Home « Studieren und Forschen in Deutschland « Wege durchs Studium « Studium nur mit Zulassung möglich

Tomás ist überglücklich. Endlich hält er seine Zulassung zum Studium in den Händen. Den Zulassungsbescheid hat ihm seine künftige Hochschule per Post zugeschickt. Sie berechtigt ihn damit, zum kommenden Wintersemester mit dem Bachelor-Studium Internationale Betriebswirtschaft zu beginnen. "Dass das alles so reibungslos geklappt hat, habe ich auch den Mitarbeitern von uni-assist zu verdanken. Ich konnte jederzeit bei der uni-assist-Hotline anrufen und um Rat fragen. Und besonders hilfreich: uni-assist hat mir sofort nach Erhalt meiner Unterlagen mitgeteilt, dass noch ein Zeugnis fehlte", bericht Tomás über seine positiven Erfahrungen mit uni-assist - der Servicestelle für internationale Studienbewerbungen.
Kein Studium ohne Zulassung: Nicht nur unser Scout Tomás, sondern jeder Studienbewerber aus dem Ausland muss eine Zulassung beantragen. Das gilt für Studienanfänger ebenso wie für Graduierte oder Doktoranden. Ohne Zulassung kann kein internationaler Bewerber in Deutschland studieren. Bei der Zulassung wird geprüft, ob ein Bewerber die notwendigen Voraussetzungen für das Studium mitbringt. Dazu zählen zum Beispiel das Schulabschlusszeugnis (besonders wichtig für Studienanfänger) oder bereits im Heimatland erbrachte Studienleistungen (vor allem für Graduierte und Doktoranden wichtig). Sie müssen als gleichwertig anerkannt werden. Werden sie das nicht, müssen die Bewerber für die Zulassung Prüfungen nachholen.
Zugangsvoraussetzungen frühzeitig klären: Tomás beispielsweise musste noch ein Vorpraktikum und die Sprachprüfung TestDaF nachholen. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ist in vielen Studiengängen Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Bei unserer Scout Mai war das etwas anders. Für ihren internationalen Master-Studiengang Chemie musste sie ausreichende Englischkenntnisse vorweisen. Viele deutsche Hochschulen bieten speziell für ausländische Bewerber International Degree Programmes an, die meistens auf Englisch stattfinden. "Jetzt lerne ich neben dem Master Deutsch am Sprachenzentrum. Am Ende des zweiten Semesters muss ich dann eine Deutschprüfung ablegen. Die brauche ich, um zum Promotionsstudium zugelassen zu werden."
Anerkennung bisheriger Studienleistungen wichtig: Für die Zulassung zum Master-Studium musste Mai ihren bisher an der Vietnam National University erworbenen Studienabschluss in Chemie anerkennen lassen. Dazu musste sie eine Vielzahl von Unterlagen an das Akademische Auslandsamt ihrer Wunschhochschule schicken. Darunter: Ein öffentlich beglaubigtes Zeugnis ihrer Hochschulzugangsberechtigung und ihres Hochschulabschlusses, das Gutachten eines Hochschullehrers und einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse.
Formale Vorgaben beachten: "Nach zwei Wochen erhielt ich eine E-Mail vom Akademischen Auslandsamt. Man informierte mich darüber, dass meine Zeugniskopien nicht akzeptiert werden können. Ich müsste sie öffentlich beglaubigen lassen. Man gab mir den Tipp, dafür zur Deutschen Botschaft zu gehen. Die ist dazu berechtigt."
Ein ähnliches Problem hatte Tomás: Er hatte seine Zeugnisse selber ins Deutsche übersetzt. "Ich dachte, das geht so einfach. Schließlich kann ich ja Deutsch. uni-assist in Berlin teilte mir jedoch mit, dass die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer stammen muss. Die uni-assist-Mitarbeiter haben mir dann genau erklärt, was eine beglaubigte Kopie ist."
Für Tomás und Mai steht daher fest: "Es ist wichtig, sich frühzeitig über das Zulassungsverfahren und Voraussetzungen zu erkundigen. Denn sonst hat man nicht genügend Zeit, Zugangsvorrausetzungen nachzuholen und die nötigen Dokumente zusammen zu stellen."