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Die Bewerbungsvoraussetzungen für IC-Lektorate können je nach Standort variieren. Die genauen Anforderungen, die ein bestimmter Standort an die IC-Leitung stellt, entnehmen Sie bitte den aktuellen Ausschreibungen.
Generell sollten Bewerber/innen für ein IC-Lektorat folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Qualifikationserfordernisse werden im Einzelfall durch die ausländische Hochschule bestimmt. In jedem Fall ist ein abgeschlossenes Studium, in der Regel mit Germanistik im Haupt- oder Nebenfach oder Deutsch als Fremdsprache, erforderlich (Magister Artium, Master, Promotion, Staatsexamen für Sekundarstufe II). Das Studium soll in der Regel an einer deutschen Hochschule abgeschlossen worden sein. Umfassende und aktuelle Kenntnis der deutschen Sprache (in der Regel muttersprachliche Kompetenz) wird vorausgesetzt. Von den meisten ausländischen Hochschulen werden darüber hinaus sprachdidaktische Erfahrungen, vorzugsweise auf dem Gebiet Deutsch als Fremdsprache, vorausgesetzt. Für die Vermittlung ist die Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedstaat erforderlich.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Regel während der letzten beiden Jahre vor der Bewerbung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben.