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Studieren und Forschen in Deutschland

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Studieren und Forschen in Deutschland


Studiengangwechsel: Vorher beim Ausländeramt absichern

Nach ein paar Studiensemestern in Deutschland stellen Sie fest: Sie haben das falsche Fach gewählt. Oder Sie stoßen auf ein neues Studienangebot an einer anderen Hochschule, das Sie viel mehr interessiert. Also beschließen Sie, den Studiengang und möglicherweise auch den Studienort zu wechseln. Sie exmatrikulieren sich in Ihrem bisherigen Studiengang und immatrikulieren sich für das neue Fach. Beim Wechsel müssen Sie sich jedoch an bestimmte formale Vorgaben und rechtliche Bestimmungen (zum Beispiel Ausländerrecht) halten. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie unbedingt achten sollten.  

Achtung Aufenthaltserlaubnis:

Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken? Dann denken Sie daran: Der Zweck Ihres Aufenthaltes in Deutschland ist auf den gewählten Studiengang und die gewählte Hochschule beschränkt. Wollen Sie wechseln, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der für Sie zuständigen Auslanderbehörde einholen. In der Regel genehmigen die Auslanderbehörden einen Studienfachwechsel innerhalb der ersten 18 Monate Ihres Studienaufenthaltes in Deutschland. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wechseln, brauchen Sie eine Bestätigung der Hochschule: Diese muss bescheinigen, dass sich Ihre Gesamtstudiendauer durch den Wechsel nicht um mehr als 18 Monate verlängern wird.

Was tun, wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen oder ein weiteres Mal wechseln wollen? Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie das Studium innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren abschließen werden. Dann kann Ihnen der Wechsel erlaubt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen können in den einzelnen Bundesländern jedoch variieren. Klären Sie solche Fragen also unbedingt vorher mit Ihrem Fachstudienberater und dem Akademischen Auslandsamt.


Achtung Hochschulzugangsberechtigung:

Ob Sie Ihr Studienfach wechseln können, hängt unter anderem von der Art Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ab. So kann es sein, dass Ihr Schulabschluss Sie nur zum Studium ganz bestimmter Fächer berechtigt. Ebenso qualifiziert Sie die erfolgreich bestandene Feststellungsprüfung eines Studienkollegs nur für bestimmte Studiengänge. Haben Sie beispielsweise den technisch orientierten Schwerpunktkurs am Studienkolleg belegt, können Sie damit hinterher keine Geisteswissenschaften studieren.

Deshalb: Prüfen Sie vor einem Studienfachwechsel genau, ob Sie aufgrund Ihrer Zeugnisse für das neu gewählte Fach zugelassen werden können.

 

Achtung Zulassungsbeschränkungen:

Normalerweise können Sie einen Studiengang (und Studienort) jeweils zum Winter- oder zum Sommersemester zu den üblichen Bewerbungsfristen (bis 15.01. bzw. 15.07) wechseln. Für den neuen Studiengang müssen Sie sich in der Regel für das erste Fachsemester bewerben. Das bedeutet: Es gelten für Sie die gleichen Zulassungs- und Auswahlbedingungen wie für Studienanfänger. Erkundigen Sie sich also rechtzeitig beim Studierendesekretariat oder Akademischen Auslandsamt, ob für Ihr neues Fach Zulassungsbeschränkungen bestehen.


Achtung Anerkennung von Studienleistungen:

Für die Anerkennung Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen sollten Sie sich frühzeitig an die dafür zuständigen Dekanate und Prüfungsämter in den Fakultäten wenden (beim Studienortwechsel ist dafür die neue Hochschule zuständig). Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind.

Dazu gehören unter anderem: Ein  Notenausdruck über erbrachte Prüfungsleistungen; Scheine, Praktikumsberichte; Skripte, die den Inhalt der erbrachten Prüfungen wiedergeben.

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DAAD Glossar

Einschreibung

Wer an einer Hochschule studieren will, muss sich im Studierendensekretariat immatrikulieren. Für die Immatrikulation muss man in der Regel den Zulassungsbescheid und die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachoberschulreife) vorlegen. Zudem muss man eine Gebühr für die Einschreibung bezahlen.

Fachsemester

Semester, die ein Student im selben Studiengang immatrikuliert war. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, wohl aber als Hochschulsemester.

SS

Abkürzung für Sommersemester.

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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/deutschland/wege-durchs-studium/wechsel/06102.de.html
Stand: 2012-02-12