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Studieren und Forschen in Deutschland


Prüfungsordnungen helfen bei der Planung

Merkzettel Aufgepasst:

Ausrufezeichen OrangeWenn Sie an Prüfungen teilnehmen wollen, müssen Sie sich form- und fristgerecht anmelden. Halten Sie die Vorgaben (Einrichtung festgelegter Unterlagen, Termine) nicht ein, werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen. Fragen Sie frühzeitig bei Ihrem Prüfungsamt nach, was Sie alles beachten sollten.

Wichtige Hinweise zu Prüfungsterminen und Anmeldefristen werden auch am "schwarzen Brett" Ihrer Fakultät durch Aushang bekannt gegeben. Gehen Sie dort regelmäßig vorbei.

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Unsere Scout Mai hat sich endlich entschlossen: Sie will unbedingt vom Masterstudiengang in das Promotionsstudium wechseln. Der von ihr gewählte Internationale Masterstudiengang in Chemie bietet ihr diese Chance nach nur zwei Semestern an. Allerdings muss Mai dafür eine bestimmte Anzahl schriftlicher und mündlicher Prüfungen erfolgreich absolvieren.

 

Nie ohne Prüfungsordnung und Prüfungsamt: Wie viele Prüfungen Mai ablegen muss und bis wann das erfolgt sein muss, liest Mai in der Prüfungsordnung ihres Masterstudienganges nach. Um alles richtig zu machen, fragt sie zudem beim Prüfungsamt ihres Fachbereiches nach. Dort erhält sie eine Übersicht über ihre bisher erbrachten Studienleistungen (Statusbericht).

Anmeldefristen frühzeitig klären: Beim Beratungsgespräch stellt sich heraus, dass Mai noch eine zusätzliche Klausur schreiben muss. Sonst wird sie nicht zum Promotionsstudium zugelassen.
Jetzt hat Mai Stress: Um an der nächsten Klausurprüfung teilnehmen zu können, muss sie sich dafür vorher beim Prüfungsamt anmelden. Die Anmeldefrist ist aber schon in zwei Tagen. Mai weiß gar nicht, ob sie das alles so schnell schaffen kann. Obwohl sie immer sehr gute Noten erhalten hat, hat sie Angst vor Prüfungen. Sie möchte also perfekt auf die Klausur vorbereitet sein.

Aushänge am schwarzen Brett beachten: Der einzige Ausweg den Mai sieht: Sie geht zum "schwarzen Brett" an ihrer Fakultät und schaut die dortigen Aushänge für die Prüfungstermine durch. Dabei entdeckt sie, dass es noch einen zweiten Klausurtermin gibt, der viel besser in ihre Planung passt. 

 

Inside Prüfungen

Hier erklären wir Ihnen wichtige Fakten und Begriffe rund ums Thema Prüfungen.

Wissenswertes für alle Studiengänge

Prüfungsamt: Die in den einzelnen Fachbereichen angesiedelten Prüfungsämter sind für die ordnungsgemäße Abwicklung von Prüfungen zuständig. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Anmeldung und Abmeldung von Prüfungen, zu Terminen und zu Prüfungsordnungen. Dort melden Sie sich zu Prüfungen an oder lassen sich beurlauben. Bei den für Sie zuständigen Prüfungsämtern (falls Sie Fächer an verschiedenen Fakultäten studieren, sind mehrere Prüfungsämter für Sie zuständig) erhalten Sie  auch Ihre aktuelle Prüfungsübersicht (Statusliste). Dort können Sie einsehen, welche Prüfungen mit welchen Ergebnissen Sie schon absolviert haben.

Prüfungsordnung und Studienordnung: Die Prüfungsordnung regelt die Art (schriftlich/mündlich), den Ablauf und die Inhalte von Prüfungen. Sie enthält wichtige Informationen über Prüfungspflichtfächer, Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen, Praxissemester/Auslandssemester oder die Anfertigung der Abschlussarbeit. Die Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und den Verlauf des Studiums. Dort finden Sie, nach Semestern geordnet, die Lehrveranstaltungen, die Sie bis zur jeweiligen Prüfung absolvieren müssen. Sie ist eine wichtige Grundlage für die Planung Ihres Studiums und Ihrer Prüfungen. In den Studien- und Prüfungsordnungen sind alle Pflichtveranstaltungen genau aufgeführt, die Sie für den Erwerb von Scheinen brauchen.

Prüfer: Prüfungen können nur von prüfungsberechtigten Personen durchgeführt werden. In der Regel sind das Ihre Hochschullehrer (Professoren) oder Dozenten. Bei einigen Studiengängen (zum Beispiel Lehramt) sind externe Prüfer an den Prüfungen beteiligt. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass bei den Prüfungen die Bestimmungen der Prüfungsordnung korrekt eingehalten werden.

Studienbuch und Scheine: Jeder Studierende ist dazu verpflichtet, die von ihm besuchten Lehrveranstaltungen sowie Scheine im Studienbuch abzuheften. Das Studienbuch muss dem Prüfungsamt bei jeder Prüfung vorgelegt werden. Für die Zulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung müssen Sie bestimmte Scheine nachweisen. Sonst werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen. Bis wann Sie welche Scheine erwerben müssen, erfahren Sie aus Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.

Klausur: Schriftliche Prüfung unter Aufsicht, bei der Lerninhalte einer Veranstaltung abgefragt werden. Häufig finden sie kurz vor Semesterbeginn oder gegen Semesterende statt

Mündliche Prüfung: Gespräch zwischen Lehrkräften (Hochschullehrern, Dozenten) und Studierenden über einen festgelegten Prüfungsstoff.

Meldefristen zu Prüfungen: Für fast alle Studiengänge sind in den Prüfungsordnungen genaue Fristen für die Anmeldung zu Zwischen- und Abschlussprüfungen festgelegt. Ein Überschreiten dieser Meldefristen ist in der Regel nur auf Antrag beim zuständigen Prüfungsamt möglich. Die Gründe für die Verspätung dürfen aber nicht von Ihnen persönlich verursacht worden seien.

Wiederholung von Prüfungen: Nicht bestandene Prüfungen können Sie in der Regel ein- oder zweimal wiederholen. Eine Wiederholungsprüfung können Sie nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (in der Regel innerhalb eines Jahres) ablegen. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem Prüfungsamt.

ECTS (European Credit Transfer System): Viele deutsche Hochschulen haben bereits das europaweit gültige ECTS  eingeführt. Einzelnen Lehrveranstaltungen und Studien- und Prüfungsleistungen werden eine bestimmte Anzahl von Anrechnungspunkten (credit points) zugeordnet. Das erleichtert es Ihnen, Ihr Studium im Ausland fortzusetzen.  

Modulabschlussprüfung: Die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge sind modularisiert: Studieninhalte und Veranstaltungen werden zu größeren abprüfbaren Einheiten (Modulen) zusammengefasst. Ein Modul kann aus mehreren Veranstaltungen bestehen (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, Exkursionen). Ein Studium wiederum besteht aus mehreren Modulen. Jedes Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen und mit einer bestimmten Anzahl an Kreditpunkten und mit Noten versehen. Es wird in der Regel innerhalb eines Semesters mit studienbegleitenden Prüfungen abgeschlossen.Aushänge am schwarzen Brett beachten: Der einzige Ausweg den Mai sieht: Sie geht zum "schwarzen Brett" an ihrer Fakultät und schaut die dortigen Aushänge für die Prüfungstermine durch. Dabei entdeckt sie, dass es noch einen zweiten Klausurtermin gibt, der viel besser in ihre Planung passt. 

 


Wissenswertes für spezielle Studiengänge

 

Prüfungsamt: Die in den einzelnen Fachbereichen angesiedelten Prüfungsämter sind für die ordnungsgemäße Abwicklung von Prüfungen zuständig. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Anmeldung und Abmeldung von Prüfungen, zu Terminen und zu Prüfungsordnungen. Dort melden Sie sich zu Prüfungen an oder lassen sich beurlauben. Bei den für Sie zuständigen Prüfungsämtern (falls Sie Fächer an verschiedenen Fakultäten studieren, sind mehrere Prüfungsämter für Sie zuständig) erhalten Sie  auch Ihre aktuelle Prüfungsübersicht (Statusliste). Dort können Sie einsehen, welche Prüfungen mit welchen Ergebnissen Sie schon absolviert haben.

Prüfungsordnung und Studienordnung: Die Prüfungsordnung regelt die Art (schriftlich/mündlich), den Ablauf und die Inhalte von Prüfungen. Sie enthält wichtige Informationen über Prüfungspflichtfächer, Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen, Praxissemester/Auslandssemester oder die Anfertigung der Abschlussarbeit. Die Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und den Verlauf des Studiums. Dort finden Sie, nach Semestern geordnet, die Lehrveranstaltungen, die Sie bis zur jeweiligen Prüfung absolvieren müssen. Sie ist eine wichtige Grundlage für die Planung Ihres Studiums und Ihrer Prüfungen. In den Studien- und Prüfungsordnungen sind alle Pflichtveranstaltungen genau aufgeführt, die Sie für den Erwerb von Scheinen brauchen.

Prüfer: Prüfungen können nur von prüfungsberechtigten Personen durchgeführt werden. In der Regel sind das Ihre Hochschullehrer (Professoren) oder Dozenten. Bei einigen Studiengängen (zum Beispiel Lehramt) sind externe Prüfer an den Prüfungen beteiligt. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass bei den Prüfungen die Bestimmungen der Prüfungsordnung korrekt eingehalten werden.

Studienbuch und Scheine: Jeder Studierende ist dazu verpflichtet, die von ihm besuchten Lehrveranstaltungen sowie Scheine im Studienbuch abzuheften. Das Studienbuch muss dem Prüfungsamt bei jeder Prüfung vorgelegt werden. Für die Zulassung zur Zwischen- und Abschlussprüfung müssen Sie bestimmte Scheine nachweisen. Sonst werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen. Bis wann Sie welche Scheine erwerben müssen, erfahren Sie aus Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.

Klausur: Schriftliche Prüfung unter Aufsicht, bei der Lerninhalte einer Veranstaltung abgefragt werden. Häufig finden sie kurz vor Semesterbeginn oder gegen Semesterende statt

Mündliche Prüfung: Gespräch zwischen Lehrkräften (Hochschullehrern, Dozenten) und Studierenden über einen festgelegten Prüfungsstoff.

Meldefristen zu Prüfungen: Für fast alle Studiengänge sind in den Prüfungsordnungen genaue Fristen für die Anmeldung zu Zwischen- und Abschlussprüfungen festgelegt. Ein Überschreiten dieser Meldefristen ist in der Regel nur auf Antrag beim zuständigen Prüfungsamt möglich. Die Gründe für die Verspätung dürfen aber nicht von Ihnen persönlich verursacht worden seien.

Wiederholung von Prüfungen: Nicht bestandene Prüfungen können Sie in der Regel ein- oder zweimal wiederholen. Eine Wiederholungsprüfung können Sie nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (in der Regel innerhalb eines Jahres) ablegen. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem Prüfungsamt.

ECTS (European Credit Transfer System): Viele deutsche Hochschulen haben bereits das europaweit gültige ECTS  eingeführt. Einzelnen Lehrveranstaltungen und Studien- und Prüfungsleistungen werden eine bestimmte Anzahl von Anrechnungspunkten (credit points) zugeordnet. Das erleichtert es Ihnen, Ihr Studium im Ausland fortzusetzen.

Modulabschlussprüfung: Die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge sind modularisiert: Studieninhalte und Veranstaltungen werden zu größeren abprüfbaren Einheiten (Modulen) zusammengefasst. Ein Modul kann aus mehreren Veranstaltungen bestehen (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, Exkursionen). Ein Studium wiederum besteht aus mehreren Modulen. Jedes Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen und mit einer bestimmten Anzahl an Kreditpunkten und mit Noten versehen. Es wird in der Regel innerhalb eines Semesters mit studienbegleitenden Prüfungen abgeschlossen.

 

Erfahrungsbericht

Javier, Spanier, studiert Agraringenieurwesen im 4. Semester:

"Prüfungsangst kann man sich abtrainieren"
"Vor Prüfungen hatte ich schon immer große Angst. Dabei war ich immer gut in der Schule. Aber allein der Gedanke an eine Prüfung hat mich in Panik versetzt. Als ich dann mit dem Bachelor-Studium anfing, war es besonders schlimm. Ich konnte anfangs vor lauter Angst kaum noch schlafen, da eine Prüfung nach der anderen kam. Beim Bachelor muss man ständig Klausuren schreiben oder mündliche Prüfungen machen. Mein Tutor hat mir geraten, bei der Studienberatung ein Prüfungstraining mitzumachen. Das war ein super Tipp: Wir haben dort Prüfungssituationen nachgespielt und in der Gruppe über unsere Ängste gesprochen. Der Psychologe, der uns betreut hat, hat uns ein paar Techniken gezeigt. Die helfen mir jetzt sehr, um entspannter mit Prüfungen umzugehen. Außerdem treffe ich mich jetzt vor jeder Prüfung mit ein paar Studienfreunden. Wir fragen uns gegenseitig ab und proben die Prüfung."

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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/deutschland/wege-durchs-studium/pruefungen/06106.de.html
Stand: 2012-02-12