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In der Regel ist ein Auslandsaufenthalt für Studierende der Rechtswissenschaften innerhalb des Grundstudiums wegen der Andersartigkeit der Curricula wenig ratsam. Sinnvoll ist ein Auslandsaufenthalt für Jurastudenten/Innen aber im Rahmen von Austauschprogrammen. Auskünfte über bestehende Programme (Integriertes Auslandsstudium, EU-Programme, Hochschulpartnerschaften) erteilen die jeweiligen Programmbeauftragten und die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen. Bestehende internationale Kooperationen können über den Hochschulkompass der HRK abgerufen werden.