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Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Architektur

Das Stipendium ist grundsätzlich für ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium ( nicht aber für ein grundständiges Studium) an einer Hochschule oder in einem der entsprechenden Studiengänge an einer Fachhochschule oder Universität in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerber für den Bereich der Architektur trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Hochschullehrern dieses Fachbereiches. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben (Lagepläne, Skizzen, Fotografien etc.) die wichtigste Basis für die Entscheidung.

Folgende Arbeitsproben sind zur Ergänzung der übrigen Unterlagen erforderlich (bitte den Bewerbungsunterlagen eine Aufstellung aller eingereichten Werke mit detaillierten Angaben [Größe, Erstellungsdatum, Ort usw.] beifügen); der Liste ist eine Erklärung beizufügen, dass die Werke vom Bewerber / der Bewerberin angefertigt bzw. geschaffen wurden oder wer bei Gemeinschaftswerken daran mitgewirkt hat):

Architektinnen und Architekten, auch Innenarchitekten, fügen ihrer Bewerbung drei Entwürfe in einem dem Objekt entsprechenden Maßstab (jeweils Grundriss, Lageplan, Aufriss und Perspektive) bei. Darunter muss sich mindestens eine selbständige (nicht Gruppen-) Arbeit (Entwurf, Analyse, Planungsarbeit) befinden; Stadt- und Regionalplaner reichen mit ihrer Bewerbung Arbeiten (zum Beispiel Referate) ein, aus denen hervorgeht, dass sie sich bereits mit Planungsprozessen befasst haben. Arbeitsproben auf digitalen Medien können nicht berücksichtigt werden.

Bei gemeinschaftlichen Arbeiten bzw. Projekten ist der Beitrag der Bewerberin / des Bewerbers zu bezeichnen oder mit schriftlichen Angaben zu benennen.

Die eingereichten Unterlagen werden auf Wunsch nach der Auswahl zurückgesandt.

Neben der Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland ist der Bewerbung ein Auszug aus dem Internetauftritt der Gasthochschule mit konkreten Angaben (Bezeichnung des Studiengangs, Studienplan mit voraussichtlicher Studiendauer, Unterrichtssprache, Zulassungsvoraussetzungen sowie Angaben zu den Studiengebühren) zum gewünschten Studiengang beizufügen. Die Zulassung der deutschen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang muss entweder den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden oder vor Stipendienantritt dem DAAD vorliegen. Die Stipendienzusage wird nur wirksam, wenn eine Zulassung zum Studium vorliegt.

Stand: 2011-07-14
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© 2012 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/deutschland/foerderung/stipendiendatenbank/13845.de.html
Stand: 2012-02-08