Home « Studieren, Forschen und Lehren im Ausland « Tipps vorab « Anrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
Auf Grund der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der Autonomie der Hochschulen gibt es bei dieser Frage keine einheitlichen Regelungen, so dass es in einigen Fällen zu Problemen kommen kann. Unproblematisch ist die Frage bei integrierten/europäischen Studiengängen in verschiedenen Fachrichtungen, in Wirtschaftswissenschaften, in Ingenieurwissenschaften. Hilfreich können auch Hochschulpartnerschaften sein. Die bestehenden internationalen Kooperationen sind über den Hochschulkompass der HRK abrufbar. Hilfreich ist auch die Beteiligung der jeweiligen Hochschulen am ECTS-ystem (European Credit Transfer System) durch ein Studienabkommen.
Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen und Studienzeiten in Studium und Beruf innerhalb der EU finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission sowie im Informationssystem "Anabin" zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.
In allen Mitgliedsstaaten der EU sind nationale Informationszentren für die Anerkennung (ENIC / NARIC Network) eingerichtet worden, die als Anlaufstelle für Anerkennungsfragen fungieren.
Sollten Probleme bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und Diplomen innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU bestehen, kann man sich an SOLVIT (Einrichtung der Europäisichen Kommission in Verbinung mit nationalen Einrichtungen) wenden, die versucht bei der Lösung der Probleme behilflich zu sein.
Um diese Problematik zu beseitigen dient die Umsetzung der Lissabon Konvention und zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums wurde der Bolognaprozess (u.a. Einführung der einheitlichen Bachelor-, Masterstudiengänge) in Gang gesetzt. Informationen zu den Hintergründen, den Inhalten und dem Stand der Umsetzung finden Sie auf den Seiten des BMBF.
Klären Sie so viele Fragen wie möglich vor Beginn des Studiums im Ausland, so bleibt Ihnen wohlmöglich manche unangenehme Überraschung erspart.
Weiterhin wird die (u.a.) Auflistung von Informationen und Adressen Ihnen sicherlich bei der Lösung der möglichen Probleme helfen.
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die mit einer Hochschulprüfung abschließen (Diplom, Magister, Bachelor, Master), nehmen die deutschen Hochschulen vor, an denen das Studium fortgesetzt werden soll. Die Hochschulen sind ebenfalls zuständig für die Anrechnung von Prüfungsleistungen im Hinblick auf eine Promotion.
Der potentielle öffentliche oder private Arbeitgeber entscheidet, ob die im Ausland erbrachte Prüfungsleistung im Hinblick auf die Berufsausübung anerkannt werden kann. Bei Tätigkeiten im öffentlichen Bereich oder bei bestimmten Berufsgruppen können Schwierigkeiten und Probleme bei der Anerkennung von Abschlüssen und bei der Zulassung zu bestimmten Berufsfeldern auftreten. In Bezug auf eine spätere Tätigkeit bei international ausgerichteten Unternehmen und Organisationen dürften keine Nachteile entstehen.
Wer nach einem im Ausland abgeschlossenem Medizinstudium den ärztlichen Beruf in der Bundesrepublik ausüben möchte, muss die Approbation als Arzt aus dem entsprechenden Land nachweisen.
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, sind in den einzelnen Bundesländern die folgenden Stellen zuständig: