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Studieren und Forschen in Deutschland

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Studieren und Forschen in Deutschland


Visum für Deutschland

FAQ zu Visafragen

Pass Visum300x300Im Juni 2011 hat study-in.de Visa-Experten des Auswärtigen Amtes zu einem Chat zu Visumsfragen eingeladen. Aus diesem Chat haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt. Lies die FAQ!

Damit Sie nach Deutschland einreisen dürfen, brauchen Sie verschiedene Unterlagen. Am wichtigsten ist dabei das Visum. Sie sollten es früh genug beantragen, denn die Bearbeitung durch die Behörden kann eine ganze Weile dauern.

Einen gültigen Reisepass braucht jeder, Bild: Abbis/DAADScout Mai ist richtig froh, dass sie noch vor ihrer Einreise nach Deutschland übers Internet das Servicepaket für ausländische Studierende beim Studentenwerk ihrer deutschen Hochschule gebucht hat. Das Paket enthält neben der Krankenversicherung auch ein Zimmer im Studentenwohnheim und die Betreuung durch einen Wohnheimtutoren. "Gut, dass ich meinen Wohnheimtutor hatte. Er hat mir anfangs bei allen notwendigen Behördengängen geholfen", berichtet Mai.

Besuch beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde

So musste Mai sich gleich nach ihrer Einreise erst beim Einwohnermeldeamt (Anmeldung des Wohnsitzes) und danach bei der Ausländerbehörde melden. Da Mai als Vietnamesin Staatsbürgerin eines sogenannten Drittstaates ist, benötigte sie bereits für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Das hat ihr die Deutsche Botschaft in Hanoi ausgestellt. Die Adresse der Deutschen Botschaft oder des Konsulats in deinem Heimatland findest du auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Tipp: Erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei den Behörden, welche Dokumente Sie für die Beantragung brauchen und wie lange die Bearbeitung in etwa dauern wird. Wäre doch schade, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland am Zeitmangel scheitert.

Aufenthalts -und Visumbestimmungen für Deutschland

Kein Visum, keine Aufenthaltsgenehmigung

Studierende aus der EU sowie Lichtenstein, Norwegen und Island brauchen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis: nicht erforderlich

Ausweispapiere: gültiger Reisepass oder Identitätskarte

Pflicht bei Ankunft: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) innerhalb der ersten zwei Wochen. Beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung über die Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Dafür müssen Sie glaubhaft nachweisen, dass Sie krankenversichert sind und Ihr Studium aus eigenen Mitteln finanzieren können.

Kein Visum, vielleicht Aufenthaltsgenehmigung

Studierende aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, Schweiz und USA brauchen kein Visum aber vielleicht eine Aufenthaltsgenehmigung.

Aufenthaltserlaubnis: ein eventuell erforderlicher Aufenthaltstitel kann nach der Einreise in Deutschland beantragt werden.

Ausweispapiere: gültiger Reisepass

Pflicht bei Ankunft: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) in den ersten zwei Wochen. Beantragung der "Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken" innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Visum nur für den Job vor oder nach dem Studium

Studierende aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino brauchen nur ein Visum, wenn sie nach dem Studium in Deutschland arbeiten wollen.

Einreisevisum: nur erforderlich, wenn Sie vor oder nach dem Studium in Deutschland arbeiten wollen.

Aufenthaltserlaubnis: ein eventuell erforderlicher Aufenthaltstitel kann nach der Einreise in Deutschland beantragt werden.

Ausweispapiere: gültiger Reisepass

Pflicht bei Ankunft: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) in den ersten zwei Wochen. Beantragung der "Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken" innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Visum für mehr als drei Monate Aufenthalt

Studierende aus Argentinien, Antigua und Barbuda, Bahamas, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Kroatien, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Seychellen, Singapur, St.Kitts und Nevis, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela brauchen nur ein Visum, wenn sie länger als drei Monate bleiben wollen.

Einreisevisum: Für Aufenthalte, die auf maximal drei Monate beschränkt sind, besteht keine Visumpflicht. Allerdings müssen Sie dann nach Ablauf der drei Monate ausreisen. Planen Sie einen längeren Studienaufenthalt oder eine zustimmungspflichtige Erwerbstätigkeit, benötigen Sie für die Einreise ein nationales Visum und für den Aufenthalt eine "Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken".

Ausweispapiere: gültiger Reisepass (und für längere Aufenthalte Visum-Sichtvermerk im Pass)

Mehr Informationen zu Einreise und Aufenthalt

Visum ist Pflicht für Studierende aus Drittstaaten

Studierende aus Drittstaaten brauchen ein Visum, Bild: Abbis/DAADInternationale Studierende, die aus einem Drittstaat kommen, benötigen - bis auf einige Ausnahmen - für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses erhalten sie bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Visumtypen unterschieden.

Das Schengen-Visum wird für einen kurzzeitigen Aufenthalt (zum Beispiel touristischer Aufenthalt, Teilnahme am Sommersprachkurs) von bis zu drei Monaten pro Halbjahr ausgestellt. Vorsicht: Wer ein Schengen-Visum hat, muss nach spätestens drei Monaten wieder ausreisen. Das Schengen-Visum ist also nicht geeignet, wenn man ein Studium, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland absolvieren will.

Ein nationales Visum wird für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt (zum Beispiel zur Teilnahme am Studienkolleg oder zum Studium) ausgestellt.

Wenn Sie studieren oder promovieren wollen, sollten Sie also auf jeden Fall von vornherein ein nationales Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Dafür müssen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen:

  • die Zulassung der deutschen Hochschule,
  • einen Krankenversicherungsschutz,
  • einen Nachweis über eventuell bereits erbrachte Studienleistungen,
  • einen Nachweis über eventuell vorhandene Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachkurs in Deutschland,
  • Unterlagen, die die Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums belegen (Finanzierungsnachweis).

Tipp: Studienbewerber, die noch keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule oder zum Studienkolleg haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden.

Eine weitere Variante ist ein Visum für einen Sprachkurs. Doch Vorsicht: Dieses ist nur gültig für die Dauer des Sprachkurses. Es kann nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden. Soll ein Sprachkurs in Zusammenhang mit einem Studium absolviert werden, muss dies bei der Visumbeantragung angegeben werden. Für diesen Aufenthaltszweck muss ein Studienvisum oder ein Studienbewerbervisum beantragt werden.

Die meisten ausländischen Studierenden - bis auf Staatsangehörige der EU und dem EWR - müssen nach der Einreise in Deutschland (und vorheriger Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der Ausländerbehörde an ihrem Studienort beantragen.

Folgende Dokumente bringen Sie bitte zum Ausländeramt mit:

  • Ausgefüllte Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung
  • Studentenausweis der Hochschule
  • Ggf. Finanzierungsnachweis - wenn nicht bereits bei der Erteilung eines Visums geprüft
  • Gültiger Pass
  • Geld für anfallende Gebühren (fragen Sie vorher bei Ihrer Ausländerbehörde nach den Tarifen)

Nach der Prüfung ihrer Unterlagen hat die Ausländerbehörde an Mais neuem Wohnort in Deutschland ihr Visum in eine "Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke" umgewandelt. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst einmal auf zwei Jahre beschränkt. Da Mais internationales Studienprogramm drei Jahre dauert, wird sie vor Ablauf der zwei Jahre ihre Aufenthaltserlaubnis nochmals verlängern lassen müssen. Dafür muss sie dann nachweisen, dass sie ordnungsgemäß studiert - also alle notwendigen Scheine und Prüfungen absolviert hat.

Linktipps:
Deutsche Auslandsvertretungen: Die Datenbank des Deutschen Auswärtigen Amtes vermittelt Sie zu den richtigen Ansprechpartnern bei Fragen rund um Visum und Einreise.
Visabestimmungen: Auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes erhalten Sie umfassende Informationen zum Visaverfahren und zur Einreise nach Deutschland sowie Antragsformulare in unterschiedlichen Sprachen.

Erfahrungsbericht

Manoni Kitsmarishvili, Georgierin, studiert Germanistische Linguistik

Fragen, Fragen und nochmals Fragen
"Die ersten Wochen meines Berlin-Aufenthaltes habe ich mehr Zeit bei der Ausländerbehörde als im Studienkolleg verbracht. Ich war überrascht, wie viele Papiere ich dort vorlegen musste. Ich hatte mich zwar vorab schon in Georgien informiert. Aber die Informationen waren nicht ausreichend, vor allem was die formalen Kriterien betraf. Heute weiß ich: fast alle Dokumente müssen beglaubigt und mit einem Stempel versehen sein. Dabei gibt es genaue Vorschriften, von welcher Behörde die Papiere jeweils ausgestellt und beglaubigt werden dürfen. Ich musste mir also einige Papiere aus Tiflis nachschicken lassen. Dazu gehörte auch ein Nachweis, dass meine Eltern meinen vollen Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren. Das alles hat viel Zeit gekostet und die Ausländerbehörde wurde langsam ungeduldig. Erschwerend kam hinzu, dass ich anfangs einige Verständnisprobleme hatte. Also musste ich mich überwinden, immer wieder nachzufragen. Das war ein gutes Training für mich. Denn meine Erfahrungen mit Deutschland sind: Egal, ob Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt oder das Immatrikulationsbüro an der Uni: Man muss hartnäckig sein, sich nicht abwimmeln lassen und hundert Mal nachhaken. Inzwischen weiß ich aber: Ich hätte mir viel Zeit und Aufregung ersparen können, wenn ich mich vorab beim Akademischen Auslandsamt, dem World University Service oder dem AStA erkundigt hätte."

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Quelle: http://www.daad.de/deutschland/deutschland/leben-in-deutschland/06166.de.html
Stand: 2012-02-08