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Studieren und Forschen in Deutschland

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Studieren und Forschen in Deutschland


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Erst einschreiben, dann studieren

Merkzettel: Aufgepasst:

Ausrufezeichen OrangePlatz in Lehrveranstaltungen sichern  
Mit der Immatrikulation sind Sie berechtigt, Ihr Studium an der Hochschule aufzunehmen. Zusätzlich sollten Sie sich bei Ihrem Institut (zum Beispiel Historisches Institut) anmelden. Die Anmeldung ist oft Voraussetzung für die Benutzung der Fachbibliothek sowie die Teilnahme an Prüfungen. Anmeldetermine erfragen Sie im Sekretariat des Instituts. Ebenfalls ratsam: die Anmeldung zu stark nachgefragten Veranstaltungen. Für einige Lehrangebote (zum Beispiel Sprachkurse im Sprachenzentrum) gibt es viel mehr Bewerber als Plätze. Sichern Sie sich einen Platz, indem Sie sich frühzeitig in die Teilnehmerlisten eintragen.


Tomás hat seinen Zulassungsbescheid erhalten. Damit ist ihm ein Studienplatz im Bachelorstudiengang Internationale Betriebswirtschaft zum kommenden Wintersemester sicher. Unser Scout ist begeistert: "Endlich erfüllt sich mein Traum vom Studium in Deutschland."

Feste Termine: Am liebsten würde Tomás schon zum Sommer mit dem Studium starten. Doch für das Sommersemester hat er keinen Platz bekommen. "Einfach früher starten geht leider nicht. Die Zulassung ist immer an einen festen Termin gebunden", hat Tomás erfahren. Tomás` Scout-Freundin Mai hatte ebenfalls keine Wahl, ob lieber Sommer- oder Wintersemester. Ihr Internationaler Masterstudiengang Chemie wird ausschließlich zum Wintersemester angeboten. Bei den meisten Studiengängen in Deutschland ist die Studienaufnahme jedoch zu beiden Semestern möglich.

Studentenstatus erst durch Immatrikulation: Tomás hat seine Zulassung. Damit ist er aber noch kein Student. Er kann also nicht einfach an die Hochschule gehen und studieren. Dafür muss er sich an der im Zulassungsbescheid genannten Hochschule immatrikulieren (einschreiben). Der Termin für die Immatrikulation steht im Zulassungsbescheid.

ImmatrikulationPersönliche Anmeldung oft Pflicht: Beim Akademischen Auslandsamt seiner künftigen Hochschule hat Tomás nachgefragt, welche Unterlagen er einreichen muss. "Übersetzte Zeugniskopien, Nachweise über Deutschkenntnisse und Krankenversicherungsschutz: Der bürokratische Aufwand ist groß. Dabei hatte ich viele dieser Unterlagen schon für die Zulassung eingereicht", stöhnt Tomás. Immerhin kann er sich bei seiner Hochschule schriftlich immatrikulieren. Für Mai war es nicht so einfach. Sie musste persönlich beim Studierendensekrekatriat erscheinen, um sich einzuschreiben. "Ich bin extra zwei Wochen früher angereist, um keinen Stress zu haben", erinnert sich Mai.

Von Vietnam aus konnte sie wenigstens ihren Versicherungsschutz regeln. Sie hat einfach vor ihrer Abreise übers Internet das Servicepaket für ausländische Studierende  gebucht. Das bieten einige Studentenwerke internationalen Studierenden für den Start in Deutschland an. Neben der Krankenversicherung enthält das Paket ein Zimmer im Studentenwohnheim.

Zusätzliche Vorteile: Mit der Immatrikulation erhalten Tomás und Mai verschiedene Unterlagen: Ein Studienbuch (zum Abheften sämtlicher Studiennachweise); Studienbescheinigungen (zur Vorlage bei der Krankenkasse); einen Studentenausweis (für Buchausleihe, Internetzugang im Rechenzentrum, Rückmeldung). Bei Vorlage des Studentenausweises können sie viele Rabatte erhalten (bei Bahntickets, Zeitschriftenabonnements, Versicherungen).


Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie

Die wichtigsten Papiere, die in der Regel bei der Einschreibung verlangt werden.

Für die Immatrikulation müssen Sie eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Welche das sind, hängt von Ihrer Hochschule ab. Wir nennen Ihnen hier die wichtigsten Papiere, die in der Regel bei der Einschreibung verlangt werden:

Für alle Studieninteressierten (Studienanfänger, Graduierte, Doktoranden)

  • Antrag auf Einschreibung (beim Studentensekretariat; teilweise auch im Internet downloadbar)
  • Zulassungsbescheid
  • Hochschulzugangsberechtigung (das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung ins Deutsche)*
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache
  • Nachweis über ausreichende Fremdsprachenkenntnisse (gilt bei internationalen Studienangeboten, die meist auf Englisch oder Französisch angeboten werden)
  • Nachweis über erfolgreich bestandenen Eignungstest (nur bei Studienfächern mit   Eignungsfeststellung wie Sport, Kunst, Musik, Architektur, Design oder stark nachgefragten Fächern)
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis, dass der Semesterbeitrag gezahlt wurde
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Passbilder (für Studierendenausweis und Studienbuch)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Unter Umständen Aufenthaltsgenehmigung (Kopie)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht überall üblich)
  • Unter Umständen beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde mit
  • Übersetzung (bei Bewerbern, die durch Heirat den Namen gewechselt haben)

Zusätzlich für Studierende, die ihr Studium in Deutschland fortsetzen

  • Nachweis* über Hochschulaufnahmeprüfung im Herkunftsland
  • Nachweis* über die im Herkunftsland erbrachten Studienleistungen mit Fächer- und Notenübersicht

Zusätzlich für Graduierte in Master- und Aufbaustudiengängen  

  • Nachweis* über ausländischen Hochschulabschluss 
  • Nachweis* über die Gleichwertigkeit der im Herkunftsland erworbenen Studienleistungen (Äquivalenzentscheidung)  

Zusätzlich für Doktoranden  

  • Nachweis* über ausländischen Hochschulabschluss 
  • Nachweis* über die Gleichwertigkeit des im Herkunftsland erworbenen Hochschulabschluss 
  • Schriftliche Bestätigung des Dekans über die offizielle Annahme als Doktorand durch die Fakultät


* Als Nachweise werden nur amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopien mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung ins Deutsche akzeptiert. Die Übersetzung muss von einem vereidigten (bei Gericht eingetragenen) Dolmetscher ausgefertigt werden. Amtliche Beglaubigungen können von deutschen Behörden (Konsulat, Botschaft, Rathaus), öffentlichen Sparkassen, Pfarrämtern und Notaren vorgenommen werden.


Checkliste: So immatrikulieren Sie sich

Unsere Scout Mai sagt Ihnen, wie Sie es richtig machen:

  • Sie besorgen sich den Antrag auf Einschreibung (beim Studentensekretariat; teilweise auch im Internet downloadbar)
  • Sie informieren sich beim Studierendensekretariat, welche Unterlagen Sie für die Immatrikulation einreichen müssen. Klären Sie, auf welchem Wege Sie die Unterlagen einreichen müssen (persönlich, schriftlich per Post, online). 
  • Sie überweisen den Semesterbeitrag (Sozialgebühr) auf das im Antragsformular genannte Konto der Hochschule ein. Je nach Hochschule müssen Sie zwischen 50 und 250 Euro pro Semester bezahlen. An einigen Hochschulen ist darin das Semesterticket erhalten. Damit können Sie ohne Zusatzkosten öffentliche Verkehrsmittel benutzen. 
  • Sie füllen den Antrag auf Einschreibung vollständig aus.
  • Sie reichen sämtliche Unterlagen bis zum vorgeschriebenen Einschreibungstermin bei Ihrem Studierendensekretariat ein. 

 

Merkzettel: Aufgepasst:

Einschreibung und Rückmeldung

Ausrufezeichen OrangeEs gibt feste Termine für die Immatrikulation (Einschreibung). Halten Sie diese Termine unbedingt ein. Immatrikulieren Sie sich zu spät, verlieren Sie Ihre Zulassung. Und denken Sie daran: Die Einschreibung gilt immer nur für ein Semester. Für jedes weitere Semester müssen Sie eine Rückmeldung machen. Auch hier gibt es feste Termine. Melden Sie sich zu spät zurück, können Sie exmatrikuliert (Ausschluss aus der Hochschule) werden. Fragen Sie am besten beim Studierendensekretariat Ihrer Hochschule nach den genauen Terminen.

Inside: Sommer- und Wintersemester

Sommer- und Wintersemester
Das Studium an den deutschen Hochschulen ist in der Regel in Semester (Halbjahre) unterteilt. Der Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester und zum Sommersemester. Die Termine können an den Hochschulen leicht variieren. Die exakten Termine erfragen Sie bei Ihrem Studierendensekretariat.

Für Fachhochschulen
Sommersemester: In der Regel März bis August (Vorlesungsbeginn: 15. März)
Wintersemester: In der Regel September bis Februar (Vorlesungsbeginn: 15. September)

Für Universitäten
Sommersemester: In der Regel April bis September (Vorlesungsbeginn: 15. April)
Wintersemester: In der Regel Oktober bis März (Vorlesungsbeginn: 15. Oktober)

Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit): 
Sommer: Ende Juli bis September
Winter: Ende Februar - Mitte April

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DAAD Glossar

Einschreibung

Wer an einer Hochschule studieren will, muss sich im Studierendensekretariat immatrikulieren. Für die Immatrikulation muss man in der Regel den Zulassungsbescheid und die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachoberschulreife) vorlegen. Zudem muss man eine Gebühr für die Einschreibung bezahlen.

Hochschule

Übergeordneter Begriff für die verschiedenen Hochschultypen, wie beispielsweise Universitäten, Fachhochschulen oder Musik- und Kunsthochschulen.

Immatrikulation

Wer an einer Hochschule studieren will, muss sich im Studierendensekretariat immatrikulieren. Für die Immatrikulation muss man in der Regel den Zulassungsbescheid und die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachoberschulreife) vorlegen. Zudem muss man eine Gebühr für die Einschreibung bezahlen.

Semester

Bezeichnung für das akademische Halbjahr. An deutschen Hochschule gibt es in der Regel ein Wintersemester (Oktober bis März) und ein Sommersemester (April bis September). Das Semester umfasst Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit.

Semesterbeitrag

Die Studierenden müssen pro Semester festgelegte Semesterbeiträge an die Hochschule bezahlen. Je nach Hochschule und Bundesland liegen sie zwischen 50 bis 250 Euro. Von den Semesterbeiträgen können Aktivitäten der Hochschulverwaltung (für Immatrikulation und Rückmeldung), des Studentenwerks und des AStA bezahlt werden. An einigen Hochschulen ist darin auch das Semesterticket (Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel) enthalten.

Studentenausweis

Bei der Immatrikulation (Einschreibung) erhalten Studierende einen Studentenausweis. Der Studentenausweis wird bei der Rückmeldung jeweils erneuert.

Studienbuch

Das Studienbuch wird bei der Immatrikulation (Einschreibung) ausgestellt. Dort muss der Studierende sämtliche Studienunterlagen (wie Studienbescheinigungen und Scheine) sorgfältig bis zur Exmatrikulation (Abmeldung) dokumentieren. Das Studienbuch muss bei jeder Prüfungsanmeldung vorgelegt werden.

Zulassungsbescheid

Schriftliche Benachrichtigung von einer Hochschule oder der ZVS, dass man zum Studium zugelassen wurde. Danach muss man sich an der jeweiligen Hochschule immatrikulieren (einschreiben).

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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/deutschland/wege-durchs-studium/immatrikulation/06097.de.html
Stand: 2012-02-12