Home « Studieren, Forschen und Lehren im Ausland « Lehren im Ausland « Dozenten « Stiftungsinitiative Johann Gottfried Herder
Die Stiftungsinitiative Johann Gottfried Herder ist eine vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, der Robert Bosch Stiftung sowie dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft getragene Kooperation.
Sie unterstützt und vermittelt den Einsatz deutscher emeritierter Hochschullehrer an ausländischen Hochschulen weltweit . Sie richtet sich an emeritierte und pensionierte deutsche Hochschullehrer aller Fachrichtungen, in Ausnahmefällen auch an Führungskräfte im Ruhestand aus Wirtschaft und Verwaltung, die Interesse an einem längerfristigen (mindestens einsemestrigen) Lehraufenthalt an einer Gasthochschule haben. Die Herder-Dozenten geben wichtige Impulse zur Vernetzung ihrer Gastuniversität mit Hochschulen in Deutschland, zur Erneuerung und Modernisierung des Lehrangebots der Gastuniversität und vermitteln zudem deutsche Sprache und Wissenschaftskultur im Ausland. Gefördert werden i.d.R. Semesterdozenturen; nur in Ausnahmefällen können kürzere Lehrvorhaben gefördert werden. Die Teilnehmer des Programms sollen jeweils zum Beginn des Semesters ihre Tätigkeit aufnehmen.
Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Programm darauf, emeritierte Hochschullehrer in Projekte zu entsenden, die von oder in Kooperation mit deutschen Hochschulen im Ausland durchgeführt werden. Darüber hinaus können sich aber auch Emeriti bewerben, die über eine eigene Einladung einer ausländischen Hochschule verfügen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es an dem Einsatz ein dezidiertes außenkultur-, wissenschafts- oder entwicklungspolitisches Interesse besteht.
Deutsche emeritierte Hochschullehrer, in Ausnahmefällen auch Führungskräfte im Ruhestand aus Wirtschaft und Verwaltung, können sich auf folgende Weise für eine Förderung bewerben:
Alle Bewerbungen der Verfahren a und b werden von einer unabhängigen, aus Hochschullehrern bestehenden Kommission bewertet, die zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) tagt. Bei einer Vermittlung in ein konkretes Hochschulprojekt im Ausland wird die aufnehmende Hochschule bzw. der/die Projektverantwortliche in die Auswahlentscheidung mit einbezogen.
Bewerbungen von Dozentinnen und Dozenten sind jeweils bis zum 15. Oktober bzw. bis zum 15. März für das darauffolgende Semester an folgende Adresse zu richten:
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Referat 435, Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Ansprechpartnerin: Marina Rädisch
Telefon: 0228/882-636, Telefax: 0228/882-9636
E-Mail: Raedisch<at>daad.de
Bewerber und Bewerberinnen werden gebeten, folgende Unterlagen einzureichen:
Alle Bewerber/innen und Interessenten (Verfahren a, b und c):
Alle Bewerber/innen (Verfahren a und b):
Bewerber/Innen mit selbständig angebahnten Lehrvorhaben (Verfahren b):
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Bewerbungsunterlagen einschließlich aller Anlagen, Muster etc. in das Eigentum des DAAD übergehen. Eine Rücksendung erfolgt nicht.
Von der ausländischen Hochschule wird erwartet, dass sie
Leistungen des Programms werden ausschließlich dem Gastdozenten oder, im Fall der Sachkostenpauschale, über den Gastdozenten zur Verfügung gestellt.
Wenn der Antrag auf eine ausgeschriebene Stelle von der Auswahlkommission positiv beschieden wurde, besteht die Möglichkeit einer Orientierungsreise an die Gastuniversität. Diese dient u. a. dazu, die Gegebenheiten vor Ort kennenzulernen und den Lehrplan mit den dortigen Ansprechpartnern abzustimmen. Es ist wünschenswert, wenn die Gastdozenten im Rahmen ihrer Orientierungsreise eine Antrittsvorlesung halten. Die maximale Reisezeit beträgt für Europa eine Woche und außerhalb Europas zwei Wochen.
Des weiteren besteht die Möglichkeit für Gastdozenten, die nach Verfahren a) eine Zusage erhalten haben, an einem ein- bis zweiwöchigen Seminar für Interkulturelle Kommunikations- und Landeskompetenz bei der GIZ in Bad Honnef teilzunehmen.
Die Bewilligung für die Dozenturen erfolgt i.d.R. für ein Semester; eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich. Anträge auf Verlängerung erfolgen formlos durch den/die Gastdozenten/in jeweils bis zum 15. Oktober bzw. bis zum 15. März für das darauffolgende Semester. Dem Antrag ist ein Bericht über die Tätigkeit, ein Unterstützungsschreiben der Gasthochschule sowie ggf. eine erneute Stellenbeschreibung beizufügen. Über Verlängerungsanträge wird im Rahmen der regulären Auswahlsitzungen im Frühjahr und Herbst eines Jahres entschieden.