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Home « Studieren, Forschen und Lehren im Ausland « Lehren im Ausland « Dozenten « Stiftungsinitiative Johann Gottfried Herder


Stiftungsinitiative Johann Gottfried Herder für emeritierte und pensionierte Dozentinnen und Dozenten

Hintergrund und Ziele des Programms

Die Stiftungsinitiative Johann Gottfried Herder ist eine vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, der Robert Bosch Stiftung sowie dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft getragene Kooperation.

Sie unterstützt und vermittelt den Einsatz deutscher emeritierter Hochschullehrer an ausländischen Hochschulen weltweit . Sie richtet sich an emeritierte und pensionierte deutsche Hochschullehrer aller Fachrichtungen, in Ausnahmefällen auch an Führungskräfte im Ruhestand aus Wirtschaft und Verwaltung, die Interesse an einem längerfristigen (mindestens einsemestrigen) Lehraufenthalt an einer Gasthochschule haben. Die Herder-Dozenten geben wichtige Impulse zur Vernetzung ihrer Gastuniversität mit Hochschulen in Deutschland, zur Erneuerung und Modernisierung des Lehrangebots der Gastuniversität und vermitteln zudem deutsche Sprache und Wissenschaftskultur im Ausland. Gefördert werden i.d.R. Semesterdozenturen; nur in Ausnahmefällen können kürzere Lehrvorhaben gefördert werden. Die Teilnehmer des Programms sollen jeweils zum Beginn des Semesters ihre Tätigkeit aufnehmen.

Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Programm darauf, emeritierte Hochschullehrer in Projekte zu entsenden, die von oder in Kooperation mit deutschen Hochschulen im Ausland durchgeführt werden. Darüber hinaus können sich aber auch Emeriti bewerben, die über eine eigene Einladung einer ausländischen Hochschule verfügen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es an dem Einsatz ein dezidiertes außenkultur-, wissenschafts- oder entwicklungspolitisches Interesse besteht.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Deutsche emeritierte Hochschullehrer, in Ausnahmefällen auch Führungskräfte im Ruhestand aus Wirtschaft und Verwaltung, können sich auf folgende Weise für eine Förderung bewerben:

  1. Sie bewerben sich auf Ausschreibungen von Stellen, die auf der Homepage des DAAD regelmäßig publiziert werden. Diese Stellen werden i.d.R. im Rahmen von Projekten deutscher Hochschulen im Ausland angesiedelt sein.
  2. Sie bewerben sich für einen von Ihnen selbst angebahnten Einsatz an einer ausländischen Hochschule, wo es für die Tätigkeit eines deutschen Gastdozenten ein dezidiertes außenkultur-, wissenschafts- oder entwicklungspolitisches Interesse gibt.
  3. Sie hinterlegen Ihr (fachliches u. regionales) Profil in der DAAD-Emeriti-Datenbank; bei entsprechenden Vakanzen informieren wir Sie.

Alle Bewerbungen der Verfahren a und b werden von einer unabhängigen, aus Hochschullehrern bestehenden Kommission bewertet, die zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) tagt. Bei einer Vermittlung in ein konkretes Hochschulprojekt im Ausland wird die aufnehmende Hochschule bzw. der/die Projektverantwortliche in die Auswahlentscheidung mit einbezogen.

Bewerbungen von Dozentinnen und Dozenten sind jeweils bis zum 15. Oktober bzw. bis zum 15. März für das darauffolgende Semester an folgende Adresse zu richten:

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Referat 435, Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Ansprechpartnerin: Marina Rädisch
Telefon: 0228/882-636, Telefax: 0228/882-9636
E-Mail: Raedisch<at>daad.de

Bewerber und Bewerberinnen werden gebeten, folgende Unterlagen einzureichen:

Alle Bewerber/innen und Interessenten (Verfahren a, b und c):

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs
  • Schriftenverzeichnis der letzten fünf Jahre sowie ggf. weitere besonders relevante Veröffentlichungen

Alle Bewerber/innen (Verfahren a und b):

  • eine ausführliche Darstellung des geplanten Angebots an Lehrveranstaltungen für die ausgeschriebene/geplante Stelle

Bewerber/Innen mit selbständig angebahnten Lehrvorhaben (Verfahren b):

  • Begründung der besonderen kultur-, bildungs-, wissenschafts- oder entwicklungspolitischen Relevanz des Vorhabens
  • Einladungsschreiben, Stellenbeschreibung sowie Erklärung über die Eigenleistung der ausländischen Hochschule

Eigenleistungen der ausländischen Hochschule

Von der ausländischen Hochschule wird erwartet, dass sie

  • einen Arbeitsvertrag mit dem Gastdozenten oder der Gastdozentin schließt
  • i.d.R. ein ortsübliches Gehalt zahlt
  • nach Möglichkeit eine angemessene, kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellt.

Förderungsmodalitäten

Leistungen des Programms werden ausschließlich dem Gastdozenten oder, im Fall der Sachkostenpauschale, über den Gastdozenten zur Verfügung gestellt.

  • Die Stiftungsinitiative gewährt den Dozenten ein pauschaliertes, monatliches Tage- und Übernachtungsgeld, differenziert nach Gastland/Ort.
  • Bei Begleitung durch den Lebenspartner für mindestens zwei Monate wird das monatliche Tage- und Übernachtungsgeld für den Zeitraum der Anwesenheit an der ausländischen Hochschule um 25 % erhöht.
  • Wenn die Gasthochschule eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellt und diese für den Vermittelten zumutbar ist, werden die Sätze für das Tage- und Übernachtungsgeld um 25 % gemindert.
  • Das ortsübliche Gehalt der Gasthochschule wird auf das monatliche Tage- und Übernachtungsgeld angerechnet, sobald es 250,00 EUR pro Monat überschreitet.
  • Reisekosten: Der Gastdozent und der mitreisende Partner erhalten eine einmalige Reisekostenpauschale, differenziert nach Gastland/Ort.
  • Versicherung: Der DAAD schließt für alle Dozenten und mitreisende Lebenspartner eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung ab, die auch die Rückführungskosten im Krankheits- oder Todesfall abdeckt.
  • Sachkostenpauschale: Vor der Ausreise erhält jeder Dozent eine Sachkostenpauschale in Höhe von 1.000,00 EUR, bei Verlängerung seiner Dozentur 500,00 EUR. Diese kann zur Beschaffung von Arbeitsmaterial (Bücher, Geräte) genutzt werden, die später am Gastinstitut verbleiben, soll aber auch alle sonstigen mit der Ausreise und dem Gastaufenthalt verbundenen Kosten (einschließlich Zoll- und ggf. Visumgebühren) abdecken.

Verlängerungen

Die geplante Laufzeit und die Verlängerungsmodalitäten werden von den jeweiligen Hochschulprojekten festgelegt und im Zuge der Ausschreibung bekannt gegeben.

Bei selbständig angebahnten Lehrvorhaben erfolgt die Bewilligung für die Dozenturen i.d.R. für ein Semester; eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich. Anträge auf Verlängerung erfolgen formlos durch den/die Gastdozenten/in. In diesen Fällen ist dem Antrag ein Unterstützungsschreiben der Gasthochschule sowie ein Bericht über die Tätigkeit beizufügen. Über Verlängerungsanträge wird im Rahmen der regulären Auswahlsitzungen im Frühjahr und Herbst eines Jahres entschieden.

Weitere Informationen und Downloads



Stand: 2010-05-19
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© 2010 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/ausland/lehren-im-ausland/dozenten/00690.de.html
Stand: 2010-07-29