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Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben des DAAD, die akademischen Beziehungen zum Ausland zu pflegen, vermittelt und fördert die "Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland im DAAD" lang- und kurzfristige Lehrtätigkeiten deutscher wissenschaftlicher Lehrkräfte an ausländischen Hochschulen. Die Vermittlungsstelle wurde 1961 gegründet und Anfang 1968 in den DAAD integriert; ihre Tätigkeit beruht auf einer Verwaltungsabsprache zwischen dem Auswärtigen Amt und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder.
Die Vermittlungsstelle wird von einer Kommission beraten, in der folgende Institutionen vertreten sind:
Die Kommission tritt einmal jährlich zusammen. Sie nimmt den Bericht des Sekretariats über die Entwicklung der Vermittlungstätigkeit in abgelaufenen Jahr entgegen und gibt Empfehlungen zur weiteren inhaltlichen Gestaltung des Programms. Sie beruft einen Gutachterausschuss.
Der Gutachterausschuss entscheidet über die Einrichtung von Langzeitdozenturen und über die persönliche und fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für Langzeitdozenturen sowie über die Förderung beantragter Kurzzeitdozenturen.
Eine Langzeitdozentur ist in der Regel eine mindestens einjährige Lehrtätigkeit auf einer von einer ausländischen Hochschule eingerichteten Stelle. Vermittelte können höchstens fünf Jahre gefördert werden.
Durch die Förderung von Kurzzeitdozenturen soll es ausländischen Hochschulen ermöglicht oder erleichtert werden, besonders qualifizierte deutsche Wissenschaftler zur Veranstaltung von Kursen in wissenschaftlichen Spezialgebieten oder für interdisziplinäre Zusammenhänge einzuladen; mit dem Programm soll damit zugleich die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaft im Ausland dargestellt werden. Gefördert werden insbesondere solche Dozenturen, die
Die Entscheidung über die Einrichtung einer Langzeitdozentur setzt den Antrag einer ausländischen Hochschule voraus, die die Aufgabenstellung und Qualifikation der benötigten Lehrkraft definiert und die erforderliche Infrastruktur bereitstellt (Arbeitsplatz, ortsübliche Vergütung, Zugang zu den wissenschaftlichen und verwaltungsmäßigen Hilfsmitteln).
Für die Entscheidung, ob eine Dozentur gefördert werden soll, können wissenschaftspolitische, bildungspolitische, außenkulturpolitische und entwicklungspolitische Kriterien maßgebend sein.
Der Antrag (Formblatt: Stellenbeschreibung) soll von der ausländischen Hochschule über die deutsche Auslandsvertretung bzw. die DAAD-Außenstelle an den DAAD geleitet werden.
Der Fachgutachterausschuss der Vermittlungsstelle entscheidet über die Förderung und die Dauer der Vermittlung einschließlich möglicher Verlängerungen der beantragten Dozentur. Das Sekretariat der Vermittlungsstelle sucht, ggf. im Wege einer Ausschreibung, geeignete Bewerber und stellt sie dem Gutachterausschuss vor. Dieser entscheidet dann, welche(r) Kandidat(in) der Gasthochschule zur Einstellung vorgeschlagen werden soll.
Die vom Fachgutachterausschuss ausgewählte Lehrkraft wird der ausländischen Hochschule zur Anstellung vorgeschlagen. Wird deren Bewerbung von der Gasthochschule akzeptiert, so erhält sie eine Förderungszusage, mit der sich der DAAD zur Gewährung der unter Nr. 4 erläuterten Leistungen verpflichtet. Die Förderung wird zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Hochschuljahren zugesagt; im allseitigen Einvernehmen kann ein Gastdozent höchstens fünf Jahre gefördert werden.
Jede vermittelte wissenschaftliche Lehrkraft hat im Rahmen der hochschulrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes die Aufgabe, an der Gasthochschule ihr Fach in Lehre und Forschung zu vertreten. Da sie Mitglied des Lehrkörpers ist, hat sie in der Regel alle mit diesem Status verbundenen Rechte und Pflichten und kann dementsprechend auch zur Teilnahme an Gremiensitzungen und zur Übernahme von Verwaltungsaufgaben sowie von Beratungsfunktionen verpflichtet werden.
Darüber hinaus ist sie ein Ansprechpartner für die Hochschulangehörigen aller Fachrichtungen, soweit es um Kontakte zu wissenschaftlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, um Studien- und Forschungsmöglichkeiten sowie um Stipendien- und Förderungsprogramme deutscher wissenschaftsfördernder Institutionen geht. Sie sollte insbesondere im Rahmen der DAAD-Programme beratend und vermittelnd tätig werden.
Bewerber und Bewerberinnen für Langzeitdozenturen müssen müssen die Staatszugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat und die in der Stellenbeschreibung geforderte fachliche Qualifikation besitzen. Sie müssen in der Regel die Qualifikation für eine Lehrtätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben und über Lehrerfahrungen an einer deutschen Hochschule verfügen.
Ein erhebliches sprachliches Differenzierungsvermögen im mündlichen Gebrauch der Fremdsprache ist unabdingbare Voraussetzung für einen Erfolg der Lehrtätigkeit. Die für die jeweiligen Unterrichtsaufgaben erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vor der Ausreise erworben werden. Dabei werden Grundkenntnisse der Unterrichtssprache schon bei der Bewerbung vorausgesetzt; Ausnahmen gelten für selten gelehrte Sprachen. Eine Vertiefung der Sprachkenntnisse ist im Rahmen eines mindestens sechswöchigen Vorbereitungskurses im Institut für Auslandskunde der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) möglich.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Regel während der letzten beiden Jahre vor der Bewerbung ihren Lebensmittelpunkt in in der Bundesrepublik Deutschland gehabt haben; enge Kontakte zu einer deutschen Hochschule sind auch während der Tätigkeit im Ausland unverzichtbar.
Da die wissenschaftliche Lehrkraft mit ihrer Gasthochschule ein Dienstverhältnis eingeht, wird sie in der Regel wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet. Der DAAD zahlt zusätzlich zum Gehalt der Hochschule eine Ausgleichszulage.
Außerdem können Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten, ein Mietzuschuss, Schulbeihilfen, Zuschüsse zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kostenerstattung im Rahmen des Gesundheitsdienstes und Beihilfen in Krankheitsfällen gewährt werden. Voraussetzung für Beihilfen in Krankheitsfällen ist, dass der Dozent sich und seine Familie auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichert. Eine Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt werden. Dozenten an außereuropäischen Hochschulen können einen Fahrtkostenzuschuss für Heimaturlaubsreisen, für Vorstellungsreisen und zur Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen erhalten. Auf Antrag kann nach der Beendigung der Dozentur für höchstens drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden.
Bewerber und Bewerberinnen haben die erforderlichen dienstrechtlichen Anträge rechtzeitig auf dem Dienstweg und in Abstimmung mit dem DAAD selbst zu stellen. Der DAAD ist bereit, Urlaubsanträge bei den zuständigen Behörden zu unterstützen, wenn er hierzu ermächtigt wird.
Antragsformulare mit detaillierten Erläuterungen sind bei der Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland, Kennedyallee 50, 53175 Bonn (Postfach 20 04 04, 53134 Bonn), erhältlich.