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Studieren und Forschen in Deutschland

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Studieren und Forschen in Deutschland


Mehr Geld durch einen Nebenjob

Unsere beiden Scouts Tomás und Mai haben schnell festgestellt: 643 Euro sind nicht viel Geld, um jeden Monat gut über die Runden zu kommen. Der monatliche Mindestbetrag, den internationale Studierende für die Zulassung zum Studium nachweisen müssen, ist knapp bemessen. Deshalb haben beide beschlossen, sich einen studentischen Nebenjob zu suchen. Ihre Freundin Nina hat ihnen den Tipp gegeben, als Erstes zur Job-Vermittlung des Jobsuche: Beim Studentenwerk nachfragen
Jobsuche: Beim Studentenwerk nachfragen
Studentenwerkes zu gehen. Viele Studentenwerke bieten gemeinsam mit den Agenturen für Arbeit diesen speziellen Service für Studierende an.


Studentische Jobs sind rar gesät

"Ich habe dort auf Anhieb einen Mini-Job in der Hochschulcafeteria gefunden - zehn Stunden pro Woche. Das ist klasse, weil ich vom Seminar direkt zur Arbeit gehen kann und dadurch nicht so viel Zeit verliere", ist Tomás zufrieden. Dabei hat er Glück gehabt, dass seine Jobsuche so schnell beendet war. "Oftmals ist es nicht so leicht, einen studentischen Job zu finden. Man sollte bei der Finanzplanung seines Studiums nicht blind darauf bauen, dass man schon irgendwie eine Arbeit finden wird", mahnt Nina, die als Tutorin die Sorgen internationaler Studierender gut kennt.


Nicht jede Art von Job ist erlaubt

"Und bloß keinen Job annehmen, bevor man nicht geklärt hat, ob man dies überhaupt darf. Sonst kann es zu Problemen mit der Ausländerbehörde kommen", lautet ein weiterer Rat von Nina. Tomás beispielweise musste sich vorher eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit besorgen. Als Tscheche ist Tomás zwar EU-Bürger. Doch für die meisten der neuen EU-Beitrittsländer, wie Tschechien, bestehen bis zum Jahr 2011 noch eingeschränkte Zugangsrechte zum deutschen Arbeitsmarkt.


Das gilt auch für Mai, die aus Vietnam und damit einem sogenannten Drittstaat kommt. So musste Mai die Jobofferte einer Freundin ablehnen: "Ich sollte auf freiberuflicher Basis Fachtexte aus dem Vietnamesischen ins Englische übersetzen. Doch eine freiberufliche Tätigkeit erlaubt mir das deutsche Zuwanderungsgesetz nicht."


Studentische Hilfskräfte dürfen mehr als 90 Tage

Jetzt arbeitet Mai als studentische Hilfskraft im Forschungslabor ihres Instituts, wo sie gleichzeitig ihr Master-Studium absolviert. Das Gute daran: Als studentische Hilfskraft darf sie sogar mehr als die normalerweise erlaubten 90 Tage im Jahr arbeiten. Sie muss dann nur die Ausländerbehörde darüber informieren.

Merkzettel Aufgepasst:

Arbeitsrecht strikt einhalten
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale Studierende sind sehr streng. Sie können ausgewiesen werden, wenn Sie dagegen verstoßen! Erkundigen Sie sich unbedingt vor Annahme eines Jobs, ob Sie dazu berechtigt sind. Die Berater für Internationales im Studentenwerk Ihrer Hochschule beraten Sie gerne. Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben können sie hier downloaden.

Info-Tipp
Erkundigen Sie sich im Sekretariat Ihres Institutes nach studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskraftstellen und Tutorenstellen. Die Bibliotheken und anderen Einrichtungen machen manchmal Aushänge mit Angeboten. Auch die Studentenwerke besetzen eventuell Tutorenstellen.
Wenn zum Ende des Studiums Zeit und Geld knapp werden, dann erkundigen Sie sich beim Akademischen Auslandsamt nach Abschluss-Stipendien. Viele Hochschulen erhalten vom DAAD Geld für diese Stipendien.

Info-Tipp

Hier gibt es Jobs.

Sie suchen einen passenden Nebenjob? Erste Anlaufstelle dafür sind die Job-Vermittlungen für Studierende. Diese werden häufig von den Agenturen für Arbeit und den Studentenwerken an Ihrer Hochschule angeboten. Fragen Sie bei Ihrem Studierendensekretariat nach.

Eine wichtige Anlaufstelle für die Jobsuche sind die schwarzen Bretter an der Hochschule, wo es viele Jobaushänge gibt. Ebenfalls hilfreich: Die regionalen und lokalen Zeitungen, die in der Regel jeden Mittwoch und Samstag einen Stellenteil haben (oft auch online abrufbar). Und: Viele Hochschulen und Studentenwerke bieten auf ihren Websites Jobbörsen an.

Darüber hinaus lohnt sich auch ein regelmäßiger Klick auf überregionale Jobbörsen im Internet. Hier eine kleine Auswahl für Sie:

Inside Arbeiten

Hier erfahren Sie Wissenswertes rund ums Thema Arbeiten: Wer darf wann arbeiten?

Wer darf wann arbeiten?

Studierende, Teilnehmer von Sprachkursen oder Studienkollegs aus der EU und dem EWR sind deutschen Studierenden praktisch gleichgestellt. Sie haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Ausnahme: Studierende aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn haben laut EU-Beitrittsvertrag (bis zum Jahr 2011) nur einen eingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen für die Arbeitsaufnahme auf jeden Fall eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.

Nicht-EU-Bürger und Staatenlose

  • Studierende dürfen 90 volle oder 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Wer länger arbeiten will, braucht eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Ausnahme: Die Arbeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft kann die 90-Tages-Grenze überschreiten. Auf jeden Fall aber muss die Ausländerbehörde darüber informiert werden. Nicht erlaubt ist die Ausübung einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.
  • Teilnehmer von Sprachkursen oder Studienkollegs dürfen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit arbeiten - und dann nur in den Semesterferien.
  • Studierende aus Drittstaaten, die an einer Hochschule im Ausland immatrikuliert sind, dürfen in Deutschland nicht arbeiten. Zwei Ausnahmen: Sie dürfen von der Bundesagentur für Arbeit vermittelte Ferienjobs von maximal drei Monaten Dauer ausüben. Und sie dürfen unter Umständen maximal 12-monatige Praktika absolvieren. Voraussetzung dafür: Die Praktika werden im Rahmen von internationalen Austauschprogrammen von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit angeboten.

Ausländische Absolventen

  • können nach erfolgreichem Studienabschluss in Deutschland bleiben und hier nach einem Arbeitsplatz suchen. Sie haben ein Jahr Zeit, um eine ihrer Qualifikation angemessene Stelle zu finden. Liegt ein entsprechendes Stellenangebot vor, können die Absolventen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten.
  • können während der Arbeitsplatzsuche zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes jobben. Dafür benötigen sie die Genehmigung der Ausländerbehörde und meist auch der Bundesagentur für Arbeit.

Wann werden welche Sozialabgaben fällig?

Je nach Art Ihrer Beschäftigung müssen Sie Sozialabgaben bezahlen. Ausführliche Informationen hierzu stellt Ihnen das Deutsche Studentenwerk zum Downloaden bereit unter: www.internationale-studierende.de/fileadmin/user_upload/waehrend_des_studiums/jobben/JobbenFlyer2004_pdf.pdf

Einen ersten Überblick bieten wir Ihnen hier:

Geringfügige Beschäftigung = 400 Euro Job = Minijob

Kriterien? Regelmäßige Beschäftigung in der Wirtschaft oder in Privathaushalten, mit der Sie nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen.
Lohnsteuern? Keine
Sozialabgaben? Sie zahlen weder Steuern noch Beiträge für die Rentenversicherung. Letztere werden jedoch von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Dadurch erwerben Sie Ansprüche in der Rentenversicherung.
Achtung: Üben Sie mehrere Minijobs gleichzeitig aus und verdienen Sie dadurch insgesamt mehr als 400 Euro monatlich, müssen Sie Steuern bezahlen.
Mehr Infos: www.minijob-zentrale.de

Mehr als geringfügige Beschäftigung

Kriterien? Regelmäßige Beschäftigung in der Wirtschaft oder in Privathaushalten, mit der Sie mehr als 400 Euro im Monat verdienen.
Lohnsteuern? Ja. Die Lohnsteuer wird Ihnen jeden Monat automatisch von Ihrem Verdienst (Lohn) abgezogen. Sie benötigen eine Lohnsteuerkarte. Diese erhalten Sie bei Ihrem Bürgeramt (Einwohnermeldeamt, Rathaus). Wenn Sie weniger als 7.664 Euro im Jahr verdienen, erhalten Sie am Jahresende die bezahlten Steuern wieder zurück. Dazu müssen Sie beim Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Sozialabgaben? Ihnen werden jeden Monat automatisch vom Verdienst Beiträge für die Rentenversicherung abgezogen: 1,94 Prozent bei einem Einkommen zwischen 400 und 500 Euro, darüber prozentual ansteigend bis zu 9,75 Prozent ab 800 Euro Monatseinkommen.
Achtung: Bei mehr als 20 Stunden Arbeit pro Woche müssen Sie in der Regel auch Beiträge zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung entrichten.
Mehr Infos: www.deutsche-sozialversicherung.de; www.studentenwerke.de

Honorarkräfte, Werkverträge, freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten

Hierfür benötigen Sie keine Lohnsteuerkarte. Einnahmen, die Sie so erzielen, müssen Sie erst am Jahresende beim Finanzamt melden und dafür eine Einkommenssteuererklärung einreichen.
Achtung: Nicht-EU-Bürger und Staatenlose dürfen nicht freiberuflich oder selbstständig arbeiten.

Erfahrungsbericht

Mustafa, Palästinenser, steht kurz vor dem Studienabschluss in Betriebswirtschaftlehre

"Spagat zwischen Studium und Jobben"

"Ich arbeite, weil ich mein Studium und Leben hier finanzieren muss. Ich habe keine anderen Geldquellen. Meinen ersten Job habe ich über die Kontakte eines Freundes gefunden. Es ist immer sehr hilfreich, wenn man Leute kennt, die andere Leute kennen. Vieles läuft bei der Jobsuche über Mund-zu-Mund-Propaganda. Eine gute Adresse für Aushilfsjobs ist die studentische Jobvermittlung an der Uni. Das klappt eigentlich immer. Nur leider werden dort fast nur kurzfristige Arbeiten angeboten, selten was Regelmäßiges. Meistens sind das Umzugsjobs für einen Tag oder es muss irgendwas geleert oder aufgeräumt werden. Ich habe schon zig verschiedene Aushilfsjobs gemacht. Ich habe nachts in einem Lager gearbeitet, morgens Zeitungen ausgetragen oder tagsüber zwei Tage die Woche in einer Druckerei gearbeitet. In den letzten Semesterferien habe ich anderthalb Monate lang fünf Tage pro Woche gejobbt. Das ist nötig, um im Winter finanziell klar zu kommen. Denn dann gibt es viel weniger Jobmöglichkeiten als im Sommer. Bei all der Jobberei muss man natürlich aufpassen, dass das Studium nicht zu kurz kommt. Denn dann verzögert sich das Studium - und um das zu finanzieren, muss man wieder nebenbei jobben."

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© 2010 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/deutschland/deutschland/leben-in-deutschland/06167.de.html
Stand: 2010-09-03