gilt also nur an einzelnen Hochschulen. Diese Studienplätze werden durch die jeweilige Hochschule direkt vergeben. Bitte erkundigen Sie sich beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Wunschhochschule, ob Sie ihre Bewerbung an das Akademischen Auslandsamt, das Studierendensekretariat oder an uni-assist schicken müssen.

Auswahlverfahren

Online-Beratung für technische Fächer

Das Beratungsangebot SelfAssessment international unterstützt junge Menschen bei ihrer Entscheidung für das Studium in Deutschland. Es bietet Studieninteressierten die Möglichkeit, die Anforderungen der technischen Studiengänge besser kennen zu lernen und nach der Bearbeitung verschiedener Aufgaben eine Rückmeldung über die eigenen Stärken und Schwächen zu erhalten.

Einige Hochschulen führen Auswahlverfahren durch, bei denen neben den rein formalen Voraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung, Sprachkenntnisse) auch spezielle fachliche Vorkenntnisse oder Motivationsschreiben berücksichtigt werden.
Von einer wachsenden Anzahl von Hochschulen werden auch fachliche oder allgemeine Auswahltests eingesetzt. Diese werden teilweise in Ihrem Heimatland abgenommen.
Mit Unterstützung des DAAD wurde vor einigen Jahren hochschulübergreifend der "Test für ausländische Studierende (TestAS)" entwickelt, der im Jahr 2010 an drei Terminen weltweit angeboten wird. Die Teilnahme am TestAS kann Ihnen helfen, Ihre Eignung für eine bestimmte Fachrichtung einzuschätzen. Einige Hochschulen bieten Ihnen zudem die Möglichkeit, durch die Vorlage eines TestAS-Zertifikats Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Mehr Informationen zum TestAS finden Sie unter http://www.testas.de.


Erkundigen Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Wunschhochschule, ob und zu welchen Terminen ein spezifisches Auswahlverfahren durchgeführt wird.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Wir nennen Ihnen hier die Anforderungen, die Sie für den Zugang zum Studium in Deutschland auf jeden Fall erfüllen müssen. Je nach Studiengang und Hochschule können noch zusätzliche Voraussetzungen gefordert werden. Informieren Sie sich daher frühzeitig - am besten schon ein Jahr vor Studienstart - bei Ihrer Wunschhochschule. Die Studierendensekretariate und Akademischen Auslandsämter helfen Ihnen weiter.

Für Studienanfänger:

  • anerkannter Sekundarschulabschluss (falls nicht ausreichend Ablegung einer Feststellungsprüfung),
  • unter Umständen Nachweis der im Heimatland abgelegten Hochschulzugangsprüfung,
  • unter Umständen Nachweis der im Heimatland erfolgreich abgeschlossenen Studienjahre,
  • ausreichende Deutschkenntnisse (Ausnahme: bei International Degree Programmes Nachweis ausreichender Englischkenntnisse; manchmal auch Französisch gefordert),
  • unter Umständen Nachweis der besonderen Eignung (Eignungsprüfungen werden in der Regel für Fächer wie Kunst, Design, Musik und Sport verlangt; einige Hochschulen führen inzwischen Eignungsfeststellungsprüfungen auch für andere, stark nachgefragte Fächer durch); zudem sind allgemeine Studierfähigkeitstests geplant.

Für Graduierte:

Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits ein Studium abgeschlossen haben, werden Sie in der Regel auch in Deutschland studieren können. Doch bedenken Sie: Nicht jeder ausländische Studienabschluss berechtigt automatisch zur Aufnahme eines weiterführenden Studiums. So werden im Ausland erworbene Bachelor-Abschlüsse manchmal nur als Zwischenprüfung (für einige Fächer Vorprüfung genannt) anerkannt. Bevor Sie sich für ein weiterführendes Studium (zum Beispiel Master, Diplom) bewerben, müssen Sie sich um eine Einstufung in den entsprechenden Studiengang bemühen. Hierfür ist die Anerkennung Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen wichtig. Dafür ist meistens an Ihrer Wahlhochschule das Sekretariat Ihrer künftigen Fakultät zuständig. Dorthin müssen Sie Ihre vollständigen Studienunterlagen zur Prüfung schicken. Fragen Sie vorher unbedingt beim Akademischen Auslandsamt nach, wer für Sie zuständig ist.

Für Doktoranden/Promovierende:

Betreuer für Doktorarbeit suchen: Bevor Sie sich um eine Zulassung zur Promotion bewerben, müssen Sie einen Betreuer für Ihre Doktorarbeit (Dissertation) finden. Als Betreuer sind nur Professoren (Hochschullehrer) zugelassen. Bei der Suche können Ihnen wissenschaftliche Publikationen, Vorträge oder Kontakte Ihrer bisherigen Hochschullehrer helfen. Eine andere gute Möglichkeit: Sie informieren sich, welche deutsche Hochschule eine Promotionsmöglichkeit in Ihrer Fachrichtung anbietet. So bieten immer mehr Hochschulen interessante Promotionsprogramme sowie Graduiertenkollegs für Doktoranden an.

Anerkennung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen: Haben Sie eine geeignete Hochschule gefunden, wenden Sie sich am besten an den Dekan der für Sie zuständigen Fakultät. Fügen Sie Ihrem Anschreiben ein Exposé Ihres Promotionsvorhabens, eine Darstellung Ihrer bisherigen Erfahrungen in dem Forschungsfeld sowie Ihren Lebenslauf bei. Für die Zulassung zur Promotion ist die Anerkennung Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen entscheidend. Ob Sie zur Promotion zugelassen werden, entscheidet der zuständige Promotionsausschuss Ihrer Wunschhochschule. Möglicherweise werden Sie mit der Auflage zugelassen, bestimmte Leistungen (zum Beispiel Deutschkenntnisse, fachspezifische Kurse) parallel zur Promotion nachzuholen.

Detailinformationen: Finden Sie beim DAAD in der Rubrik "Promovieren in Deutschland": www.daad.de/deutschland/forschung/promotion/04669.de.html

Stand: 2009-12-21
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© 2010 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/deutschland/wege-durchs-studium/zulassung/06160.de.html
Stand: 2010-07-29